Darstellung des Abschlusses – Definitionen, Management-Ansatz, Nettoverschuldung, aufgegebene Geschäftsbereiche

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Klassifizierung: Definitionen und Managementansatz

Der Board begann die erneute Erwägung der Klassifizierung von Informationen innerhalb des Abschlusses wie im Diskussionspapier aus dem Jahr 2008 Vorläufige Sichtweisen zur Darstellung des Abschlusses vorgeschlagen. Insbesondere ging es in dieser Sitzung um den Managementansatz für die Klassifizierung von Posten im Abschluss sowie die Abschnitt- und Kategoriedefinition, die im Diskussionspapier vorgeschlagen worden waren.

Generell war die Diskussion schwierig, weil der Board sich uneins über den Grad der Genauigkeit war, den künftige IFRS beinhalten sollten, und die Auswirkungen von Entscheidungen in diesem Projekt (und zu diesem Thema) auf andere Themen im Projekt zur Darstellung des Abschlusses und auf andere Boardprojekte.

Managementansatz in Bezug auf die Klassifizierung von Vermögenswerten und Schulden

Der Board kam überein, weiterhin einen Ansatz zur Klassifizierung zu entwickeln, der darauf basiert, wie ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit steuert und seine Vermögenswerte und Schulden verwendet, weil das die entscheidungsnützlichste Darstellung von Finanzinformationen für die Adressaten von Abschlüssen bietet.

Trennung von Geschäftstätigkeit und Finanzierung

Der Board bestätigte seine vorläufige Sichtweise aus dem Diskussionspapier, dass im Hinblick auf die Gesamtergebnisrechnung und die Darstellung der Kapitalströme im Abschluss zwischen der geschäftlichen Tätigkeit eines Unternehmens und den Tätigkeiten unterscheiden werden sollte, die der Finanzierung dieser Tätigkeit dienen. In Antizipation der Erörterung, die im November abgehalten werden soll, behielten sich die Boardmitglieder jedoch die Möglichkeit vor, dass die Darstellung der Finanzlage auf einer Grundlage dargestellt werden könne, die dem derzeitigen Format ähnelt aber mehr Untergliederung aufweist.

Definition des Abschnitts zur Finanzierung

Mit knapper Mehrheit kam der Board zu dem Schluss, dass der Abschnitt zur Finanzierung eng als finanzielle Verbindlichkeiten definiert werden solle, bei denen ein vereinbarter Rückzahlungsplan mit einer Zinskomponente vorliegt (und diese Zinskomponente entweder explizit oder implizit ist). Posten, die direkt im Zusammenhang mit diesen finanziellen Verbindlichkeiten stehen, beispielsweise Gebühren, würden auch in diesen Abschnitt klassifiziert. Derivate, die als Teil der nicht eigenkapitalbasierten Finanzierungsressourcen des Unternehmens gehalten werden, unabhängig davon, ob es sich zum Berichtszeitpunkt um einen Vermögenswert oder eine Schuld handelt, würden ebenfalls in dieser Kategorie dargestellt.

Es gab eine lange und ziemlich verwirrende Diskussion, die zu dieser Entscheidung führte. Einige Boardmitglieder äußerten die Ansicht, dass der Abschnitt zur Finanzierung auch diejenigen finanzielle Vermögenswerte enthalten solle, die mit dazu in Verbindung stehenden Schulden gesteuert werden. Ändere äußerten Bedenken hinsichtlich möglicher Konflikte mit Entscheidungen des Boards aus dem Projekt zu Eigenkapital und Fremdkapital. Ander Boardmitglieder verstanden die Frustration aber waren nicht überzeugt, dass das EK/FK-Projekt Einfluss auf die Kategorien haben könnte, die in der Bilanz gezeigt werden.

Der Stab wird einen Entwurf des Vorschlags erstellen und außerhalb der Sitzung mit den Boardmitgliedern Rücksprache nehmen. Gegebenenfalls wird der Sachverhalt noch einmal auf einer regulären Sitzung erörtert.

