Finanzinstrumente: Nachfolgeregelung für IAS 39: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

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Der Board erwog in dieser Sitzung mögliche Ansätze für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting). Mitglieder und Mitarbeiter des FASB waren der Diskussion per Videoübertragung zugeschaltet.

Der Stab stellt eine breite Palette an Möglichkeit für die Zukunft der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen vor, von einer vollständigen Abschaffung bis hin zur Beibehaltung und Änderung der derzeit bestehenden Bedingungen und Kriterien. Der Stab empfahl, das Fair Value Hedge Accounting dadurch zu ersetzen, dass Bewertungsergebnisse von Finanzinstrumenten, die als Sicherungsinstrument designiert worden sind, außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen würden (ein dem Cash Flow Hedge Accounting vergleichbarer Ansatz). Der Stab empfahl ferner einige Erleichterungen am gegenwärtigen Modell des Cash Flow Hedge Accounting. Eine Mehrheit der Boardmitglieder zeigte sich mit diesem grundlegenden Ansatz einverstanden. Mehrere Boardmitglieder konzentrierten sich dabei auf die Notwendigkeit einer weiteren Vereinfachung der Vorschriften für das Hedge Accounting und die Entwicklung eines einzigen Satzes an Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

Nichtsdestotrotz äußerten einige Boardmitglieder Bedenken hinsichtlich einiger Detailregelungen sowie in Bezug auf die Wechselwirkung des Projekts mit der Phase zu Klassifizierung und Bewertung im Projekt zu Finanzinstrumenten.

Ein Boardmitglied äußerte sich besorgt zu dem vorgeschlagenen Ansatz, weil er meinte, dass er zu mehr Fragen und Sachverhalten führen würde als er löse. Er war insbesondere besorgt hinsichtlich der Beurteilung des Effektivität der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

Mehrere Boardmitglieder zeigten sich besorgt über die fehlende Vereinheitlichung mit dem FASB. Der FASB stellte klar, dass er Standards zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (weder öffentlich noch privatissime) erwogen haben. Der FASB und mehrere IASB-Boardmitglieder schienen insbesondere hinsichtlich der Anwendung des Fair Value Hedge Accounting auf Finanzinstrumente, die infolge des Geschäftsmodells zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet würden, besorgt zu sein. Ihrer Ansicht nach wäre das intuitive Argument, die Anwendung von Fair Value Hedge Accounting für solche Finanzinstrumente zu verbieten, weil eine Steuerung auf Grundlage der vertraglichen Rendite einer Absicherung gegen Wertschwankungsrisiken entgegenstünde. Der Stab entgegnete, dass diese Wechselwirkung vollständig untersucht werden müsse und zu einem späteren Zeitpunkt von beiden Boards angegangen werde.

Der Board verständigte sich grundsätzlich darauf, dass zunächst die grundlegenden Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen entwickelt und Einigkeit erzielt werden sollte (in Form eines Standardentwurfs) und dass auf Grundlage des gewählten Ansatzes und Beratungen mit der breiten Öffentlichkeit erst dann Anwendungsgrundsätze für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auf Portfolioebene entwickelt werden sollten.

Der Board stimmte zu, dass Portfolio Hedge Accounting ein sehr komplexes Themengebiet darstelle, dass man zu einem späteren Zeitpunkt beurteilen müsse und das erhebliche Zeit für eine abschließende Bearbeitung erfordere.

Der Board fuhr mit einer Erörterung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb fort. Die meisten Boardmitglieder stimmten zu, dass dieses Thema zu diesem Zeitpunkt nicht behandelt werden sollte, weil es weniger mit der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen als mehr mit den Vorschriften in IAS 21 zu tun habe. Nichtsdestotrotz betonten einige Boardmitglieder die Notwendigkeit eines einzigen Modells für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Der Board verständigte sich darauf, dieses Thema zu einem späteren Zeitpunkt anzugehen, wenn man sich auf das grundlegende Modell für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen verständigt habe.

Ein Boardmitglied schlug vor, die Definition eines Sicherungsinstruments aus den Zahlungsstromcharakteristika abzuleiten. Der Stab wird untersuchen, wie man diesen Vorschlag in dem Modell unterbringen könne.

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