Versicherungsverträge

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Auflösung der Restmarge und Erfassung von Erträgen

Die Boards erörterten wie eine Restmarge, die zu Vertragsbeginn festgelegt wird, in der Folgezeit zugunsten der Gewinn- und Verlustrechnung aufgelöst wird. Der Stab erläuterte, dass er bei der Erarbeitung seiner Empfehlung das Hauptaugenmerk auf die Leistung der Versicherers im Rahmen des Vertrags gelegt habe, die darin bestehe, einen Vermögenswert für den Policeninhaber zu erbringen. Der Stab erinnerte die Boards auch daran, dass das vorgeschlagenen Versicherungsmodell eine Mischung aus den folgenden beiden Faktoren ist:

eine direkte Bewertung der Schuld unter Verwendung gegenwärtiger Schätzungen erwarteter Kapitalströme, des Zeitwerts des Geldes und einer Risikoanpassung und

eine Zuweisung die Restmarge), die einen Gewinn am Tag 1 verhindert und in der Folge als Ertrag über einen sachgerechten Zeitraum aufgelöst wird. Der Stab schlug vor, dass dieser 'sachgerechte Zeitraum' die Zeit sei, über die der Versicherer im Rahmen des Vertrags seine Leistung erbringt.

Die Restmarge

Bei der Vorstellung seiner Empfehlung schlug der Stab vor, dass 'in folgenden Berichtsperioden die Restmarge ... Zinsen akkretiert'. Dieser Vorschlag führte zu erheblichen Diskussionen unter den Boardmitgliedern. Einige Boardmitglieder sahen in der Restmarge eine Art 'Dummy', der Gewinne und Verluste am Tag 1 verhindern soll. Daher sei sie nichts wesentlich Anderes als zurückgestellte Erträge, die normalerweise keine Zinsen erzeugen. Andere stimmten dem nicht zu, da die Restmarge Teil der größeren Barwertberechnung sei, die vom Versicherungsunternehmen durchgeführt wird, wenn die Preisgestaltung des Vertrags festgelegt wird. Daher sei die Erzeugung von Zinsen als im Einklang mit dem Modell für die Erlöserfassung stehend anzusehen, das derzeit von den Boards entwickelt wird. Noch wieder andere lehnten diese zweite Auslegung ab und wiesen darauf hin, dass die Versicherungsprämie am Tag 1 erhalten wird. Dies stimmt nicht mit den meisten Erlöserfassungssituationen überein, bei denen mit der Zinserzeugung anerkannt wird, dass das Unternehmen zwischen der Lieferung der Leistung und dem Erhalt der Kundengegenleistung im Prinzip als Finanzierer auftritt.

Die Boards und der Stab versuchten den Sachverhalt zu verdeutlichen, indem sie Bezug auf die Beispiele des Stabs nahmen, aber diese trugen nur zur Verwirrung bei – sogar bei den Boardmitgliedern, die versucht hatten, die Beispiele zu prüfen.

Die Boards waren sich einig, dass es wichtig sei, dass das Modell nicht verworfen würde, nur weil Uneinigkeit herrsche, ob Zinsen erzeugt würden. Ein Boardmitglied hielt fest, dass er eine Rückkehr der Boards zu einem Ansatz über zusammengesetzte Margen nicht wünschen würde. Die Risikomarge und die Restmarge ständen im Zusammenhang aber wären deutlich zu unterscheiden, und das von den Boards vorgeschlagene Modell sollte dies anerkennen.

Der Stab stimmte zu, die Frage zurückzuziehen, ob aus der Restmarge Zinsen über den Zeitraum entstehen würden, über den diese aufgelöst wird. Überarbeitete Vorschläge werden entweder im Lauf dieser Sitzungswoche oder im April vorgestellt.

Zeitraum der Auflösung

Die Boards erörterten dann den Zeitraum, über den die Restmarge aufgelöst werden soll. Einige Boardmitglieder zeigten sich erneut besorgt, dass die Vorschläge des Stabs komplizierter seien als notwendig. Sie waren insbesondere der Meinung, dass mit den Vorschlägen versucht werden, die Extreme einzufangen, nicht der allgemeine Fall (beispielsweise Hurrikan- und Wintersturmschäden, mit sehr begrenztem Zeitfenster, in denen Versicherungsfälle eintreten, und nicht Ansprüche, die gleichmäßig verteilt über die Zeit entstehen).

Ein FASB-Mitglied schlug einen alternativen Ansatz vor, den der Stab seiner eigenen Formulierung der ursprünglichen Empfehlung vorzog. Daher wurden die Boards gebeten, über eine Empfehlung abzustimmen, dass die Restmarge linear aufzulösen sei, solange ein anderes Auflösungsmuster nicht die Risikoaussetzung über die Versicherungsperiode besser abbilde.

Eine deutliche Mehrheit des IASB und des FASB unterstützte jeweils diese Empfehlung in separaten Abtimmungen.

Ein FASB-Mitglied war der Meinung, dass es voreilig sei, sich auf diesen Ansatz festzulegen. Dieses FASB-Mitglied war der Meinung, dass die Kapitalzu- und -abflüsse und die Margen untrennbar verbunden sind und dass die Verwendung einer zusammengesetzten Marge, die über die Erfüllungsperiode neu bewertet wird, dies am besten widerspiegele.

Dienstag, 16. März 2010

Der IASB und der FASB tagten in London. Mitglieder des FASB und der Stab des FASB waren per Videoverbindung zugeschaltet.

Warren McGregor leitete die Sitzung am Vormittag, da der Vorsitzende Sir David Tweedie an einer Sitzung des Europäischen Rats teilnahm, wo er vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) sprach. Alle anderen Mitglieder des IASB nahmen an der Sitzung teil.

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