Gemeinsame Sitzung mit EFRAG

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Vertreter des IASB kamen mit eine Delegation von EFRAG zusammen, um Sachverhalte mit Bezug auf die Harmonisierung zu erörtern. Der Vorsitzende des IASB eröffnete die Sitzung damit, dass er die Harmonisierung mit dem FASB erläuterte. Er wies darauf hin, dass die Neufassung des Arbeitsabkommens mit dem FASB im November 2009 ein bedeutende Meilenstein Im Harmonisierungsprozess gewesen sei, da darin die Frist für die Harmonisierung das erste Mal festgehalten worden sei und der Prozess der vierteljährlichen Prüfung der Fortschritte darin festgeschrieben worden sei. Er betonte, dass das neue Format der monatlichen gemeinsamen Sitzungen ebenfalls gut funktioniere und seiner Meinung nach dazu beitrage, Unterschiede zwischen den Boards zeitnah abzuschaffen oder zu verringern.

Auch der Vorsitzende von EFRAG begrüßte die neuen Vereinbarungen als eine positive Entwicklung, die mehr Transparenz in den Harmonisierungsprozess bringen würde. Dennoch brachte er das Thema der Einbindung Europas bei diesen neuen Vereinbarungen auf. Beide Parteien stimmten dem Vorschlag zu, ein längeres Treffen im September abzuhalten, auf dem fachliche Aspekte der großen Projekte und Aktivitäten besprochen werden sollen.

Der Vorsitzende von EFRAG begrüßte außerdem die verstärkte Einbindung der Anwender aber wies darauf hin, dass auch eine erhöhte Transparenz im Hinblick auf die Einbindungsaktivitäten wünschenswert sei. Der Vorsitzende des IASB gab zu Antwort, dass das Ergebnis der Einbindung immer ein öffentliches Dokument sei, das vom Board erörtert würde und das das Ergebnis der Einbindungsaktivitäten zusammenfassen würde; (also ein Dokumente, das der 'Rückmeldungsverlautbarung' ähnele, das nach der Veröffentlichung eines neuen Standards herausgegeben wird und die Meinungen aus den Stellungnahmen wiedergibt).

EFRAG erhob einige Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der Frist 2011 auf die Qualität der Rechnungslegungsstandards und betonte die Notwendigkeit, dass Qualität über Harmonisierung und die Erfüllung irgendwelcher Fristen gehen müsse.

EFRAG gab auch Bedenken Ausdruck hinsichtlich der wahrscheinlich auftretenden Änderungen am Arbeitsprogramm des IASB, die dazu führen würden, dass erwartete Kommentierungsfristen verschoben würden, was die Planung schwer machen würde. Darüber hinaus hielt EFRAG fest, dass der IASB in einigen Fällen die Kommentierungsfristen gekürzt habe und verschiedene Sachverhalten von den vorgeschlagenen Leitlinien ausgenommen habe, um Fristen einzuhalten. Die Vertreter von EFRAG verliehen Sorgen Ausdruck, dass wenig Zeit in Verbindung mit einer hohen Arbeitsbelastung und Änderungen des Umfangs zu Missverständnissen führen könnten.

Die Diskussion wendete sich dann finanzmarktkrisenbezogenen Themen zu. EFRAG drückte einige Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Leitlinien zu finanziellen Verbindlichkeiten aus und hielt fest, dass die Aufspaltung von finanziellen Verbindlichkeiten, wenn finanzielle Vermögenswerte nicht aufgespalten werden, dazu führen könnte, dass weitere Bilanzierungsanomalien entstehen.

Die Vertreter von EFRAG drückte breite Unterstützung für das Modell der erwarteten Verluste aus. Dennoch sprachen sich einige Vertreter von EFRAG für eine Ausnahme von Anwendungsbereich für Nichtfinanzinstitute aus (anstelle eines praktischen Hilfsmittels). Die Vertreter von EFRAG drückten auch große Unterstützung für die Idee einer regulatorischen Gewinn- und Verlustrechnung aus und ermutigten den IASB, diese mit den Aufsichten und dem Basler Ausschuss zu erörtern, da es eher eine politische als eine bilanzielle Frage sei. Der Vorsitzende des IASB stellte klar, dass der IASB die regulatorische Gewinn- und Verlustrechnung als eine Möglichkeit der Informationsübermittlung entwickeln würde, aber die Berechnung und Durchsetzung würde in den Verantwortungsbereich der Aufsichten fallen.

