Finanzinstrumente – Ablösung von IAS 39

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Die Boards erörterten, ob sowohl die Informationen zum beizulegenden Zeitwert als auch die zu den fortgeführten Anschaffungskosten deutlich im Hauptteil des Abschlusses gezeigt werden sollen (beispielsweise durch Angaben in Klammern oder Überleitungsinformationen im Hauptteil des Abschlusses). Eine Nutzen würde sein, dass es Anlagern leichter möglich wäre, Abschlüsse, die nach dem jeweiligen Ansatz des FASB oder des IASB erstellt wären, zu vergleichen. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass manche zeitnah Anleger sowohl die Informationen zum beizulegenden Zeitwert als auch die zu den fortgeführten Anschaffungskosten erwarten würden. Einige fragten, ob die Zurverfügungstellung sowohl der Informationen zum beizulegende Zeitwert als auch der zu den fortgeführten Anschaffungskosten im Hauptteil der Darstellung der Finanz- und Vermögenslage für die Adressaten von Abschlüssen verwirrend sein könnte.

Eine Mehrheit der anwesenden IASB-Mitglieder gab an, dass sie nicht notwendigerweise dagegen stimmen würden, Unternehmen vorzuschreiben, sowohl die Informationen zum beizulegende Zeitwert als auch die zu den fortgeführten Anschaffungskosten im Hauptteil der Darstellung der Finanz- und Vermögenslage für Finanzinstrumente zur Verfügung zu stellen, die nach dem IASB-Ansatz als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert würden. Der IASB kam überein, diesen Sachverhalt auf einer künftigen Sitzung gemeinsam mit der Frage weiter zu erwägen, ob eine hervorgehobene Angabe zu Änderungen im beizulegenden Zeitwert in separaten pro-forma-Abschlüssen gefordert werden soll, um die Auswirkungen auf das akkumulierte sonstige Gesamtergebnis und das Eigenkapital der Anteilseigner zu zeigen. (Der FASB hatte vorher zugestimmt, dass eine hervorgehobene Angabe sowohl der Informationen zum beizulegende Zeitwert als auch der zu den fortgeführten Anschaffungskosten im Abschluss für solche Finanzinstrumente vorgeschlagen werden soll, die nach dem FASB-Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert sind.)

Kernprinzipien

Unter Vorbehalt einer weiteren Ausarbeitung einigten sich die beiden Boards auf die folgenden Kernprinzipien für die Harmonisierung der jeweiligen Ansätze des FASB und des IASB für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten (N.B.: die unten dargestellten Kernprinzipien basieren auf den Materialien für Beobachter und werden von den Boards noch weiter ausgearbeitet):

In Bezug auf das Prinzip 4 äußerten einige Boardmitglieder Bedenken hinsichtlich der Relevanz von Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Schulden aufgrund der Auswirkungen des eigenen Kreditrisikos auf die Zeitwertbewertung von Schulden. Die Boards vereinbarten, auf ihren jeweiligen Internetseiten die Kernprinzipien für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten zur Verfügung zu stellen, nachdem sie entsprechen ausgearbeitet wurden.

Arbeitsplan für die Harmonisierung

Der Stab des FASB setzte die Boards davon in Kenntnis, dass der FASB erwartet, im ersten Quartal 2010 einen Entwurf zum Projekt zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten veröffentlichen zu können. Darüber hinaus wurde der folgende Zeitplan für die Arbeiten vorgestellt:

Beide Boards werden gemeinsam im November und Dezember die Verbesserungen bei der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erörtern.

Der Expertenbeirat wird sich auf die beiden vom IASB und FASB vorgeschlagenen Wertminderungsmodelle konzentrieren.

Die Unterschiede und bestimmte Finanzinstrumente werden identifiziert, auf die die von den beiden Boards entwickelten Klassifizierungs- und Bewertungsmodelle Auswirkungen haben.

Sachverhalte, die sich auf das Kreditrisiko in der Bewertung von Schulden beziehen, werden gemeinsam erörtert.

Ein endgültiger Standard wird Ende 2010 veröffentlicht.

Wertminderung

Die Boards tauschten Fragen über ihre jeweiligen Ansätze in Bezug auf Wertminderungen von Krediten aus, die sich im Wesentlichen darum drehten, welche Informationen verwendet werden können, um festzustellen, ob eine Wertminderung von Krediten vorliegt. IASB-Mitglieder fragten, ob der Ansatz des FASB dazu führen könne, dass ein Verlust beim erstmaligen Ansatz eines Portfolios von Krediten angesetzt werden könne, wenn es innerhalb des Portfolios eine Erwartung von Kreditverlusten gebe. Die Mitglieder des FASB gaben an, dass sie bis jetzt die Einzelheiten des FASB-Ansatzes noch nicht erörtert hätten. Es wurden keine Entscheidungen getroffen.

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