Änderung an IFRS 1 – Ausnahme von Vergleichsangaben nach IFRS 7

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Der Board analysierte die eingegangenen Stellungnahmen. Da die Mehrheit der Stellungnahmen positiv ausfiel, beschloss der Board, zur Abstimmung zu schreiten.

Der Board erwog, ob das Datum des Inkrafttretens auf den Jahresbeginn 2010 vorgezogen werden sollte. Einige Boardmitglieder meinten, dass ein früheres Datum des Inkrafttretens in einigen Rechtskreisen unbeabsichtigte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könne. Aus diesem Grund entschied der Board, es bei dem ursprünglich vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens zu belassen (1. Juli 2010).

Der Board beschloss, in der Änderung klarzustellen, dass sich die Ausnahme von der Bereitstellung zusätzlicher Angaben nach IFRS 7 auf alle Vergleichsperioden beziehe, einschließlich der Eröffnungsbilanz. Der Board stellte zudem klar, dass diese Vorschriften für erstmalige Anwender und derzeitige Anwender der IFRS einheitlich seien sollten.

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