Finanzinstrumente: Nachfolgeregelung für IAS 39: Wertminderungen

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Der FASB und der Stab des FASB schalteten sich dann per Videoverbindung zu. Der Board erörterte die Stellungnahmen, die auf die Bitte um Informationen, die im Juli veröffentlicht worden war, eingegangenen sind sowie die weiteren Schritte.

Die Hauptaussage der Stellungnahmenden auf die Bitte um Informationen war, dass der Ansatz über die erwarteten Verluste bedeutende praktische Probleme mit sich bringen (insbesondere in dem Bereich der Schätzung von Kapitalströmen und der Komplexität der Berechnungen) und zu substanziellen Kosten führen würde und einen bedeuten Vorlauf bei der Einführung erfordern würde. Die Ansichten der Anwender zu anderen Sachverhalten waren im Allgemeinen gemischt. Die Anwender forderten einerseits einige zusätzliche Leitlinien und Klarstellungen zu bestimmten Sachverhalten und andererseits mehr verordnende Vorschriften zur Einschätzung von Wertminderung auf Portfoliobasis. Darüber hinaus wäre ihrer Meinung nach eine weitere Vereinfachung des Ansatzes wünschenswert, um die Prinzipien praktisch umsetzbar zu machen.

Die FASB-Mitglieder wiesen darauf hin, dass der FASB die Wertminderungsfrage bis jetzt noch nicht erörtert habe aber dass die Bandbreite der Interpretationen, was das Modell der erwarteten Verluste darstellen solle, groß sei. Einige Anwender verstehen das Modell der erwarteten Verluste im Sinne von Basel II oder alternativ als Möglichkeit, Verluste aufgrund der Verschlechterung der wirtschaftlichen Bedingungen aufzunehmen. Die Unterschiede in der Auffassung könnten eine Herausforderung im Erörterungsprozess darstellen.

Einige Boardmitglieder brachte die Frage nach der Anwendung des Modells auf Handelsforderungen von Unternehmen auf, die keine Finanzinstitute sind. Es gab einen hohen Grad von Übereinstimmung, dass diese Instrumente nicht vom Modell ausgenommen werden sollten. Es sollten zusätzliche Leitlinien für Handelsforderungen aufgenommen werden, um den Bedenken entgegenzutreten, die von der Branche erhoben worden waren.

Einige Boardmitglieder äußerten Bedenken hinsichtlich der zeitlichen Planung des Projekts. Unter Berücksichtigung der geschätzten Vorlaufzeit (zwei bis vier Jahre nach Veröffentlichung des endgültigen Standards für die Anpassung der Systeme) forderten einige Boardmitglieder eine gründlichere Erörterung, eventuell durch Herausgabe eines Diskussionspapiers an Stelle eines Entwurfs. Andere Boardmitglieder zeigten sich besorgt, dass das Modell nicht genügend entwickelt sei, um als Entwurf veröffentlicht zu werden. Sie zeigten sich insbesondere besorgt, dass weitere Leitlinien dann erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs entwickelt würden. Dennoch wiesen andere Mitglieder auf das politische Umfeld und den eindeutigen Bedarf für neue Leitlinien hin, die vom Board bereits zugesagt worden sind. Darüber hinaus wiesen sie darauf hin, dass alternative Sichtweisen bereits durch den Board im Juni und Juli untersucht worden seien und dass das Modell der erwarteten Verluste als der richtige Weg vorwärts identifiziert worden sei.

Der Board entschied, eine klare Zielsetzung zur Verfügung zu stellen und Prinzipien zu betonen, die durch klare und konzise Anwendungsleitlinien verstärkt würden. Man war der Meinung, dass es unmöglich sei, umfassende Leitlinien zur Verfügung zu stellen, da man nicht Leitlinien zu wirklich allen Sachverhalten anbieten könne. Einige Mitglieder des Boards äußerten Bedenken, dass Aufsichtsbehörden die Lücke nutzen könnten und zusätzliche Vorschriften erlassen könnten, wenn die Leitlinien nicht ausführlich genug seien.

Der Board entschied, einen Expertenrat zur Wertminderung einzurichten, der einschätzen solle, ob es notwendig sei, weitere Leitlinien zu entwickeln. Der FASB wird an der Erörterung teilnehmen. Der Board erwog außerdem den Bedarf weiterer Einbindung der Anwender möglicherweise in Form von Gesprächsrunden als Teil der Erörterung des Entwurfs.

Der Board bestätigte seine Entscheidung, ein einziges Wertminderungsmodell für alle Finanzinstrumente zu fordern, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Daher unterstützte er keinerlei Ausnahme für Handelsforderungen, Instrumente, die in aktiven Märkten gehandelt werden oder einzeln bedeutsame Vermögenswerte.

Der Board erörterte dann mögliche Vereinfachungen der geforderten Berechnungen. Der Board unterstützte die vorgeschlagene Verwendung der linearen Methode für die Bewertung erwarteter Verluste bei erstmaligem Ansatz im Gegensatz zur Effektivzinsmethode nicht. Man war der Meinung, dass der Sachverhalt fachlich zu speziell sei und erst vom Expertenbeirat eingeschätzt werden solle.

Der Board hielt außerdem fest, dass weitere Erläuterungen zur Anwendung des Prinzips auf Portfolioebene in den Entwurf aufgenommen werden sollen. Einige Boardmitglieder hielten fest, dass die Anwendungsleitlinien auch Leitlinien dazu enthalten sollten, wie Portfolios zu identifizieren seien.

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