Darstellung des Abschlusses (Erfolgsberichterstattung) – Darstellung der Finanz- und Vermögenslage
Darstellung der Finanz- und Vermögenslage
Der Stab stellte eine Reihe von Vorschlägen vor, die sich auf die Darstellung der Finanz- und Vermögenslage bezogen:
| In den Entwurf sollte eine Illustration der alternativen Darstellungsmöglichkeiten der Darstellung der Finanz- und Vermögenslage aufgenommen werden (beispielsweise in Spalten oder Vermögenswerte auf der linken und Schulden und Eigenkapital auf der rechten Seite). |
| Es sollte gefordert werden, dass Gesamtsummen für Vermögenswerte und Schulden sowie Zwischensummen für kurzfristige Vermögenswerte und Schulden im Hauptteil der Darstellung der Finanz- und Vermögenslage gezeigt werden. |
| Es sollte vorgeschlagen werden, dass eine nach Klassen geordnete Darstellung der Finanz- und Vermögenslage erstellt werden sollte, wenn eine Darstellung nach Liquidität nicht relevantere Informationen bietet. |
| Es sollte vorgeschlagen werden, dass in einer nach Klassen geordneten Darstellung der Finanz- und Vermögenslage die Vermögenswerte und Schulden in Unterkategorien von lang- und kurzfristig gezeigt werden müssen bei einer festen Einjahresgrundlage. |
| Der Vorschlag sollte fallengelassen werden, dass Angaben zu den Laufzeiten von kurzfristigen vertraglichen Vermögenswerten und Schulden im Anhang gezeigt werden müssen. |
| Es sollte vorgeschlagen werden, dass Barmittel auf Unternehmensebene und nicht auf Segmentebene gezeigt werden (also als einzelner Eintrag in einer der drei Kategorien). |
| Posten, die bisher als Barmitteläquivalente bezeichnet wurden, sollten als kurzfristige Investitionen klassifiziert und gezeigt werden. |
| Es sollte gefordert werden, Banküberziehungen als Finanzierungsposten zu zeigen. |
Einzelne Boardmitglieder erhoben Bedenken hinsichtlich der Formulierung der Leitlinien zu Darstellung nach Liquidität und hielten fest, dass diese so gelesen werden könnten, dass von einem Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten gefordert würde, eine solche Darstellungsform zu wählen, während es eine freie Wahl sein sollte.
Die Klassifizierung von Vermögenswerten und Schulden als kurz- oder langfristig bei einer festen Grundlage von einem Jahr wurde als möglicherweise problematisch für Unternehmen angesehen, die längere Geschäftszyklen als ein Jahr haben.
Alle oben genannten Vorschlägen wurden vorläufig vom Board angenommen.
Untergliederung
Der Board erörterte einen Vorschlag, nach dem gefordert werden sollte, dass in der Darstellung der Finanz- und Vermögenslage Vermögenswerte und Schulden von gleicher Art aber mit unterschiedlichen Bewertungsgrundlagen getrennt dargestellt werden sollten.
Einige Boardmitglieder erhoben Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit übermäßiger Detaillierung bei einer solchen Darstellung aufgrund der großen Anzahl von Bewertungsgrundlagen, die nach den IFRS angewendet werden. Der Board nahm vorläufig einen überarbeiteten Vorschlag an, dass die Vermögenswerte und Schulden, die auf Anschaffungskostengrundlage bewertete werden, separat von denen dargestellt werden, die zum Zeitwert bewertet werden.
Darüber hinaus schlug der Stab vor, die Mindestausweiszeilenvorschrift in IAS 1 zu ändern um (beispielsweise) die Sachanlagen in drei Ausweiszeilen zu untergliedern (Grundstücke, Bauten und Betriebs- und Geschäftsausstattung).
Eine Reihe von Boardmitgliedern fragte, ob dies nicht im Wesentliche eine XBRL-Frage sei, und andere hoben die Notwendigkeit von einigen Leitlinien zum sachgerechten Grad der Untergliederung in der Darstellung der Finanz- und Vermögenslage hervor. Der Vorschlag wurde daher von einer Mehrheit der Boardmitglieder vorläufig angenommen.
Verschiedenes
Bündeltransaktionen
Der Stab stellte drei Möglichkeiten für die Klassifizierung von Bündeltransaktionen vor (Transaktionen, bei denen Vermögenswerte und Schulden, die mehr als einer Kategorie zugewiesen sind, aus- oder eingebucht werden, beispielsweise ein Unternehmenszusammenschluss).
| Möglichkeit A: Sie werden in der operativen Kategorie ausgewiesen. |
| Möglichkeit B: Sie werden in der Kategorie ausgewiesen, die den Geschäftsvorfall widerspiegelt, der die hauptsächliche Ursache für diese Auswirkungen war. |
| Möglichkeit C: Sie werden in einem separaten Abschnitt ausgewiesen. |
Die Empfehlung des Stabs war Möglichkeit B, aber dies wurde nicht allgemein angenommen, da es Bedenken gab, wie "hauptsächlich" bestimmt werden könne, und dass es möglicherweise eine verzerrende Auswirkung eines bedeutenden Erwerbs auf die operativen Kapitalflüsse geben könnte. Der Board entschied vorläufig, mit Möglichkeit C fortzufahren.
Gewinne und Verluste aus Geschäftsvorfällen in fremder Währung
Der Stab schlug vor, dass Gewinne und Verluste aus Geschäftsvorfällen in fremder Währung in der gleichen Kategorie ausgewiesen werden wie die Vermögenswerte und Schulden, aus denen diese Gewinne und Verluste entstanden sind. Der Vorschlag wurde vorläufig von einer großen Mehrheit der Boardmitglieder angenommen.