Versicherungsverträge

Date recorded:

Klärung bedeutender Unterschiede in fachlichen Entscheidungen der beiden Boards

Der Stab nutzte diese Sitzung, um in den bedeutenden Bereichen, in denen die Boards zu unterschiedlichen Schlüssen gekommen sind, wieder Einklang zu erzielen zu suchen. Die Klärung der Unterschiede im Projekt ist Voraussetzung für einen fristgerechten Abschluss der Erörterungen und die daraus folgende Veröffentlichung eines Entwurfs. Der Stab stellte drei Bereiche vor, in denen die Boards zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen gekommen sind:

Bilanzierung durch den Policeninhaber

Der Umfang des Projekts beinhaltete ursprünglich die Bilanzierung sowohl durch den Anbieter des Versicherungsvertrags (der Versicherer) als auch durch den Käufer des Versicherungsvertrags (den Policeninhaber oder Versicherungsnehmer). Der IASB hat jedoch auf einer früheren Sitzung vorläufig entscheiden, dass die Bilanzierung durch den Versicherungsnehmer im Entwurf nicht adressiert werden soll. Da FASB hat bislang noch nicht erörtert, ob die Bilanzierung durch den Versicherungsnehmer in den Entwurf aufgenommen oder daraus ausgeklammert werden soll.

Die Boards erörterten, ob die Bilanzierung durch den Versicherungsnehmer in den Entwurf aufgenommen oder daraus ausgeklammert werden soll. Die Boards kamen überein, dass der Stab den möglichen Umfang des Projekts weiter untersuchen und auf einer späteren Sitzung wiederkehren solle, um zu erörtern, ob Verträge aus Sicht des Policeninhabers im Entwurf enthalten sein sollen.

Zielsetzung der Bewertung

Die Boards erörterten die Bewertungsansätze für Versicherungsverträge. Auf früheren Boardsitzungen hatte der IASB vorläufig den Bewertungsansatz ausgewählt, der im Projekt zur Änderung von IAS 37 entwickelt wird, wobei Gewinne am Tag 1 ausgenommen werden, und der FASB hatte vorläufig einen Ansatz über den gegenwärtigen Erfüllungswert ausgewählt, der eine zusammengesetzte Marge enthält.

Die Boards erörterten die Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen den beiden Bewertungsmodellen. Die Boards hielten fest, dass die Formulierungen, die verwendet würden, um die Modelle zu beschreiben, zu Verwirrungen führen würden, und betonten die Wichtigkeit der richtigen Wortwahl. Die Boards kamen überein, dass der Stab auf einer künftigen Sitzung den Boards die Konzepte der beiden Bewertungsmodelle noch einmal darstellen sollten, wobei die richtigen Formulierungen zur Beschreibung jedes Modells verwendet werden sollten.

Erwerbskosten

Zu einem früheren Zeitpunkt hatten die beiden Boards vorläufig entschieden, dass Erwerbskosten als Aufwand erfasst werden sollten. Danach hatte der IASB vorläufig entschieden, dass ein Versicherer bei Vertragsbeginn Prämienerträge zur Deckung der entstandenen Anschaffungskosten ansetzen solle. Daher sollten die Erwerbskosten auf die zusätzlichen Kosten der Herausgabe (also Verkauf, Zeichnung, Initiierung) eines Versicherungsvertrags beschränkt werden und keine anderen direkten Kosten enthalten. Der FASB hingegen war der Meinung, dass der Versicherer keinerlei Erträge (oder einkommen) ansetzen sollte, um eingetretene Anschaffungskosten auszugleichen.

Die Boards hinterfragten ausführlich, warum bei Versicherungsverträgen Erträge anders erfasst werden sollten als in anderen Branchen. Viele Boardmitglieder sind der Meinung, dass bei Unterzeichnung des Vertrags keine Erfüllungspflichten erfüllt werden und dass deshalb keine Erträge bei Vertragsbeginn erfasst werden sollten. Es wurde von den Boards vorläufig entschieden, dass ein Versicherer keine Prämie bei Vertragsbeginn als Ausgleich für die Anschaffungskosten ansetzen solle.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.