Sitzung mit Vertretern des IASB und Vertretern von EFRAG

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Vertreter von EFRAG und IASB kam zu ihrer regulären Sitzung zusammen, um konvergenzbezogene Sachverhalte zu erörtern.

Der Vorsitzende von EFRAG eröffnete die Diskussion, indem er die Unterstützung von EFRAG für das Ziel einer Erreichung qualitativ hochwertiger, vereinheitlichter Bilanzierungsstandards ausdrückte, wie dies von den G-20 ausgeführt worden war. Dessen ungeachtet betonte er, dass, auch wenn EFRAG ein Unterstützung von Vereinheitlichung sei, die hohe Qualität dieser Bilanzierungsstandards eine Priorität besitzen muss, die nicht gefährdet werden dürfe.

EFRAG lobte die Antwort des IASB auf Sachverhalte im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise, insbesondere das gemischte Bewertungsmodell, das in dem Standardentwurf zu Klassifizierung und Bewertung vorgeschlagen worden war. Nichtsdestotrotz zeigte sich EFRAG besorgt über die möglichen Entscheidungen, die im Namen der Konvergenz getroffen werden. Der Board entgegnete, dass viele Adressaten ihrer Präferenz für vereinheitlichte Lösung bei Finanzinstrumenten Ausdruck verliehen hätten. Darauf erwiderte EFRAG, indem sie ihre Position wiederholte, wonach Konvergenz keine Einbahnstraße in Richtung US-GAAP sein sollte, sondern eine Verbesserung der Qualität bestehender Rechnungslegungsstandards.

Ein EFRAG-Mitglied meinte, dass einige Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten, die nicht der Aufsicht einer Börse oder einer Clearingstelle unterlägen, im sonstigen Gesamtergebnis und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnungen ausgewiesen werden sollten, weil:

sie 'weiche Erfolgt' im Vergleich zu 'harten Erfolgen' darstellten und deshalb weniger Vorhersagepotenzial hätten und

sie nicht für die Gewinnverwendung genutzt werden sollten.

Der Board entgegnete, dass eine OCI-Klassifizierung weitere komplexe Sachverhalte hervorrufen würde (z.B. Recycling und Wertminderungen) und dass eine Festlegung, was als Kapital und was als ausschüttungsfähiger Gewinn zu klassifizieren sei, Aufgabe einer Aufsichtsbehörde und nicht eines internationalen Standardsetzers auf dem Gebiet der Bilanzierung sei.

EFRAG drückte sein Einverständnis mit der generellen Richtung bei den Vorschlägen zum Modell der erwarteten Verluste und der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen aus. Nichtsdestotrotz brachte sie ihren Standpunkt zum Ausdruck, dass ein nach vorn blickendes Modell für Wertminderungen entwickelt und alle konvergenzbezogenen und Umsetzungssachverhalte angegangen werden sollten, bevor es abgeschlossen wird. EFRAG betonte die Bedeutung einer Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auf Portfolioebene.

Der IASB-Vorsitzende antwortete, indem er auf den von der G-20 vorgegebenen Zeitplan verwies. Er stellte fest, dass, selbst wenn der IFRS zu Klassifizierung und Bewertung im folgenden Monat fertiggestellt werde, weitere Änderungen an dem Modell wahrscheinlich seien, falls eine Vereinheitlichung erreichbar sei, nachdem der FASB sein Modell fertiggestellt habe.

Zum Konsolidierungsprojekt meinte der Board, dass er infolge von Änderungen an den US-GAAP plane, die Notwendigkeit irgendwelcher Änderungen zu beurteilen und mit dem FASB zu erörtern. Dies könne eine Auswirkung auf den zeitlichen Verlauf des Projekts haben.

Zur Ausbuchung wies er auf zwei mögliche Ansätze hin, einen alternativen Ansatz und eine eher begrenzte Änderung an dem in IAS 39 enthaltenen Modell (auf Grundlage von Risiken und nicht Chancen). Der Board brachte seine Sichtweise zum Ausdruck, dass ein neuer Standardentwurf zur Ausbuchung erforderlich sein könne.

Zu den sonstigen Vorschlägen meinte EFRAG, dass die Menge der bereits herausgegebenen und vorgeschlagenen Änderungen an den IFRS sehr groß sei. Man brachte zum Ausdruck, dass einige Projekte angesichts der wenig schmeichelhaften Rückmeldungen von Seiten der Adressaten verschoben (z.B. Ertragsteuern) und einige vollständig abgearbeitet und nicht in Phasen unterteilt werden könnten (z.B. das Projekt zu Leistungen an Arbeitnehmer). Der IASB stellte fest, dass der Stab empfohlen habe, die vorgeschlagene Änderung an IAS 19 zum Abzinsungssatz nicht fertigzustellen, da die Adressaten hinsichtlich des weiteren Vorgehens polarisiert seien. Die EFRAG- Mitglieder brachten ihr Erstaunen über eine derartige Empfehlung zum Ausdruck.

EFRAG zeigte seine Unterstützung für eine vollständige erneute Veröffentlichung des neuen Standards zu Schulden, angesichts der erheblichen Zeit, die der IASB für die erneute Erörterung der in dem Standardentwurf enthaltenen Vorschläge aufgewendet habe. Sie meinte, dass sich die Sichtweise der Adressaten innerhalb dieser Zeitspanne geändert haben könnten.

Abschließend unterrichtete EFRAG den Board über den Stand bei den paneuropäischen Projekten.

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