Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

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Analyse der eingegangenen Stellungnahmen

Der Stab stellte eine zusammenfassende Analyse der Stellungnahmen vor, die auf die Einladung des IASB zur Stellungnahme zum Entwurf eines IFRS zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert eingegangen sind. Bis dato sind 157 Stellungnahmen eingegangen. Der Stab wies darauf hin, dass detailliertere Analysen der eingegangenen Stellungnahmen vorgestellt werden, wenn die einzelnen Sachverhalte erneut erörtert werden.

Der Stab hielt fest, dass fast alle Stellungnahmenden das Projekt unterstützten und dass die Anwender insbesondere die folgenden Punkte hervorgehoben hätten:

Eine einzige Quelle verbindlicher Leitlinien würde die Komplexität reduzieren und die Einheitlichkeit in der Anwendung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert verbessern.

Der IASB und der FASB sollten zusammenarbeiten, um vollständig harmonisierte Leitlinien für de Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sowohl nach den IFRS als auch unter US-GAAP zu entwickeln.

Das Konzept des Abgangspreises ist für Vermögenswerte nicht relevant, wenn ein Unternehmen nicht beabsichtigt, diesen Vermögenswert zu veräußer, (also wenn der Vermögenswert im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit verwendet wird oder ein finanzieller Vermögenswert ist, der nicht zu Handelszwecken gehalten wird).

Eine Schuldbewertung sollte das Erfüllungskonzept widerspiegeln, kein Übertragungskonzept, wenn die Schuld rechtlich nicht übertragen werden kann oder wenn das Unternehmen nicht beabsichtigt, diese zu übertragen.

Einige der Leitlinien hinsichtlich der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in inaktiven Märkten aus dem Bericht des Expertenbeirats sollten in den endgültigen IFRS zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert aufgenommen werden.

Die Boardmitglieder hielten fest, dass einige dieser Positionen eher den Unwillen der Anwender, einen Posten zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, zeige (die Frage "ob") als eine Ablehnung der Vorschläge im Entwurf "wie" der beizulegende Zeitwert zu bestimmen sei, wenn ein IFRS diese Bewertung vorschreibe.

Darüber hinaus wiesen einige Boardmitglieder hin, dass die Bedeutung von "beizulegend" im "beizulegenden Zeitwert" für viele Anwender auch keine rein rationale Frage sei. Einige Anwender schienen der Meinung zu sein, dass der Board nur über zwei Töpfe verfüge, Anschaffungskosten und beizulegender Zeitwert, und dass es in den IFRS keinen Raum gebe für Marktwerte, die nicht dem beizulegenden Zeitwert entsprechen. Es wäre vielleicht besser, wenn der IFRS neutral bliebe und Begriffe wie Abgangspreis und Zugangspreis verwendet würden. Die Verwirrung ging auch bis zu der Frage, ob Näherungen/Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts, die nach Barwertmethoden bestimmt würden, auch als "beizulegender Zeitwert" beschrieben werden könnten.

Ein anderes Boardmitglied zeigte Bedenken hinsichtlich der Anwendung des IFRS in weniger entwickelten Wirtschaften und Wirtschaften im Übergang. In vielen dieser Rechtskreise seien hypothetische Märkte jenseits "ihrer Erfahrungen und Vorstellungskraft". Als Teil der Anwendereinbindung während der erneuten Erörterung durch den Board sollte insbesondere der Austausch mit diesen Wirtschaften gesucht werden - entweder durch Aktivitäten in Afrika, Südamerika und Südostasien oder durch Zusammenkünfte die als Teil von oder im Zusammenhang mit SAC-Sitzungen durchgeführt werden könnten (oder mithilfe Telekommunikationsmöglichkeiten). Es gab Unterstützung für diese Art von Aktivitäten.

Vorläufiger Projektplan

Der Stab stellte einen vorläufigen Projektplan vor, in dem sein vorgeschlagene Ansatz für die erneute Erörterung der Sachverhalte im Entwurf und für die Erörterung der Entwicklung unter US-GAAP (einschließlich der Accounting Standards Updates 2009-5 und 2009-12) nach der VEröffentlichung des Entwurfs im Mai 2009 vorgestellt wurde.

Obwohl sie den Projektplan annahmen, äußerten einige Boardmitglieder Bedenken, dass der Plan den Eindruck erwecke, dass der Stab sich darauf konzentriere den US-GAAP "hinterherzulaufen" und nicht die Bedenken des Anwenderkreises des IASB und die Vorschläge für eine gemeinsame Verbesserung der Standards in den Vordergrund stelle.

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