Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

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Der IASB hat im Mai 2009 den Entwurf Bewertung zum beizulegenden Zeitwert herausgegeben und bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Agendapapiers 156 Stellungnahmen erhalten.

In den meisten Stellungnahmen zum Entwurf war eine Harmonisierung der Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert unter IFRS und US-GAAP gefordert worden. Die Stellungnehmenden zeigten sich besorgt ob der Verwendung unterschiedlicher Formulierungen in den IFRS und in US-GAAP, die zu unterschiedlichen Ansätzen bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und möglicherweise zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen führen könnten. Der Stab stellte drei Arten von Unterschieden vor (in Agendapapier 11 finden Sie weitere Details zu den unten genannten Unterschieden):

Art 1: Unterschiede aufgrund von Entscheidungen, die vom IASB in Bezug auf folgende Sachverhalte gefällt wurden:

(a) Anwendungsbereich,

(b) Referenzmarkt,

(c) höchster und bester Nutzen,

(d) Blockadefaktor,

(e) Gewinne und Verluste am Tag 1,

(f) Bewertungsprämisse und Finanzinstrumente,

(g) Bewertung von Schulden und

(h) Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten.

Art 2: Unterschiede zur Klarstellung einiger Prinzipien in Thema 820, insbesondere:

(a) höchster und bester Nutzen,

(b) Bewertungsprämisse und

(c) Bewertungsmethoden.

Art 3: Unterschiede in der Grammatik, der Orthographie und Stilunterschiede.

Der Stab stellte dann drei Ansätze vor, wie die Boards mit den Unterschieden umgehen könnten, die derzeit in den Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorliegen. Diese Ansätze waren die folgenden:

Ansatz 1: Streichung aller Entscheidungs- und Formulierungsunterschiede. Dieser Ansatz würde erfordern, dass beide Boards alle Sachverhalte erneut erörtern, bei denen Unterschiede ausgemacht wurden.

Ansatz 2: Nur Streichung aller Formulierungsänderungen der dritten Art. Nach diesem Ansatz würden die Boards die gleichen Formulierungen verwenden, es sei den, die Boards wären zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen gekommen.

Ansatz 3: Fortsetzung der bisherigen Verfahrensweise. Der IASB würde seinen IFRS zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert unabhängig herausbringen. Beide Boards würden jedoch die Aktivitäten des jeweils anderen im Auge behalten, um Unterschiede zwischen den beiden Standards zu minimieren. Dies ist der Ansatz der Bisher im Projekt gewählt wurde.

Die Boards entschieden sich, im weiteren Projektverlauf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Ansatz 1 zu verfolgen.

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