Jährliche Verbesserungen (Zyklus 2007-2009)

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Der Board erörterte drei Sachverhalte, die ursprünglich Teil des Entwurfs zu jährlichen Verbesserungen waren, die im August 2008 herausgegeben wurde:

Abspaltung eines eingebetteten Fremdwährungsderivats,

Anwendung der Fair-Value-Option und

Wertminderung von Anlagen in Tochterunternehmen, gemeinschaftliche kontrollierte Unternehmen und assoziierte Unternehmen im separaten Abschluss des Anlegers.

Der Board war der Meinung, dass die vorgeschlagenen Änderungen im Umfang zu begrenzt seien und sich nicht Situationen widmeten, die in der Praxis vorkommen. Der Board kam außerdem zu dem Schluss, dass diese Sachverhalte als Teil des umfassenderen Projekts zur Ersetzung von IAS 39 angesehen werden könnten, und stimmte daher der Empfehlung von IFRIC zu, diese Sachverhalte offiziell aus dem jährlichen Verbesserungsprojekt zu entfernen.

Wo bedingte Gegenleistungen erörtert werden können

Der Board wurde gebeten, zu erwägen, die Vorschriften für bedingte Gegenleistungen, die ein Finanzinstrument sind, in einem Standard zusammenzubringen. Der Board stimmte für die Empfehlung und bat IFRIC, den Sachverhalt weiter zu untersuchen und auf einer künftigen Sitzung die Ergebnisse mitzuteilen.

Partielle Anwendung des beizulegenden Zeitwerts für die Bewertung von Anteilen an Joint Ventures

Vor dem Hintergrund der Zustimmung des Boards, IAS 28 zu ändern, um zuzulassen, dass bei der Bilanzierung von assoziierten unternehmen unterschiedliche Bewertungsgrundlagen verwendet werden, wurde der Board gefragt, zu erwägen, ob entsprechende Leitlinien in den Standard aufgenommen werden sollen, der IAS 31 ersetzen soll.

Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs nicht zu, und keine entsprechenden Änderungen werden in dem demnächst erscheinenden IFRS zu Joint Ventures vorgenommen werden.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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