Ablösung von IAS 39: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Die Zielsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Der Board erörterte die Zielsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Einige Boardmitglieder brachten ihre Bedenken zum Ausdruck, dass dieser Sachverhalt im Rahmen einer gesonderten Sitzung und nicht auf der gemeinsamen Sitzung besprochen werde. Ihrer Ansicht nach würde dieses Vorgehen nicht zur Wahrnehmung als gemeinsames Projekt führen. Der Stab entgegnete, dass sich der FASB nicht in der Lage gesehen hätte, dieses Thema auf der gemeinsamen Sitzung zu Beginn der Woche zu besprechen, und dass der Stab der Ansicht sei, dass eine Art Unterrichtseinheit angesichts des ehrgeizigen Zeitplans erforderlich sei, um mit den Erörterungen zu beginnen. Der FASB würde eine getrennte Unterrichtseinheit abhalten. Letztlich würde die Zielsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemeinsam auf einer der folgenden gemeinsamen Sitzungen erörtert.
Der Board entschied, dass dies eine Unterrichtseinheit sein würde. Dementsprechend wurden keine Beschlüsse gefasst.
Der Board erwog zwei mögliche Zielsetzungen einer Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen:
| die Herstellung einer Verbindung zwischen dem Risikomanagement eines Unternehmens und dessen Rechnungslegung oder |
| die Linderung der Ansatz- und Bewertungsanomalien zwischen der Bilanzierung von Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten und die Steuerung des zeitlichen Anfalls der Bewertungsergebnisse der zur Absicherung von Zahlungsstromrisiken verwendeten derivativen Sicherungsinstrumente. |
Dem Grunde nach brachten die Boardmitglieder unterschiedliche Sichtweisen zu dem Thema zum Ausdruck. Sie empfanden die erste Zielsetzung als zu weitgehend und meinten, dass sie abgespeckt werden müsse, wohingegen die zweite Zielsetzung auf der anderen Seite zu eng schien. Auch wenn die Boardmitglieder darin übereinstimmten, dass die Zielsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen grob abgegrenzt und dann durch zusätzliche Prinzipien weiter eingeschränkt werden sollte, glaubten viele Boardmitglieder, dass die erste Zielsetzung in der Abgrenzung zu weit sei.
Einige Boardmitglieder glaubten, dass die erste (breite) Zielsetzung den Unterschied zwischen Sicherungsmaßnahmen (ökonomischer Absicherung) und der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht hinreichend abgreife. Darüber hinaus glaubten sie, dass die Zielsetzung auf Finanzrisiken konzentriert sein solle, weil das Risikomanagement eine Vielzahl an Risiken zum Gegenstand haben könne, die sich nicht im Abschluss wiederfände.
Andere Boardmitglieder meinten, dass die Zielsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen sich mehr auf die Risikobegrenzung beziehen solle. Sie brachten ihre Sichtweise zum Ausdruck, dass die gegenwärtig vorgeschlagene erste Zielsetzung eher für umfassende Risikoangaben angemessen sei als für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.
Im weiteren Verlauf der Diskussion zur Anwendung/Veranschaulichung dieser Zielsetzung verständigte sich der Board vorläufig darauf, dass die Möglichkeit, Teilrisiken zu designieren, aufrechterhalten werden solle, sofern das Teilrisiko für Zwecke der Beurteilung der Ineffektivität der Absicherung eigenständig identifizierbar und bemessbar ist. Der Board bat den Stab gleichwohl darum, wie operationabel diese Kriterien seien.
Die Mehrheit des Boards brachte die vorläufige Sichtweise zum Ausdruck, wonach einheitliche Prinzipien hinsichtlich der Zulässigkeit einer Absicherung von Teilrisiken bei finanziellen und nicht-finanziellen Posten zur Anwendung kommen sollten.
Der Board wird seine Erörterungen auf der nächsten Boardsitzung fortsetzen.