Definition eines Leasingverhältnisses
Die Boards begannen ihre gemeinsame Diskussion mit den
Bestandteilen der Definition eines Leasingverhältnisses.
Die Boards erörterten, wie die breite Definition eines
Leasingverhältnisses lauten solle, und als allgemeinere Frage,
wie die vorgeschlagene Definition mit dem Anwendungsbereich des
Leasingstandards zusammenpassen würde, wenn man die vorläufige
Entscheidung berücksichtige, die im Dezember 2009 gefällt worden
war, dass die vorgeschlagenen neuen Leasingvorschriften
immaterielle Vermögenswerte und biologische Vermögenswerte
ausschließen solle.
Einige Boardmitglieder waren besorgt, dass eine allgemeine
Definition eines Leasingverhältnisses zu einer erneuten
Erörterung des Anwendungsbereichs führen könne. Andere
Boardmitglieder waren besorgt, dass eine solche Entscheidung
unklare Signale an die Anwender schicken könnte, wie die
Leitlinien anzuwenden seien, insbesondere im Zusammenhang
möglicher Anwendungen der Leitlinien per Analogschluss nach
IAS 8. Ein FASB-Mitglied drängte die Boards, ein umfassendes
Leasingpaket einschließlich immateriellen Vermögenswerten und
biologischen Vermögenswerten zu entwickeln. Der Vorsitzende des
FASB hielt fest, dass solche Leitlinien Bestandteil eines
künftigen Projekts sein müssten.
Schließlich kamen die Boards überein, dass die übergreifende
Definition eines Leasingverhältnisses allgemein sein sollte, der
Anwendungsbereich des Standards eng begrenzt. Die Boards kamen
außerdem überein, eine Frage hinsichtlich einer möglichen
Anwendung des Standards per Analogschluss in die Einladung zur
Stellungnahme aufgenommen werden soll.
Die Boards kamen überein, eine Leasingverhältnis als eine Art
Vertrag zu definieren. Beide Boards zogen den Ausdruck Vertrag
dem Ausdruck Vereinbarung vor, da sie der Meinung waren, dass
dies im Einklang mit anderen Projekten stehe.
Die Boards kamen überein, dass in der Definition eines
Leasingverhältnisses besagt werden soll, dass ein
Leasingverhältnis zeitlich begrenzt ist. Ein Boardmitglied hielt
fest, dass einige Leasingverhältnisse auf anderen Kriterien
beruhen könnten (beispielweise Kilometern). Dennoch waren andere
Boardmitglieder der Meinung, dass, selbst wenn eine andere
Grundlage vereinbart werde, der Zeitfaktor immer noch vorliege,
weswegen Zeit in der Definition verwendet werden solle.
Die Boards kamen überein, dass eine Gegenleistung ein
notwendiges Element in der Definition eines Leasingverhältnisses
sei.
Nach einer bedeutenden Diskussion kamen die Boards überein,
dass der Leasinggeber das Recht auf Nutzung eines bestimmten
Vermögenswerts übertragen muss, damit ein Leasingverhältnis
vorliegt. Die Boards kamen überein, dass zusätzliche Leitlinien
notwendig seien, um die Bedeutung eines "bestimmten
Vermögenswerts" klarzustellen (im Zusammenhang mit eine Pool
oder eine Klasse von Vermögenswerten), damit man zwischen der
Lieferung von Produkten/der Erbringung von Dienstleistungen und
dem Nutzungsrecht unterscheiden könne. Einige Boardmitglieder
waren außerdem besorgt hinsichtlich des Zusammenwirkens des
Leasingprojekts und dem Projekt zur Erlöserfassung.
Schließlich erörterten die Boards, wann ein Leasingverhältnis
das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts
überträgt. Die Boards kamen überein, dass eine solche Bedingung
erfüllt ist, wenn der Erwerber die Möglichkeit hat, die Nutzung
des zugrunde liegenden Vermögenswerts entweder durch Nutzung
oder durch körperlichen Zugang physisch zu kontrollieren. Die
Boards kamen außerdem überein, dass eine solche Bedingung im
Fall einer de-facto-Kontrolle eine Vermögenswerts erfüllt wäre
(nicht auf den vertraglichen Bedingungen beruhend). Die Boards
wiesen außerdem darauf hin, dass der Preismechanismus einen
Hinweis auf eine solche Kontrolle liefern kann (Zahlung für
etwas Anderes als die gelieferten/erbrachten Güter oder
Dienstleistungen).
Einige Boardmitglieder zeigten sich besorgt, dass eine solche
Definition eines Leasingverhältnisses die Unterschiede zwischen
Leasingverhältnissen und Geschäftsvorfällen, die im Wesentlichen
Erwerbe darstellten, verwischen könnte. Der Stab wird zu dieser
Unterscheidung auf einer der folgenden Sitzungen ein Papier
vorstellen.