Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden

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Der Board setzte seine Erörterung der auf sein Diskussionspapier Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden erhaltenen Stellungnahmen fort und erörterte die nächsten Schritte für die Arbeitsabschnitt.

Es bestand breite Einigkeit, dass das Kreditrisiko bei der Erstbewertung in die Bewertung zumindest einiger Schulden einbezogen werden sollte.

Einige derer, die Stellung zum Diskussionspapier genommen haben, meinten, dass das Kreditrisiko immer einbezogen werden sollte, auch wenn diese Adressaten diese Antwort auf finanzielle Verbindlichkeiten einschränken würden. Einige wenige Adressaten meinten, dass das Kreditrisiko immer Teil der Erstbewertung aller Schulden sein sollte. Sehr wenige Adressaten würde das Kreditrisiko niemals bei der Erstbewertung berücksichtigen.

Bei der Folgebewertung waren die Sichtweisen differenzierter. Viele stimmten zu, dass das Kreditrisiko manchmal einbezogen werden sollte, auch wenn eine bedeutende Anzahl meinte, dass es nicht einbezogen werden sollte. Nur sehr wenige meinte, dass es stets einbezogen werden sollte - erneut erfolgte diese Aussage im Zusammenhang mit finanziellen Verbindlichkeiten.

Der Vorsitzende versuchte, die Vorliebe vieler Adressaten für den Ansatz des 'eingefrorenen Kreditspreads' klarzustellen und herauszufinden, ob dies im Einklang mit dem beizulegenden Zeitwert stünde. Der Stab gestand ein, dass die Verwendung eines Ansatz eingefrorener Spreads zu einer Bewertung führen könne, die vom beizulegenden Zeitwert abweiche (falls der risikofreie Zinssatz fiele und die sich die Marge auf AA-geratete Schulden erhöhe, würde ein Unternehmen eine Bewertung vornehmen, die sich vom Markt-/beizulegenden Zeitwert entferne). Der Stab stellt fest, dass man im Diskussionspapier zu beachten versucht habe, dass es beim Ansatz eingefrorener Spreads zwei Teile gebe, dass aber nur wenige Adressaten dazu Stellung genommen hätten (siehe stellvertretend die Stellungnahme von HSBC).

Viele Boardmitglieder zeigten sich frustriert darüber, dass die Adressaten kaum Stellung dazu genommen hätten, wie man den eingefrorenen Kreditspread denn bemessen würde - sie hätten oft mehr Zeit darauf verwendet, Stellung zu nehmen, was mit einem Betrag bemessen werden sollte, der das Kreditrisiko widerspiegele, und was nicht.

Der Stab hob zudem hervor, dass die augenscheinliche Unterstützung der Adressaten für eine Ansatz eingefrorener Kreditspreads vermutlich Ergebnis einer tiefsitzenden Ablehnung gegenüber den anderen möglichen Ansätzen sei, die im Diskussionspapier erörtert werden. Gleichwohl müsse der Ansatz in den Kontext eines bestimmten Standards, bessere und belastbarere Daten zu erhalten, gestellt werden.

Der Board wandte sich sodann einer Erörterung der Empfehlungen des Stabs zu diesem Arbeitsabschnitt und den Informationen, die man aus dem Diskussionspapier erhalten habe, zu und traf die folgenden Entscheidungen:

Der Board verständigte sich darauf, dass weiteren Arbeiten zum Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden nicht als eigenständiger Arbeitsschritt unternommen werden sollten.

Der Board müsste Entscheidungen zur Bewertung von Schulden auf Ebene der einzelnen Standardprojekte treffen.

Der Board verständigte sich darauf, dass die Definition des 'beizulegenden Zeitwerts' infolge des Diskussionspapiers nicht geändert werden sollte. Entscheidungen, wie der 'beizulegende Zeitwert' anzuwenden ist, gehören sachgerechterweise in das Projekt zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und die einzelnen Projekte auf Standardebene.

Es sei möglich, dass sich der Board in einem bestimmten Projekt auf einen Bewertungsmaßstab beizulegender Zeitwert 'wie geändert' verständigt (z.B. beizulegender Zeitwert 'abzüglich Veräußerungskosten'). Boardmitglieder gaben zu bedenken, dass diese Entscheidung in den Augen der Adressaten problematisch sein könne.

Soll die Auffassung, dass das Kreditrisiko Teil der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ist, in das Rahmenkonzept des IASB aufgenommen werden? Der Stab meinte, dass die meisten Anwendungsfälle des beizulegenden Zeitwerts auf Schulden im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten aufträten. Mehrere andere IFRS erforderten den Einbezug aktueller Informationen in die Bewertung der Schuld (jedoch den beizulegenden Zeitwert, wie er definiert ist), einschließlich IAS 19 und IAS 37. Die Boardmitglieder schienen den Gedanken, das Kreditrisiko in der Bewertung von Schulden als generelles Konzept in das Rahmenkonzept einzubetten, als richtigen Ansatz anzusehen. Wie das Konzept dann angewendet würde, wäre dem Standard zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und anderen IFRS überlassen.

Der Board diskutierte das Risiko der Nichterfüllung und dessen Wechselwirkung mit dem Kreditrisiko. Das Risiko der Nichterfüllung war ein Gedanke, der vom FASB in dessen Konzeptstandard Nr. 7 eingeführt worden war und ein Versuch seitens des FASB darstellte, das physische und finanzielle Unvermögen, sich einer Verpflichtung zu entledigen, zu behandeln. Der Board erörterte diesen Sachverhalt einige Zeit, wobei man in erster Linie zu einem gemeinsamen Verständnis kam, was Konzept 7 eigentlich aussagt und wie seine Konzepte in einem IFRS-Umffeld angewendet werden könnten.

Der Board stimmte der Einschätzung des Stabs zu, dass die Wechselwirkung des Risiko der Nichterfüllung und des Kreditrisikos auf Konzeptebene nicht zufriedenstellend behandelt werden könne, sondern ausdrücklich in jedem einzelnen Projekt behandelt werden müssen, wenn es um die Bewertung einer Schuld geht (dieser Ansatz würde auf alle zukünftigen Projekte Anwendung finden, nicht jedoch bestehende IFRS oder Projekte mit einem bereits weit fortgeschrittenen Diskussionsstand).

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