Erlöserfassung

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Die Boards erörterten, welche Angaben zu Erlösen in dem demnächst erscheinenden Entwurf vorgeschlagen werden sollen.

Ziel der Angaben

Die Boards erörterten, ob im Entwurf ein Angabeziel ähnlich dem in IFRS 7 enthalten sein sollte. Ohne dass explizit der Zurverfügungstellung eines solchen Ziels zugestimmt wurde, lehnten die Boards den vom Stab vorgeschlagenen Ansatz ab und verlangten, dass ein Angabeziel die Angaben an die Treiber der Generierung von Erlösen im Geschäftsbetrieb binden sollte: was hat Einfluss auf den Zeitpunkt, die Art und den Betrag von Erlösen; bedeutende Schätzungsunsicherheit; etc.

Art der und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Verträge mit Kunden

Die Boards erörterten einen Vorschlag des Stabs, der sich auf die Angabe der Art der und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Verträge mit Kunden bezog, und lehnten ihn ab. Die Boardmitglieder waren der Meinung, dass die Vorschläge des Stabs zu vage seien, um umsetzbar zu sein.

Verknüpfung von Leistung mit der Finanzlage

Die Boards kamen überein, dass ein Unternehmen den Vortrag des Anfangs- und Schlussstands der Nettovertragsposition angeben soll. Dabei zeigten sich die Boardmitglieder extrem besorgt, dass die Boards den Erstellern bedeutungslose Angaben aufzwingen würden, die für die Abschlussadressaten nicht nützlich wären, und drangen darauf, dass größere Klarheit geboten werden sollte. Der Stab sollte einen Weg finden, mit dem sichergestellt würde, dass die Angabe nur erforderlich sei, wenn die Veränderung in der Nettovertragsposition eine sinnvolle Aussage sei – beispielsweise im Flugzeug oder Schiffsbau, in denen die Auftragsbücher ebenso wichtig seien wie die Jahresleistung.

Belastende Verträge

Der Board wies einen Vorschlag an den Stab zurück, dass ein Unternehmen einen Vortrag des Anfangs- und Schlussstands der zusätzlichen Verpflichtung aus belastenden Verträgen angeben sollte. Einige Boardmitglieder hielten fest, dass eine solche Angabe einen größeren Datensatz beinhalten müsse: was ist in den belastenden Verträgen enthalten; was wurde der Kategorie hinzugefügt, was herausgenommen; Informationen über ähnliche Verträge in der gleichen Klasse wie die, die als belastend klassifiziert wurden; etc.

Grad der Untergliederung

Die Boards erörterten den Grad der Untergliederung von Erlösen, die währende einer Berichtsperiode angesetzt werden und wie dies erreicht werden könne. Sie kamen jedoch zu keinem Schluss. Der Stab schlug einen Ansatz vor, nach dem eine Untergliederung für jede Kategorie von bedeutenden Gütern oder Dienstleistungen gefordert wäre, die in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden identifiziert werden. Einige Boardmitglieder waren der Meinung, dass die wirtschaftlichen Merkmale der Güter und Dienstleistungen ein bestimmenden Faktor sein sollten, nicht die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Andere Boardmitglieder waren besorgt und meinten, dass der Stab rigoroser in seiner Analyse sein sollte, bevor er weitere Angaben hinzufüge.

Ausmaß von Ermessensentscheidungen

Die Boards erörterten ein Angabeprinzip für bedeutende Ermessensentscheidungen mit der Zielsetzung in ASC Topic 605-25-50 (Mehrelementige Vereinbarungen: Angaben). Sie kamen jedoch zu keinem Ergebnis.

Der Vorsitzende forderte den Stab auf, mit einem Team von drei IASB- und zwei FASB-Beratern zusammenzuarbeiten, um überarbeitete Vorschläge für Angaben zu Erlösen allgemein zu erarbeiten.

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