Darstellung des Abschlusses (Erfolgsberichterstattung) – Prinzip des inneren Zusammenhangs

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Anwendung des Prinzips des inneren Zusammenhangs auf die Darstellung der Vermögens- und Finanzlage

Der Board erörterte eine Empfehlung des Stabs, nach der gefordert werden soll, dass auf die Darstellung der Vermögens- und Finanzlage (genau wie auf die Gesamtergebnisrechnung und die Kapitalflussrechnung) das Prinzip des inneren Zusammenhangs angewendet werden soll: d.h. die Darstellung der Finanz- und Vermögenslage soll in operative, investierende und finanzierende Vermögenswerte und Schulden kategorisiert werden.

Einzelne Boardmitglieder erhoben Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit arbiträrer Klassifizierungen beispielsweise für Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen, aber der Board entschied vorläufig mit großer Mehrheit, die Empfehlung des Stabs anzunehmen.

Bestimmung der Klassifizierung auf Grundlage der Darstellung der Finanz- und Vermögenslage

Der Board erörterte eine Empfehlung des Stabs, dass die Klassifizierung eines Postens auf Grundlage der Darstellung der Finanz- und Vermögenslage erfolgen und dann auf die Gesamtergebnisrechnung und die Kapitalflussrechnung nach dem Prinzip des inneren Zusammenhangs übertragen werden sollte.

Die Boardmitglieder erörterten, ob diese Vorschrift irgendwelche Auswirkungen in der Praxis haben würde, da ausreichend klare Definitionen zu den gleichen Klassifizierungen führen sollten, unabhängig davon, welchen Abschlussbestandteil man zuerst betrachtet.

Andere Mitglieder erhoben Bedenken hinsichtlich einzelner Vermögenswerte und Schulden, die aus eine Kombination von operativen und nicht operativen Transaktionen entstehen würden (beispielsweise Verbindlichkeiten aus Pensionszusagen, Schuldenfaktorierung und Finanzierungsleasingverhältnisse).

Die Empfehlung des Stabs erlangte keine Unterstützung der Mehrheit der Boardmitglieder.

Anwendung des Prinzips des inneren Zusammenhangs auf Posten, die sowohl Finanzierungs- als auch operative Komponenten aufweisen

Der Stab stellte Vorschläge für die Behandlung von Posten vor wie beispielsweise Verpflichtungen aus Pensionsleistungen und Verbindlichkeiten für die Stilllegung von Vermögenswerten, die sowohl Finanzierungs- als auch operative Komponenten aufweisen. Die folgenden Möglichkeiten wurden vorgestellt:

Möglichkeit 1: All diese Posten werden als operative Tätigkeit ausgewiesen.

Möglichkeit 2: All diese Posten werden als Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.

Möglichkeit 3: All diese Posten mit Ausnahme von Barbeiträgen zu Pensionsplänen werden als Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.

Möglichkeit 4: Eine neue Kategorie "Finanzierung, die aus operativer Tätigkeit entsteht" wird hinzugefügt.

Diese Vorschläge wurden mit einer gewissen Ausführlichkeit diskutiert, wobei verschiedenen Boardmitglieder eine Reihe von Bedenken erhoben. Ein Boardmitglied sagte aus, dass die Aufnahme von Pensionsneubewertungen in die operative Kategorie für die Anwender immer inakzeptabel bleiben würde, ein anderes meinte, dass sie Pensionen schon immer als ihrem Charakter nach finanzierende Tätigkeit angesehen hätten.

Die Möglichkeiten 1 und 3 erhielten wenig Unterstützung, und der Board entschied mit knapper Mehrheit, vorläufig mit Möglichkeit 4 fortzufahren.

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