Ertragsteuern

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Der IASB-Stab führte in die Sitzung ein, indem er eine Zusammenfassung der allgemeinen Kommentare vorstellte, die von den Anwendern auf den IASB-Entwurf zur Ertragsteuern eingegangen sind. Der Entwurf war am 31. März 2009 veröffentlicht worden; die Kommentierungsfrist endete am 31. Juli 2009. Es gingen 168 Stellungnahmen beim IASB ein.

Der Stab des IASB wies darauf hin, dass in den meisten Stellungnahmen die zwei Ziele des Projekts unterstützt worden seien, die in einer Harmonisierung mit US-GAAP und der Verbesserung der gegenwärtigen Bilanzierung nach IAS 12 lägen. Der Stab des IASB erklärte jedoch, dass, obwohl die meisten Stellungnehmenden die übergeordneten Ziele unterstützten, viele Stellungnehmende der Meinung wären, dass der Entwurf diese Ziele verfehle. Sie nannten dafür hauptsächlich die folgenden Gründe:

Der Stab des IASB wies dann darauf hin, dass es als Konsequenz wenig Unterstützung unter den Stellungnehmenden für die Fertigstellung des Entwurfs in seiner jetzigen Form gebe. In vielen Stellungnahmen sei vielmehr vorgeschlagen worden, kurzfristig bestimmte Verbesserungen an IAS 12 vorzunehmen und dann ein grundlegendes langfristiges Projekt gemeinsam mit dem FASB aufzunehmen und/oder eine grundlegenden Prüfung der Bilanzierung von Ertragsteuern auf die Agenda zu nehmen.

Die Boards erörterten dann die Richtung des Projekts zu Ertragsteuern. Einige Boardmitglieder äußerten Bedenken, dass ein Aufgeben des Projekts zu Ertragsteuern von manchen so wahrgenommen werden könnte, dass der FASB und der IASB sich nicht länger einer Verpflichtung zur Harmonisierung unterworfen sähen, da dieses Projekt im Arbeitsabkommen genannt würde. Sie wiesen außerdem darauf hin, dass es zu einem Stolperstein für die Einführung der IFRS in den Vereinigten Staaten werden könne, wenn man zu keiner Harmonisierung gelange. Die meisten Boardmitglieder waren sich dahingehend einig, dass, obwohl eine grundlegende Prüfung und Überholung der Bilanzierung von Ertragsteuern notwendig sei, die Ressourcen und die Zeit, die für ein solches Unterfangen notwendig seien, derzeit nicht zur Verfügung stünden. Im Ergebnis einigten sich die Boards, eine solch grundlegende Überprüfung aufzuschieben, bis einige der anderen bestehenden Projekte abgeschlossen seien. Man diskutierte außerdem die Möglichkeiten, die dem IASB hinsichtlich einiger kurzfristiger Änderungen zu Verfügung ständen.

Die möglichen kurzfristigen Änderungen an IAS 12, die erörtert wurden, drehten sich um die Harmonisierung mit US-GAAP, insbesondere hinsichtlich der gegenwärtigen Ansatzausnahmen, die in IAS 12 enthalten sind. Die Boardmitglieder gaben verschiedenen Ansichten hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit der Durchführung dieser kurzfristigen Änderungen Ausdruck. Der Stab des IASB wies darauf hin, dass in der Mehrheit der Stellungnahmen auf den Entwurf keine Unterstützung für Änderungen an den gegenwärtigen Ansatzausnahmen, die in IAS 12 enthalten sind, ausgedrückt worden war. Er wies außerdem darauf hin, dass der IASB und der FASB zusammenarbeiten und beide ihre jeweiligen Standards ändern müssten, um vollständige Harmonisierung in diesem Bereich zu erlangen.

Der Stab des IASB schloss die Diskussion, indem er darauf hinwies, dass die Richtung des IASB-Projekts zu Ertragsteuern auf den IASB-Sitzungen den kommenden Monate weiter erörtert werden würde.

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