EFRAG unterstützte den IASB-Ansatz, die Sicherungsbilanzierung umfassend zu überarbeiten und ermutigte den Board, sich mehr um Einsichten und Meinungen von europäischen Unternehmen zu bemühen.

Einige Vertreter von EFRAG drückten ihre Bedenken hinsichtlich des Konsolidierungsprojekts aus, da sie der Meinung sind, dass die gegenwärtigen Leitlinien in den IFRS sich in der Finanzmarktkrise bewährt hätten, und es könnte gefährlich sein, sie zu ändern.

Die Vertreter von EFRAG drückten große Bedenken hinsichtlich der Vorschläge zu IAS 37 aus. EFRAG hielt fest, dass es große Unsicherheit hinsichtlich des Kriteriums der Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Barmitteln gebe, und drängte den IASB, den ganzen Standard mit einer neuen Kommentierungsfrist erneut zur Stellungnahme zu veröffentlichen.

Der Vorsitzende des IASB hielt fest, dass der IASB Gewahr geworden sei, dass der Ansatz und nicht die Bewertung die Anwender am meisten beschäftige, und man würde nächste Woche erörtern, wie man diesen Bedenken entgegentreten könne. Bei der Bewertung drückten die Vertreter von EFRAG ihre Bedenken hinsichtlich der Marge aus, die für die Berechnung des Erfüllungswerts verwendet würde.

Die Vertreter von EFRAG gaben auch einigen Bedenken Ausdruck hinsichtlich der Vorschläge des IASB, eine einzige Gesamtergebnisrechnung zu fordern, und sie schlugen vor, bei der Arbeitsbelastung Prioritäten einzuräumen. Nach Meinung der Vertreter von EFRAG, sollte dieses Projekt nicht priorisiert werden.

Die Vertreter von EFRAG drängten den IASB, mehr Einbindungsaktivitäten in Bezug auf den Erlöserfassungsstandard vorzunehmen, da viele Anwender der Meinung seien, dass die neuen Leitlinien die bestehende Praxis nicht ändern würden, was nicht notwendigerweise der Fall sei.

Im Hinblick auf das Leasingprojekt hielt der IASB-Vorsitzende fest, dass der IASB überlegen müsse, ob Leitlinien für Leasingnehmer und Leasinggeber gemeinsam veröffentlicht werden sollten wie der FASB beabsichtigt. Der Vorsitzende des IASB wies darauf hin, dass die Bilanzierung durch den Leasinggeber nicht Teil des ursprünglichen Arbeitsabkommens gewesen seien, daher könnten die Leitlinien für Leasingnehmer und Leasinggeber entkoppelt werden. Er meinte allerdings, dass der IASB dennoch versuchen würde, die Entwicklung von Leitlinien für Leasinggeber zu beschleunigen, auch wenn das immer noch bedeuten könnte, dass diese drei oder vier Monate nach den Leitlinien für Leasingnehmer veröffentlicht werden würden.

Der Vorsitzende des IASB erörterte auch die Frage der Angleichung der Daten des Inkrafttretens der großen neuen Vorschläge. EFRAG wies darauf hin, dass genügend Vorlaufzeit gewährt werden solle, um den Übernahmeprozess zu erleichtern.

Schließlich berichtete EFRAG über den aktuellen Stand der paneuropäischen pro-aktiven Tätigkeiten zur Definition eines Vermögenswerts, zu Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle, zu Ertragsteuern, zum Angabenrahmenkonzept, zu den Auswirkungen des Geschäftsmodells auf die Finanzberichterstattung und zur Einschätzung der Auswirkungen von Rechnungslegungsstandards.

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