Ausbuchung von Finanzinstrumenten
Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten
Dies war eine Unterrichtseinheit. Es wurden keine Entscheidungen gefällt.
Der Board erwog die Saldierung eines finanziellen Vermögenswerts mit einer finanziellen Verbindlichkeit und den Ausweis des Nettobetrags in der Aufstellung über die Vermögenslage. Ungeachtet der Tatsache, dass es sich dabei eher um eine Ausweis- als eine Ausbuchungsfrage handelt, erwog der Board, ob man die Saldierung in den Anwendungsbereich des Ausbuchungsprojekts mit aufnehmen sollte.
Der Board stellte fest, dass sich die Saldierungsvorschriften nach US-GAAP und IFRS unterschieden. Diese unterschiedlichen Vorschriften wurden insbesondere in der aktuellen Diskussion um die neuen regulatorische Kennzahl zum Leverage angezweifelt.
Der Board verständigte sich darauf, dass eine Vereinheitlichung zu diesem konkreten Sachverhalt mehr als nötig sei. Gleichwohl stellte der Stab fest, dass, aus einer ersten Diskussion mit den FASB-Mitgliedern, der FASB diesen Sachverhalt nicht in der absehbaren Zukunft angehen wolle. Der Board verständigte sich darauf, diesen Sachverhalt bei der nächsten gemeinsamen Sitzung anzusprechen.
Einige Boardmitglieder waren zurückhaltend bei der Frage, ob dieser Sachverhalt in das Ausbuchungsprojekt integriert werden solle, weil sie fürchteten, dass er die Vereinheitlichung bei der Ausbuchung gefährden könne.
Der Board erörterte einige der Unterschiede zwischen US-GAPP und IFRS auf dem Gebiet der Saldierung. Aus der Diskussion wurde deutlich, dass eine klare Mehrheit der IASB-Mitglieder die IFRS-Vorschriften zur Saldierung deutlich gegenüber den FASB-Regeln bevorzugte, vor allem hinsichtlich des Rechts zur Saldierung.
Der Board erörterte auch die Auswirkung von Regelungen einer einzelnen Vereinbarung in Mastervereinbarungen (wie z.B. dem ISDA Master Netting Agreement). Es bestanden unterschiedliche Ansichten darüber, wie die Regelungen einer einzelnen Vereinbarung bilanziert werden sollen, ob sie bei der Bilanzierung erwogen werden sollen, und - falls ja - unter welchen Bedingungen.
Der Board verständigte sich darauf, den Sachverhalt erst mit dem FASB zu diskutierten und erst dann zu erwägen, ob man irgendeinen dieser Sachverhalte getrennt behandeln müsse.