Ausbuchung – erste Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen

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Der Board erhielt eine umfassende Analyse der Stellungnahmen und Öffentlichkeitsarbeit zum Ausbuchungsprojekt. Es wurden während dieser Sitzung keine Entscheidungen getroffen. Boardmitglieder und Mitarbeiter des FASB waren per Videoübertragung zugeschaltet.

Insgesamt gesehen stimmte eine überwältigende Mehrheit der Adressaten dem im Standardentwurf beschriebenen vorgeschlagenen Ansatz nicht zu. Eine bedeutende Mehrheit der dargelegten Argumente war ähnlich der Begründung, wie sie in der alternativen Sichtweise im Standardentwurf ausgeführt worden war.

Eine Mehrheit der Adressaten schien eine Art alternativen Ansatz zu bevorzugen, in erster Linie wegen der im Entwurf dargestellten Gründe. Nichtsdestotrotz äußerten viele Adressaten Bedenken dahingehend, dass der alternative Ansatz noch nicht hinreichend entwickelt worden sei, zu einer irreführenden Darstellung einiger Geschäftsvorfälle führen könne und Gelegenheit zu Ergebnisgestaltung liefern könne. Einige Adressaten äußerten zudem ihre Bedenken hinsichtlich einer Ausweitung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, der Definition einer Übertragung und die fehlende Vereinheitlichung mit den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen.

Die Mehrheit derer, die auf den Entwurf geantwortet haben, stimmten dem Board (und dem im Entwurf enthaltenen vorgeschlagenen wie alternativen Ansatz) hinsichtlich der Behandlung von 'Pensionsgeschäften' nicht zu und baten den Board, seine Entscheidung zu überdenken. Ein Boardmitglied meinte, dass regulatorische Verfahren und die Verwendung von Pensionsgeschäften durch einige Zentralbanken als Maßnahme, den Finanzmärkten Liquidität zur Verfügung zu stellen, dabei eine Rolle gespielt haben könnten. Der Board verständigte sich darauf, dieses Themengebiet im Rahmen seiner Erörterungen einer erneuten Betrachtung zu unterziehen.

Der Stab setzte dann seine Ausführungen mit einer Auflistung der Probleme fort, die bei den derzeitigen Vorschriften in IAS 39 bestünden (interne Inkonsistenzen, konzeptionelle Schwächen und praktische Probleme), bevor er er vier Alternativen zur Ablösung der aktuellen Ausbuchungsleitlinien in IAS 39 vorstellte:

Der Stab brachte seine Präferenz für den vierten Ansatz zum Ausdruck. Der Stab verpflichtete sich, für die Boardsitzung im Oktober weitere Analysen vorzubereiten, um eine Entscheidung des Boards zu erleichtern.

Mehrere Boardmitglieder äußerten ihre Bedenken hinsichtlich der fehlenden Vereinheitlichung mit dem FASB und drängten den Board, mit dem FASB zusammenzuarbeiten und einen vereinheitlichen Standard zur Verfügung zu stellen - ein Sachverhalt, der auch in den Stellungnahmen hervorgehoben wurde. Die FASB-Mitglieder meinten, dass der FASB erst kürzlich FAS 166 zur Ausbuchung herausgegeben habe, man aber die Ablösung des Konzepts der rechtlichen Isolierung noch erwägen müsse, zumal es sich bei der Verlautbarung lediglich um eine vorübergehend Lösung handele.

Ein FASB-Mitglied meinte, dass der Board zwei Alternativen habe, das Projekt weiterzuführen - entweder die Unterschiede zwischen der derzeitigen Fassung von IAS 39 und FAS 166 zu untersuchen und sich auf dieser Grundlage einer Vereinheitlichung zu nähern oder einer neuen Standard auf Grundlage des alternativen Ansatzes auszuarbeiten. Einige IASB-Mitglieder bevorzugten eindeutig die zweite Alternative. Dieser Sachverhalte wird auf dem gemeinsamen Boardsitzung im Oktober weiter erörtert werden.

Hinsichtlich des Zeitplans stellten mehrere Boardmitglieder fest, dass, falls der alternative Ansatz ausgearbeitet würde, eine erneute Veröffentlichung erforderlich würde und sich die Herausgabe eines neuen Standards verzögern würde. Die FASB-Mitglieder stellten ferner fest, dass infolge der gerade erst erfolgten Veröffentlichung von FAS 166 eine längere Vorlaufzeit erforderlich sei, bevor man einen neuen Standard übernehmen könne.

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