Versicherungsverträge – Fortsetzung der Erörterungen zu möglichen Bewertungsmaßstäben

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Zeitplan und Sachverhalte, die aus dem Entwurf ausgenommen werden sollen

Der Board nahm den vorgeschlagenen Zeitplan für die verbleibendenden erneuten Erörterungen, die Veröffentlichung des Entwurfs und weitere Maßnahmen zur Einbindung der Anwender und weitere Erörterungen zur Kenntnis.

Eine Folge des vorgeschlagenen Zeitplans ist, dass die Bilanzierung durch den Policeninhaber mit Ausnahme der Bilanzierung der Rückversicherung (sowohl durch die Zedenten als auch durch die Rückversicherer) nicht im Entwurf adressiert wird. Mindestens ein Boardmitglied hinterfragte diese Entscheidung. Er hielt fest, dass die Bilanzierung durch den Versicherten zwar die zeitliche Planung kompliziert mache aber nützliche Einsichten zu strittigen Punkten in der Bilanzierung durch den Versicherer liefern könne.

Das Boardmitglied zeigte sich insbesondere besorgt, dass der Wert der zu übergebenden Barmittel bei einer Lebensversicherungspolice von der Bewertung der Schuld im Abschluss des Versicherers ausgeschlossen worden sei, während es beinahe sicher sei, dass es sich hierbei um ein relevantes Bewertungsattribut für den Policeninhaber handele. Darüber hinaus sei es wahrscheinlich, dass der Board fordern würde, einen Vermögenswert für künftige Vertragserneuerungen bei langfristigen Verträgen anzusetzen. Es sei jedoch höchst unwahrscheinlich, dass der Board den Ansatz einer Schuld im Abschluss des Policeninhabers fordern würde. In beiden Fällen sei der Mangel an Symmetrie bedenklich.

Ein anderes Boardmitglied äußerte Bedenken, dass der Board keine Lehren aus dem Projekt zu Leasingverhältnissen gezogen habe, bei dem er heftig dafür kritisiert worden sei, dass er sich nur der Bilanzierung durch den Leasingnehmer gewidmet habe und die Bilanzierung durch den Leasinggeber bis auf einen späteren Zeitpunkt aufgeschoben habe. Dieses Boardmitglied äußerte Bedenken, dass IAS 8 die Policenhalter zum IFRS für Versicherungsverträge führen und vielleicht nicht sachgerechte Schlüsse zu symmetrischer Bilanzierung nahe legen würde.

Andere Boardmitglieder zeigten sich außerdem von der Aufnahme der Verwendung des sonstigen Gesamtergebnissen (und daher der Möglichkeit des Recycelns) überrascht: Dies sei das erste Mal, dass der Board davon Kenntnis erhalte, dass dieses Thema adressiert werden solle.

Der Vorsitzende schloss die Debatte zu diesem Thema.

Bewertungsansatz

Der Board erörterte die verbleibenden Bewertungsansätze (die beide geändert werden würden, um Tag-1-Gewinne auszuschließen):

Bewertung auf Grundlage des Ansatzes, der im Projekt zur Änderung von IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen entwickelt wird (aktualisiertes IAS-37-Modell) und

ein gegenwärtiger Erfüllungswert, der eine zusammengesetzte Marge enthält.

Der Board war in seiner Meinung hälftig geteilt. Einige zogen den Ansatz über den Erfüllungswert vor und wiesen insbesondere darauf hin, dass der FASB eine vorläufige Bevorzugung dieses Ansatzes ausgesprochen habe. Diese Boardmitglieder sahen auch eine gewisse Übereinstimmung zwischen dem Erfüllungswertansatz und den Schlussfolgerungen des Boards bei der Erlöserfassung. Andere waren der Meinung, dass es zu viel zu klären geben bei den "Macken und Tücken" des aktualisierten IAS 37-Modells; sie könnten dieses daher nicht unterstützen.

Andere verwarfen insbesondere den Erfüllungswertansatz und dabei speziell die Analogie zum Erlöserfassungsmodell. Diejenigen, die den aktualisierten IAS-37-Ansatz unterstützten, hielten fest, dass nach dem Ansatz die Marge neu bewertet wird und er im Einklang mit dem Bausteinansatz stehe, der im Entwurf vorgeschlagen werde. Obwohl der IAS-37-Ansatz "Macken und Tücken" aufwiese, sei er besser als der Erfüllungswert.

