Schulden - Änderungen an IAS 37

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Der Board erörterte Details der Bewertungsleitlinien für Dienstleistungsverpflichtungen. Der Sachverhalt war auf der Julisitzung besprochen worden, auf der mehrere Boardmitglieder ihr Unbehagen hinsichtlich einer früher getroffenen vorläufigen Entscheidung geäußert hatten.

Der Board stimmte dem Stab zu, dass, 'wenn ein Markt für derartige Dienstleistungen besteht, der Betrag jener Preis wäre, der dem Vertrag zufolge verlangt würde'. Der Großteil der Diskussion drehte sich um die Merkmale im Zusammenhang mit dem Bestehen eines Marktes. Der Board erörterte die Bedeutung von effizienten, funktionierenden, wettbewerbsintensiven und aktiven Märkten, es traten aber bedeutende Auffassungsunterschiede zwischen den Boardmitgliedern zutage. Da jedes der Worte, mit der Merkmale des Marktes beschrieben werden, bestimmte Herausforderungen mit sich bringe, entschied der Board schlussendlich, alle aus der Definition selbst zu entfernen.

Zudem erwog der Board ein veranschaulichendes Beispiel, das der Stab zur Verfügung gestellt hatte. Nach langer Diskussion verständigte sich der Board darauf, dass die Berechnung auf Grundlage einer Schätzung, wie viel ein Vertragspartner heute verlangen würde, den geschätzten Abflüssen und den zugehörigen Wahrscheinlichkeiten, einer Anpassung für Risiko und Unsicherheit (eine Risikomarge, welche die Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Annahmen widerspiegelt), und dem Zeitwert des Geldes erfolgen solle. Einige Boardmitglieder hatten Bedenken, dass der Board Risiko und Unsicherheit doppelt berücksichtigen würde; eine Mehrheit des Boards stimmte dem jedoch nicht zu.

Der Board setzte seine Diskussion mit der Beurteilung der Vorschriften fort, wenn ein effizienter Markt nicht besteht. Der Stab schlug neue Leitlinien auf Grundlage der direkten Kosten, einer Zurechnung von Gemeinkosten und einer erforderlichen Rendite auf das gebundene Kapital vor. Der Board entschied, keine neue Leitlinien auf Grundlage des Vorschlags des Stabs zu entwickeln, sondern die Bewertung auf Grundlage einer Schätzung vorzunehmen, was ein (hypothetischer) Vertragspartner auf Grundlage der Bestandteile verlangen würde, die bereits in dem Standard und den Leitlinien zu Wahrscheinlichkeit, Risikomarge und dem Zeitwert des Geldes enthalten seien, auf die man sich bereits verständigt habe.

Ohne größere Diskussion verabschiedete der Board Folgeänderungen an IFRS 3 und IFRIC 5. Der Board bat den Stab zu versuchen, alle Leitlinien, die in den themenverwandten IFRICs bestünden (IFRIC 1, IFRIC 5 und IFRIC 6), in den geänderten Standard zu übernehmen. Der Stab entgegnete, dass er die Leitlinien übernehmen würde, soweit dies möglich sei..

Dementsprechend verständigte sich der Board darauf, dass er den geänderten Standard als IFRS statt als Änderung von IAS 37 herausbringen würde, um die Struktur eines IFRS zu übernehmen.

Schließlich fragte der Vorsitzende, wie viel Unterstützung der neue Standard insgesamt habe. Sechs Boardmitglieder lehnten ihn ab, wobei einer sagte, dass er seine Ablehnung überdenken würde, sobald die Ausformulierung vorliege.

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