Leasingverhältnisse

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Definition eines Leasingverhältnisses

Die Boards begannen ihre gemeinsame Diskussion mit den Bestandteilen der Definition eines Leasingverhältnisses.

Die Boards erörterten, wie die breite Definition eines Leasingverhältnisses lauten solle, und als allgemeinere Frage, wie die vorgeschlagene Definition mit dem Anwendungsbereich des Leasingstandards zusammenpassen würde, wenn man die vorläufige Entscheidung berücksichtige, die im Dezember 2009 gefällt worden war, dass die vorgeschlagenen neuen Leasingvorschriften immaterielle Vermögenswerte und biologische Vermögenswerte ausschließen solle.

Einige Boardmitglieder waren besorgt, dass eine allgemeine Definition eines Leasingverhältnisses zu einer erneuten Erörterung des Anwendungsbereichs führen könne. Andere Boardmitglieder waren besorgt, dass eine solche Entscheidung unklare Signale an die Anwender schicken könnte, wie die Leitlinien anzuwenden seien, insbesondere im Zusammenhang möglicher Anwendungen der Leitlinien per Analogschluss nach IAS 8. Ein FASB-Mitglied drängte die Boards, ein umfassendes Leasingpaket einschließlich immateriellen Vermögenswerten und biologischen Vermögenswerten zu entwickeln. Der Vorsitzende des FASB hielt fest, dass solche Leitlinien Bestandteil eines künftigen Projekts sein müssten.

Schließlich kamen die Boards überein, dass die übergreifende Definition eines Leasingverhältnisses allgemein sein sollte, der Anwendungsbereich des Standards eng begrenzt. Die Boards kamen außerdem überein, eine Frage hinsichtlich einer möglichen Anwendung des Standards per Analogschluss in die Einladung zur Stellungnahme aufgenommen werden soll.

Die Boards kamen überein, eine Leasingverhältnis als eine Art Vertrag zu definieren. Beide Boards zogen den Ausdruck Vertrag dem Ausdruck Vereinbarung vor, da sie der Meinung waren, dass dies im Einklang mit anderen Projekten stehe.

Die Boards kamen überein, dass in der Definition eines Leasingverhältnisses besagt werden soll, dass ein Leasingverhältnis zeitlich begrenzt ist. Ein Boardmitglied hielt fest, dass einige Leasingverhältnisse auf anderen Kriterien beruhen könnten (beispielweise Kilometern). Dennoch waren andere Boardmitglieder der Meinung, dass, selbst wenn eine andere Grundlage vereinbart werde, der Zeitfaktor immer noch vorliege, weswegen Zeit in der Definition verwendet werden solle.

Die Boards kamen überein, dass eine Gegenleistung ein notwendiges Element in der Definition eines Leasingverhältnisses sei.

Nach einer bedeutenden Diskussion kamen die Boards überein, dass der Leasinggeber das Recht auf Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts übertragen muss, damit ein Leasingverhältnis vorliegt. Die Boards kamen überein, dass zusätzliche Leitlinien notwendig seien, um die Bedeutung eines "bestimmten Vermögenswerts" klarzustellen (im Zusammenhang mit eine Pool oder eine Klasse von Vermögenswerten), damit man zwischen der Lieferung von Produkten/der Erbringung von Dienstleistungen und dem Nutzungsrecht unterscheiden könne. Einige Boardmitglieder waren außerdem besorgt hinsichtlich des Zusammenwirkens des Leasingprojekts und dem Projekt zur Erlöserfassung.

Schließlich erörterten die Boards, wann ein Leasingverhältnis das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts überträgt. Die Boards kamen überein, dass eine solche Bedingung erfüllt ist, wenn der Erwerber die Möglichkeit hat, die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts entweder durch Nutzung oder durch körperlichen Zugang physisch zu kontrollieren. Die Boards kamen außerdem überein, dass eine solche Bedingung im Fall einer de-facto-Kontrolle eine Vermögenswerts erfüllt wäre (nicht auf den vertraglichen Bedingungen beruhend). Die Boards wiesen außerdem darauf hin, dass der Preismechanismus einen Hinweis auf eine solche Kontrolle liefern kann (Zahlung für etwas Anderes als die gelieferten/erbrachten Güter oder Dienstleistungen).

Einige Boardmitglieder zeigten sich besorgt, dass eine solche Definition eines Leasingverhältnisses die Unterschiede zwischen Leasingverhältnissen und Geschäftsvorfällen, die im Wesentlichen Erwerbe darstellten, verwischen könnte. Der Stab wird zu dieser Unterscheidung auf einer der folgenden Sitzungen ein Papier vorstellen.

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