Joint Ventures

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Auf dieser Sitzung widmete sich der Board dem Anwendungsbereichsabschnitt und dem Abschnitt zum Verlust der gemeinschaftlichen Beherrschung des vorgeschlagenen Standards. Im März wird der Board die Übergangsbestimmungen und die Angaben erörtern. Der Board erwartet, den endgültigen Standard Ende des zweiten Quartals 2010 veröffentlichen zu können.

Anwendungsbereich

Der Board erörterte kurz eine Formulierungsänderung im Paragraphen zum Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Standards, mit dem allen Unternehmen vorgeschrieben würde, Beteiligungen an gemeinschaftlichen Vereinbarungen nach diesem Standard zu bilanzieren. Die derzeitige Ausnahme vom Anwendungsbereich für Gesellschaften nach Art von Investmentunternehmen würde in den Abschnitt zu Bewertungen aufgenommen, das heißt, diesen Unternehmen wäre es nach wie vor gestattet, den beizulegenden Zeitwert statt der Equitymethode anzuwenden.

Der Stab begründete diese Änderung damit, dass man den Standard säubern wolle, da derzeit nach IAS 31 die Angabevorschriften für diese Unternehmen gelten würden, während sie von den Bewertungsvorschriften ausgenommen wären.

Einige Boardmitglieder waren nicht zufrieden und fragten, warum ein solcher Vorschlag so spät unterbreitet würde. Darüber hinaus hinterfragten sie die Logik von Folgeänderungen an IAS 28, während gleichzeitig eine Verbesserung im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses erwogen würde, und sie drückten ihre Bedenken hinsichtlich zwei Änderungen aus, die im gleichen Paragraphen zum Anwendungsbereich in sehr kurzer Zeit vorgenommen würden, die möglicherweise auch noch zwei unterschiedliche Daten des Inkrafttretens hätten.

Ein Boardmitglied sagte aus, dass er die derzeitigen Leitlinien vorzöge, da er eine Ausnahme vom Anwendungsbereich von zwei unterschiedlichen Bewertungsgrundlagen im Standard vorzöge. Schließlich stimmte der Board mit knapper Mehrheit der vorgeschlagenen Änderung zu. Hinsichtlich der Frage des jährlichen Verbesserungsprojekts hielt der Board fest, dass er die jährliche Verbesserung in Bezug auf den Paragraphen zum Anwendungsbereich von IAS 28 in die Folgeänderungen an IAS 28 aufnehmen wolle, wenn der endgültige Standard zu gemeinschaftlichen Vereinbarungen veröffentlicht werde, um Änderungen am Paragraphen zum Anwendungsbereich von IAS 28 in kurzer Folge zu verhindern.

Verlust gemeinschaftlicher Beherrschung

Der Board erörterte kurz die Bewertungsvorschriften, die sich auf den Verlust gemeinschaftlicher Beherrschung insbesondere in dem Fall beziehen, wenn eine Berichtseinheit eine Änderung in den Beteiligungen vornimmt, die sie aus einem Joint Venture in ein assoziiertes Unternehmen verwandeln.

Der Board kam überein, dass aufgrund der Beibehaltung der Bewertungsmethode in diesem Fall (Equitiymethode) keine Neubewertung notwendig ist. Ein Boardmitglied schlug vor, klarzustellen, dass diese Prinzip auch bei umgekehrter Reihenfolge gelten würde (ein assoziiertes Unternehmen wird ein Joint Venture), aber der Board entschied sichm zu diesem Punkt zu schweigen und den Anwendern zu gestatten, die bilanzielle Behandlung per Analogschluss aus den zur Verfügung gestellten Leitlinien abzuleiten.

Der Stab hielt fest, dass Fragen der Teilveräußerung zu einem späteren Zeitpunkt im Projekt erörtert würden.

Der Board kam außerdem überein, des "bedeutsame wirtschaftliche Ereignis" neu als ein Ereignis zu definieren, das die Art der Anlage ändert und Konzerngrenzen betrifft, und daher alle Beschreibungen zu streichen, die den Verlust von gemeinschaftlicher Beherrschung mit dem Verlust bedeutendem Einfluss in den gegenwärtigen Standards mit "bedeutenden wirtschaftlichen Ereignissen" Verbindung bringen.

Schließlich kam der Board überein, dass der Standard zu gemeinschaftlichen Vereinbarungen bestätigen solle, dass der Übergang von gemeinsamer Beherrschung zu bedeutendem Einfluss zu einer TEilveräu0erung in IAS 21 führt, und die Streichung des "bedeutenden wirtschaftlichen Einflusses" soll in der Grundlage für Schlussfolgerungen in IASs 21 erläutert werden.

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