Vorgeschlagene Änderung an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS

Date recorded:

Ausnahme von Vergleichsangaben nach IFRS 7

Der Board erörterte und verabschiedete eine vorgeschlagene Änderung von IFRS 1 Anhang E Kurzfristige Ausnahmen von den IFRS, mit der Unternehmen, die die IFRS vor dem 1. Januar 2010 das erste Mal anwenden, gestattet wird, die Übergangsvorschriften in Paragraph 44G von IFRS 7 in ihrem ersten IFRS-Abschluss anzuwenden. Die Änderung wurde als Abstimmungsvorlage später während der Sitzung verteilt, und ein Entwurf wird in Bälde erwartet.

Der Board kam überein, IFRS zu ändern, um auszusagen, dass ein Unternehmen nicht die Vergleichsinformationen zur Verfügung stellen muss, die in den Änderungen vom März 2009 an IFRS 7 Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente gefordert werden, wenn es ein erstmaliger Anwender vor dem 1. Januar 2010 ist. Daher wird IFRS1 Anhang E Paragraph E1 wie folgt geändert:

E1 Ein erstmaliger Anwender darf die Übergangsvorschriften in IFRS7.44G dann anwenden, wenn die erste IFRS-Berichtsperiode vor dem 1. Januar 2010 beginnt.

Der Board kam überein, vorzuschlagen, dass diese Änderung an IFRS 1 für Berichtsperioden in Kraft tritt, die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen, wobei vorzeitige Anwendung gestattet sein soll.

Der Entwurf wird mit eine Kommentierungsfrist von 30 Tagen sobald wie möglich veröffentlicht (wahrscheinlich in der Woche nach dem 23. November oder der Woche nach dem 30.November, da über ihn bereits abgestimmt wurde). Die eingegangenen Stellungnahmen werden auf der Sitzung im Januar 2010 erörtert, und die Änderung soll auf der Sitzung endgültig fertiggestellt werden und kurz danach veröffentlicht werden.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.