Darstellung des Abschlusses – Sonstiges Gesamtergebnis

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Vorschlag für eine Änderung im begrenzten Umfang an IAS 1 Darstellung des Abschlusses

Der Stab empfahl, dass der Board die Wahlmöglichkeit in IAS 1.81 streichen solle, nach der einem Unternehmen gestattet ist, alle Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, die in einer Periode angesetzt werden, in zwei Darstellungen darzustellen. Mit der Empfehlung, dass die Möglichkeit der zwei Darstellungen gestrichen wird, empfahl der Stab, dass der Board zu dem Schluss kommen sollte, dass eine einzige Gesamtergebnisrechnung mit zwei Abschnitten gefordert werden solle: Gewinn-und Verlustrechnung und sonstiges Gesamtergebnis.

Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs vorläufig zu, dass eine einzige Gesamtergebnisrechnung mit zwei Abschnitten gefordert werden solle (wie oben beschrieben). Der Board betonte außerdem, dass dieser Vorschlag die Posten nicht ändern würde, die im sonstigen Gesamtergebnis gezeigt werden können oder müssen, und auch keinen Einfluss auf die Frage hat, ob ein Posten bei Ausbuchung umzuklassifizieren ist.

Der Stab empfahl, dass der Board vorläufig entscheiden solle, dass Teile des sonstigen Gesamtergebnisses, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung in folgenden Perioden umklassifiziert werden zusammen dargestellt werden sollen und dass Teile des sonstigen Gesamtergebnisses, die in die Gewinn- und Verlustrechnung in folgenden Perioden umklassifiziert werden zusammen dargestellt werden sollen. Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs zu, dass Posten mit ähnlichen Umklassifizierungsvorschriften gemeinsam dargestellt werden sollen.

Schließlich empfahl der Stab, dass der Board vorläufig entscheiden sollen, dass (a) die Wahlmöglichkeit gestrichen werden solle, nachdem es einem Unternehmen gestattet ist, Bestandteile des sonstigen Gesamtergebnisses vor Steuern darzustellen, und (b) die Möglichkeit gestrichen werden soll, dass die Steuerauswirkungen auf einen Bestandteil des sonstigen Gesamtergebnisses mit dem entsprechenden Bestandteil des sonstigen Gesamtergebnisses in der Gesamtergebnisrechnung gezeigt werden können. Der Board kam vorläufig überein, dass die Wahlmöglichkeit gestrichen werden soll, nach der ein Unternehmen einen Bestandteil des sonstigen Gesamtergebnisses vor Steuern darstellen kann. Darüber hinaus kam der Board zu dem Schluss, dass Ertragsteuern, die sich auf Posten des sonstigen Gesamtergebnisses beziehen, auf die Posten, die nicht in künftigen Perioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert werden, und die Posten, die in künftigen Perioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert werden, aufgeteilt werden sollen.

Der IASB und der FASB vereinbarten, zusammenzuarbeiten, um einen Entwurf zu entwickeln, mit dem ihre jeweiligen Anforderungen unter IAS 1 und der FASB-Rechnungslegungsstandardkodifizierung geändert werden sollen, um den Boards zu gestatten, die Vorschläge zu gleicher Zeit zwecks öffentlicher Stellungnahme zu veröffentlichen. Der FASB gab an, dass es nützlich sein würde, wenn die zeitliche Planung des Vorschlags mit der ausstehenden Herausgabe des Entwurfs zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten später in diesem Jahr zusammenfallen würde.

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