Definition des Abschnitts zur Geschäftstätigkeit

Der Board war hälftig in zwei Gruppen geteilt, deren eine es vorzogen, genau vorzuschreiben, wie Geschäftsvorfälle zu kategorisieren seien, und die andere nicht. Es schien Einigkeit zu herrschen, dass die Kategorie zur Geschäftstätigkeit eine Residualkategorie sein sollte, was mehr Gewicht auf die Finanzierungskategorie legt. Die Boardmitglieder, die aus dem Analystenfeld stammen, dominierten die Diskussion aber konnten zu keiner Einigung gelangen. Einige wollten Struktur ohne viele Vorschriften, andere waren lieber zu vorsichtig und wollten mehr Festlegung, was in welche Kategorie aufgenommen werden sollte.

Eine knappe Mehrheit der Boardmitglieder unterstützte die Ansicht, dass keine definierten Kategorien gefordert werden sollten innerhalb des Abschnitts zur Geschäftstätigkeit. Die Unternehmensführung würde auch die Flexibilität bekommen, Gruppierungen von Informationen innerhalb der Abschnitts zur Geschäftstätigkeit einzuführen, die die Kommunikation der Beziehungen zwischen Gruppen von Vermögenswerten und Schulden erleichtern würden.

Darstellung aufgegebener Geschäftsbereiche

Der Board kam überein, dass in dem demnächst erscheinenden Entwurf der Vorschlag aus dem Diskussionspapier beibehalten werden solle, dass die aufgegebenen Geschäftsbereiche in einem separaten Abschnitt in jedem Bestandteil des Abschlusses dargestellt werden sollen. Darüber hinaus würde im Entwurf nicht der Detaillierungsgrad vorgeschrieben, zu dem das Unternehmen seine aufgegebenen Geschäftsbereiche darzustellen hat, und auch nicht, wo die Informationen dargestellt werden.

Informationen zu Nettoschulden

Sind Informationen zu Nettoschulden zu fordern?

Der Board kam überein, dass in dem demnächst erscheinenden Entwurf vorgeschlagen werden soll, dass die Angabe von Informationen zu Nettoschulden im Abschluss gefordert werden soll.

In der Diskussion wurde deutlich, dass es von kritischer Bedeutung sein würde, wie 'Nettoschulden' definiert würden. Einige Boardmitglieder äußerten Bedenken, dass 'Nettoschulden' irreführend sein können, wenn sie nicht sorgfältig dargestellt und erläutert werden. Einige Boardmitglieder zeigten sich beispielsweise sehr besorgt, dass nicht sachgerechte Schlussfolgerungen hinsichtlich der Möglichkeit gezogen werden könnten, Verbindlichkeiten mit Barmitteln zu erfüllen. Eine weitverbreitete Situation sei, dass Barmittel in einem Rechtskreis mit bevorzugten Steuerbedingen deponiert wären und nur zur Erfüllung von von Verbindlichkeiten herangezogen werden könnten, wenn beträchtliche Steuerstrafen in Kauf genommen würden.

Definition von 'Nettoschulden'

Der Board erörterte drei verschiedene Möglichkeiten, Nettoschulden anders zu definieren. Die Bedenken, die in der Debatte vorher erhoben worden waren, wurden wieder deutlich, während der Board versuchte, ein Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit, einen prinzipienbasierten Ansatz zu entwickeln, und der Notwendigkeit, einen gewissen Grad von Einheitlichkeit unter den Erstellern zu garantierten, zu erzielen. Der Board kam zu dem Schluss, dass 'Nettoschulden' so definiert werden sollen, dass sie in die Finanzierungskategorie fallen abzüglich der finanziellen Ressourcen, die zur Verfügung stehen, diese Schulden zu bedienen.

Wie die Informationen zu Nettoschulden im Abschluss dargestellt werden sollen

Der Board erörterte verschiedenen Möglichkeiten, wie die Nettoschulden anders dargestellt werden könnten. Der Board deutete Unterstützung für Angaben von Nettoschulden entweder im Hauptteil des Abschlusses oder im Anhang an, vorausgesetzt, dass diese nicht mit der Kapitalstromrechnung verwechselt oder vermischt würden. Eine Probeabstimmung zeigte, dass der Board eine Darstellung bevorzugt, nach der die Nettoschulden im Anhang dargestellt und die Veränderungen in den Komponenten der Nettoschulden über die Berichtsperiode übergeleitet werden.

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