Finanzinstrumente: Wertminderungen und Risikovorsorge

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Formulierung des Standardentwurfs und Stellungnahmefrist

Der Stab führte in die Sitzung ein, indem er die vorläufigen Entscheidungen, die der Board getroffen hatte, zusammenfasste. Der Board genehmigte dem Stab, mit der Formulierung des Standardentwurf fortzufahren. Im Rahmen einer formellen Abstimmung deutete ein Boardmitglied an, dass er der Veröffentlichung des Entwurfs nicht zuzustimmen gedenke, weil er sich mit dem vorgeschlagenen Ansatz nicht einverstanden zeigte.

Der Board verständigte sich darauf, die Stellungnahmefrist für den Standardentwurf auf acht Monate auszuweiten, um dem beratenden Expertenpanel genügend Zeit einzuräumen, seine Empfehlungen auszusprechen. Dieser Zeitplan würde den vereinbarten Zeitplan, wonach ein endgültiger IFRS im Dezember 2010 veröffentlicht würde, nicht gefährden. Der Vorsitzende fragte, ob es nicht sachgerechter sei, eine kürzere Frist zu Abgabe von Stellungnahmen zu haben und dem beratenden Expertenpanel zuzugestehen, auf die Stellungnahmen einzugehen. Der Stab entgegnete, dass er ein solches Vorgehen nicht empfehlen würde, weil die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen in diesem Fall mit der Hochzeit der Abschlusserstellung zusammenfallen würde. Darüber hinaus betonte der Stab, dass die erweiterte Kommentierungsfrist auch dazu diene, Adressaten, die üblicherweise nicht zu den Vorschlägen des Boards Stellung nehmen, die Möglichkeit einzuräumen, genügend Zeit zu verschaffen, um ihre Sichtweise zum Ausdruck zu bringen.

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