Rahmenkonzept: Phase A – Zielsetzung und qualitative Merkmale

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Der Stab führte den Board durch eine Reihe von Sachverhalten, die von Boardmitgliedern während ihrer Durchsicht der vorläufigen Abstimmungsunterlage der endgültigen Kapital zur Zielsetzung und den qualitativen Merkmalen der Finanzberichterstattung festgehalten worden waren.

Datum des Inkrafttretens und Änderungen an den IFRS

Der Board kam überein, dass die überarbeiteten Kapitel des Rahmenkonzepts bei Herausgabe in Kraft treten sollen. Eine vereinheitlichende Terminologie würde eingeführt (insbesondere in IAS 8), höchstwahrscheinlich im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses.

Einige Boardmitglieder äußerten Bedenken hinsichtlich beider Punkte aber stimmten zu, dass das Rahmenkonzept kein IFRS ist und dass es nicht sachgerecht sei, wenn aus dem Rahmenkonzept Folgeänderungen an den IFRS entstehen würden – die müssten vom Board separat vorgenommen werden.

Struktur und Einleitung

Der Board kam überein, dass die Kapitel 1 und 2 des überarbeiteten Rahmenkonzepts die bestehenden Paragraphen 12-22 und 24-46 ersetzen wird.

Paragraph 23, der der Unternehmensfortführung gewidmet ist, bleibt erhalten in der Erwartung, dass er in das Kapital zu Bewertungen aufgenommen wird.

Die Einleitung zum Rahmenkonzept, die Paragraphen 1-8 und 10-11 bleiben erhalten. Paragraph 9 (der sich den Adressaten widmet) ist nun Bestandteil des Kapital 1 (Zielsetzung) und wird gestrichen.

Terminologie

Im gesamten Rahmenkonzept werden die Ausdrücke 'die Standardsetzer' und 'die Boards' durch den Ausdruck 'Board' ersetzt [in der alleinigen Bedeutung 'IASB'].

Zielsetzung – allgemeine Themen

Der Stab wurde gebeten, mehr Präzision in den Abschnitt zur Zielsetzung von Mehrzweckabschlüssen zu bringen, um zu verdeutlichen, dass die Kapitalströme, um die es in diesem Abschnitt gehe, diejenigen sind, die aus der Anlage eines Investors in das Unternehmen entstehen, nicht die Kapitalströme des Unternehmens selbst.

Der Board kam zu dem Schluss, dass keine Änderung am Rahmenkonzept notwendig sei, um eine möglichen Uneinheitlichkeit mit dem IFRS für KMU entgegenzutreten. Wenn nötig, sollte der IFRS für KMU geändert werden.

Der Board kam überein, in dem Abschnitt zur Nützlichkeit von Finanzberichterstattung für die Einschätzung von Kapitalstromaussichten klarzustellen, dass die betroffenen Kapitalströme diejenigen der Kapitalgeber sind, nicht diejenigen des Unternehmens.

Zielsetzung – Verantwortliche Unternehmensführung

Der Board unterstützte einen Entwurf des Stabs, der sich den Verantwortlichkeiten der Unternehmensführung aus dem Konzept verantwortlicher Unternehmensführung widmet (obwohl der Ausdruck "verantwortliche Unternehmensführung" nicht verwendet wird), aber sah keinen Anlass für weitere Ausführungen. Einige Boardmitglieder hielten fest, dass die Formulierungen sehr sorgfältig ausgearbeitet seien und so bleiben sollten, wie sie sind.

Zielsetzung – 'Finanzberichterstattung' oder 'Abschluss'?

Der Board kam zu dem Schluss, dass der inhaltliche Umfang des Rahmenkonzepts – 'Finanzberichterstattung' – angemessen ist und dass der enger begrenzte 'Abschluss' nicht sachgerecht ist, d er als Vorwand genutzt werden würde, jeglichen Aktivitäten des Boards zu widersprechen, die der Board zu Themen durchzuführen wünschen könne, die außerhalb des Abschlusses lägen, bspw. Lageberichte.

Zielsetzung – Finanzstabilität

Der Board kam überein, dass 'Finanzstabilität' kein Ziel von Finanzberichterstattung sein solle. Es gab keine einheitliche Meinung dazu, was 'Finanzstabilität' bedeute, wenn man davon absieht, dass es möglicherweise ein Ausdruck dafür sein könne, Schwankungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu vermeiden.

Der Board war sich jedoch der Arbeit und des Berichts der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (FCAG) bewusst und unterstütze einen Vorschlag, nach dem die Themen im FCAG-Bericht in die Grundlage für Schlussfolgerungen aufgenommen werden sollten, da sie die Schlussfolgerungen des Boards im Rahmenkonzept unterstützten. Ein Verweis auf die FCAG könnte über eine Fußnote in der Grundlage für Schlussfolgerungen erfolgen.

Merkmale – Neutralität

Der Board kam überein, dass 'Neutralität' im Sinne von Neutralität des Boards im Rahmenkonzept nicht angesprochen werden solle aber dass es ein geeignetes Thema für die Diskussion sein wird, wenn der Board sein Konsultationshandbuch überarbeitet. Die Erörterung der Neutralität der Finanzberichterstattung ist ein angemessenes Thema im Rahmenkonzept.

Merkmale – Fehlerfreiheit

Die Erörterung der getreuen Darstellung im Rahmenkonzept würde eine ausführliche Erörterung der Verwendung von Schätzungen enthalten. Der Board erörterte insbesondere, ob ein bestimmter Satz – 'Diese Darstellungen würden als fehlerfrei angesehen, wenn sie auch sachgerechten Eingaben und Schätzmethoden basierten, die die besten verfügbaren Informationen widerspiegelten.' - zu absolut sei und ob er geändert oder gestrichen werden sollte. Der Board kam zu dem Schluss, dass der Satz akzeptabel in seiner Entwurfsform sei aber dass in der Grundlage für Schlussfolgerungen die Erwägungen des Boards zu der Frage erläutert werden sollten, was 'Fehlerfreiheit' und 'sachgerechte Eingaben' in diesem Zusammenhang seien.

Merkmale – Verstärkende Merkmale

Der Board entschied, die vier verstärkenden Merkmale von Finanzinformationen beizubehalten: Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit, Zeitnähe und Verständlichkeit. Es gibt keine inhärente Hierarchie unter ihnen.

Verschiedene andere kleinere Sachverhalte in Bezug auf den Entwurf wurden ebenfalls erörtert und der Stab entsprechend angewiesen.

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