Schulden - Änderung von IAS 37

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Kommentierungsfrist für die erneute Veröffentlichung zur Stellungnahme in begrenztem Umfang hinsichtlich der Bewertung von Schulden in IAS 37

Der Board beabsichtigt, einen Entwurf der überarbeiteten Vorschläge für die Bewertung von Schulden in IAS 37 zu veröffentlichen. Die normale Kommentierungsfrist beträgt 120 Tage, aber im Handbuch zum Konsultationsprozess ist vorgesehen, dass, wenn ein Sachverhalt dringend oder das Dokument kurz ist bzw. wenn der IASB breite Zustimmung zum Thema erwartet, eine kürzere Kommentierungsfrist als sachgerecht angesehen werden kann. Da der Entwurf für die erneute Veröffentlichung ein Dokument von begrenztem Umfang ist und bedeutend kürzer als der gesamte Standard, schlug der Stab eine Kommentierungsfrist vor, die am 12. April 2010 endet, was ungefähr einer Kommentierungsfrist von 90 entspricht. Dies würde dem Stab gestatten, die eingegangenen Stellungnahmen fristgerecht zur Sitzung im Mai 2010 zu analysieren. Der Stab wies darauf hin, dass, selbst wenn der Entwurf im Dezember veröffentlicht wird, die Kommentierungsfrist weiterhin am 12. April 2010 enden soll.

Ein Boardmitglied fragte, ob es eine Überschneidung in den Kommentierungsfristen zwischen diesem Entwurf und dem Entwurf zu Versicherungsverträgen geben würde, da die beiden Dokumente auf einander Einfluss hätten. Ein anderes Boardmitglied schlug vor, die Kommentierungsfrist auf 120 Tage auszudehnen, um eine gewisse Überschneidung zu gewähren, da erwartet wird, dass der Entwurf zu Versicherungen im April 2010 veröffentlicht werden kann.

In einer knappen Abstimmung entschied der Board, eine kürzere Kommentierungsfrist zu gewähren, die etwa 90 Tage beträgt und am 12. April 2010 endet.

Mittwoch, 16. Dezember 2009 - gemeinsame Sitzung mit dem FASB

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