Der Board stimmte mit 8 zu 7 Stimmen für den aktualisierten IAS-37-Ansatz. Dies war nur eine entscheidende Probeabstimmung, da der Überhang unzureichend wäre, wenn so über den Entwurf abgestimmt würde, und dieser nicht veröffentlicht werden könnte. Der Board kam zu dem Schluss, dass er fortfahren könne, da es das Gesamtpaket sei, über das abgestimmt werden müsse.

Auf jeden Fall würde im Entwurf eine gründliche Erörterung des Erfüllungswertansatzes enthalten sein, und in der Einladung zu Stellungnahme würde um alternative Sichtweisen gebeten.

Nachfolgende Freigabe der Residualgröße und der zusammengesetzten Marge

Diese Diskussion begann damit, dass der Stab zugab, dass er nicht in der Lage sei, dem Board eine Empfehlung auszusprechen, da er untereinander geteilter Meinung sei. Einige Mitglieder des Stabs waren der Meinung, dass das (bestimmenden) Attribut, das für die Freigabe der Restgröße und der zusammengesetzten Marge gewählt würde, dazu führen sollte, dass diese Margen auf eine systematische Art und Weise im Ergebnis dargestellt würden, die am besten die Leistung des Versicherers unter dem entsprechenden Vertrag widerspiegle. Die andere Sichtweise war, dass das Attribut in allen Fällen die Freigabe vom Risiko sein sollte. Es ist nicht überraschen, dass auch der Board in seiner Meinung hälftig geteilt war.

Der Stab hielt folgendes fest:

Der aktualisierte IAS-37-Ansatz beinhaltet eine separate Risikomarge, und die Marge der Restgröße sollte über die Versicherungsperiode nur freigegeben werden, wenn die Risikomarge nach dem Ansatz dazu gedacht ist, das Risiko in der Anspruchabwicklungsperiode einzufangen.

Der Erfüllungswertansatz enthält nur eine zusammengesetzte Marge, die über eine Periode freigegeben werden sollte, die die Anspruchabwicklungsperiode beinhaltet, weil die verwendete Periode das Risiko widerspiegeln sollte, das mit der Erfüllung von Ansprüchen im einher geht.

Der Board erörterte den Sachverhalt in beachtlicher Tiefe und stimmte am Ende (8 zu 7 stimmen) für die erste Alternative. Die Risikomarge sollte auf Grundlage eines "Freigabe vom Risiko"-Konzepts freigegeben werden, während die Restgröße auf Grund des Zeitverlaufs freigegeben werden sollte. Die Boardmitglieder hielten fest, dass beim aktualisierten IAS-37-Ansatz die Marge der Restgröße eigentlich nur ein Platzhalter sei, weshalb sie über den kürzest möglichen Zeitraum laufen solle.

Erstmaliger Ansatz: Tag-1-Verluste

Der Stab wies darauf hin, dass wegen der Unterschiede wie Versicherungsverträge bepreist würden im Vergleich zu den erörterten Bewertungsmodellen in manchen Fällen ein Tag-1-Verlust auftreten könne. Der Board bestätigte, dass, wenn ein solcher Verlust auftreten solle, er in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen sei.

Beziehung zwischen der Restgröße und der zusammengesetzten Marge und Folgeänderungen in der Schätzung

Der Stab stellte drei mögliche Ansätze für den Umgang mit Folgeänderungen in der Restgröße und der zusammengesetzten Marge vor.

Ansatz A würde dazu führen, dass Folgeänderungen in den Schätzungen in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt würden.

Mit Ansatz B würde die Marge um die Änderungen in den Kapitalströmen geändert, die Gewinn- und Verlustrechnung bliebe unberührt.

Mit Ansatz C, den der Stab kaum verteidigen konnte, würde die Marge als ein fester Anteil der Kapitalströme aktualisiert, der als Vorbehalt bestimmt würde.

Der Board unterstützte Ansatz A mit großer Mehrheit. Viele Boardmitglieder waren der Meinung, dass Ansatz B zu viele Informationen verwische.

Abzinsungssatz

Der Board kam überein, dass der gewählte Abzinsungssatz die Merkmale der Schuld widerspiegeln solle. Er solle nicht die Merkmale des Vermögenswerts einfangen, der gehalten würde, um diese Schuld zu decken, wenn die Schuld diese Merkmale nicht teile. Darüber hinaus kam der Board zu dem Schluss, dass er keine bestimmten Leitlinien zur Verfügung stellen wolle, wie ein Abzinsungssatz für Versicherungsschulden zu schätzen sei. Es würde nur einen Verweis auf die Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert geben.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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