Finanzinstrumente: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

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Eignung von Finanzinstrumenten, die auf Grundlage vertraglicher Zahlungsströme gesteuert werden, für einen Fair Value Hedge

Der Board erörterte, ob Posten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, überhaupt grundsätzlich für ein Fair Value Hedge Accounting in Frage kämen.

Der Board war sich einig, dass die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen bei einem Fair Value Hedge für Instrumente, die auf der Grundlage vertraglicher Zahlungsströme gesteuert werden, nicht im Widerspruch zu dieser Klassifizierungsbedingung stünde und es Situationen gäbe, in denen eine derartige Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen sachgerecht sei. Ein Boardmitglied stellte fest, dass Finanzinstitutionen Fair Value Hedges verwenden, ob ihre Marge einzulocken und somit die Rendite zu stabilisieren. Seiner Ansicht nach würde dies nicht im Widerspruch zur der Klassifizierungsbedingung stehen.

Auf der anderen Seite waren mehrere Boardmitglieder weiterhin nicht überzeugt davon, weil sie fürchteten, dass eine Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen im Wege des Fair Value Hedges in diesen Situationen zu Strukturierungsmöglichkeiten führen könne und eine synthetische Rendite statt einer vertraglichen Rendite schaffe, welche die Grundlage für die Klassifizierungsbedingung sei.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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