Erlöserfassung

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Verträge, mit denen ein Unternehmen einem Kunden eine Lizenz erteilt

Die Boards erörterten die Identifizierung und Erfüllung einer Leistungsverpflichtung sowie das Muster der Erlöserfassung für Verträge, mit denen ein Unternehmen einem Kunden eine Lizenz erteilt.

Die Boards erörterten einen Vorschlag des Stabs, das Erlöserfassungsmuster auf der Unterscheidung zwischen einer exklusiven und einer nicht exklusiven Lizenz aufzubauen, und prüften den Vorschlag, indem sie ihn auf verschiedene Branchen anwendeten. Nach erheblicher Diskussion kamen die Boards zu dem Schluss, dass, obwohl eine Unterscheidung zwischen exklusiven und nicht exklusiven Lizenzen in einigen Fällen funktionieren würde, sie bei anderen Verträgen nicht greifen würde. Schließlich trat eine gemeinsame Erkenntnis zutage, dass folgendes Prinzip funktionieren würde. Es wäre Folgendes sichergestellt:

Der volle Erlös wird angesetzt, wenn der Kunde die Lizenz kontrolliert (der Vertrag würde eher einer Veräußerung gleichen als eine Lizenz), oder die Berichteinheit erfüllt die Erfüllungsverpflichtung zu Gänze.

Wenn die Leistung fortwährend erbracht werden muss (eher in Art eines Leasinggeschäfts), würde der Erlös in Raten erfasst.

Wenn das Unternehmen darüber hinaus nicht in der Lage wäre, die Lizenz von anderen Erfüllungspflichten zu trennen, würden die Erlöse über den lauf der Zeit in Raten erfasst.

Die Boards baten das Projektteam, die Leitlinien besser auszuformulieren, die diesem Prinzip zugrunde liegen.

Folgebewertung von Erfüllungspflichten

Die Boards bestätigten ihre vorläufige Sichtweise, dass alle Erfüllungspflichten, die unter den Anwendungsbereich des Standards zur Erlöserfassung fallen, nur dann nach Vertragsbeginn neu zu bewerten sind, wenn sie belastend sind.

Einige FASB-Mitglieder äußerten Bedenken, dass die Boards beim Umfang des Projekts zu weit gehen könnten in der Hinsicht, wie der Sachverhalt in Bezug zu Aufwendungen steht, aber eine Mehrheit beider Boards hielt fest, dass dies Teil des Projekts sei, da sich das Projekt auf Verträge mit Kunden beziehe.

Belastende Erfüllungspflichten

Die Boards setzen ihre Erörterung zur Bewertung von belastenden Verträgen fort. Die Boards erörterten die Buchungseinheit für den "Belastungstest" und kamen überein, dass die Ebene von Vertragssegmente ausreichend sei. Daher kamen die Boards überein, dass ein Vertragssegment belastend ist, wen die erwarteten Kosten für die Erfüllung der verbleibenden Erfüllungspflichten dieses Segments den Betrag des Transaktionspreises, der diesen Erfüllungspflichten zugewiesen ist, übersteigt. Darüber hinaus kamen die Boards überein, dass nachfolgend die Bewertung von belastenden Verträgen (also der Schuld) zu jedem Berichterstattungszeitpunkt aktualisiert werden soll.

Einige IASB-Mitglieder waren mit diesem Ergebnis nicht zufrieden, da sie der Meinung waren, das es die wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht widerspiegeln würde, beispielsweise in Fällen von Nachlässen bei mehreren Erfüllungspflichten. Der Stab wird die Auswirkungen des vereinbarten Prinzips auf verschiedene Szenarien untersuchen.

Schließlich erörterten die Boards ausführlich die vorgeschlagene Bewertung des Belastungstests. Der IASB war zwischen einem Ansatz über Margen und einem kostenbasierten Ansatz aufgeteilt; der FASB unterstützte den kostenbasierten Ansatz. Schließlich zogen die Boards den kostenbasierten Ansatz vor, wobei die Kosten als direkte und zusätzliche Kosten identifiziert wurden.

Kostenleitlinien im Zusammenhang mit Kundenverträgen

Die Boards kamen überein, dass im Erlöserfassungsprojekt nicht bestehende Leitlinien außerhalb von IAS 11, IAS 18 und ASC Thema 605 adressiert werden sollen.

Ein IASB-Mitglied hielt fest, dass, wenn die Kostenleitlinien, die in IAS 11 und IAS 18 enthalten sind, nützlich sein sollten, sie in einem anderen grundlegenden Standard beibehalten werden könnten. Dennoch kamen die Boards überein, dass die Kosten bei Anfall als Aufwendungen erfasst werden sollten, wenn sie nicht für eine Aktivierung nach anderen Standards infrage kämen.

Der FASB wies den Stab an, den Bedarf an Leitlinien in ASC Thema 605 zu analysieren.

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