Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

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Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts alternativer Anlagen

Der Board erörterte die Vorschriften nach US-GAAP (ASU 2009-12 Anlagen in bestimmte Unternehmen, die einen Substanzwert je Aktie (oder ein Äquivalent) errechnen).

Der Board kam überein, kein praktisches Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, indem Unternehmen, die IFRS anwenden, gestattet wird, den Substanzwert als einen Schätzer für alternative Anlagen zu verwenden. Der Board zeigte sich besorgt, dass ein solches praktisches Hilfsmittel nicht funktionieren würde, da es nach den IFRS keine bestimmten Bilanzierungsvorschriften gibt, wie der Substanzwert zu berechnen ist.

Einige Boardmitglieder hielten fest, dass in vielen Fällen der Substanzwert die beste Schätzung des beizulegenden Zeitwerts wäre, da der Substanzwert der Abgangspreis der Anlage wäre. Andererseits würde unter bestimmten Umständen der Substanzwert von der Zielsetzung des beizulegenden Zeitwerts abweichen (beispielsweise eine Anlage, die zum Substanzwert zurückgegeben werden kann, die in einer Anlage besteht, die höhere Renditen erzielt). Deshalb entschied der Board, die US-amerikanischen Leitlinien, die rechtskreisspezifisch sind, nicht in den Standard zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert aufzunehmen und die entsprechende Begründung in der Grundlage für Schlussfolgerungen zu erläutern.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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