Finanzinstrumente: Aktueller Stand bei den Erkundungsaktivitäten (IASB)

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Ablösung von IAS 39: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Der Stab gab einen Überblick über die Erkundungsbemühungen hinsichtlich der Leitlinien zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Auf Grundlage dieser Erkundigungen würden die meisten Nutzer die Änderungen im beizulegenden Zeitwert aus den für eine Absicherung eingesetzten Derivaten herausrechnen, wenn sie die Erfolgslage des Unternehmens untersuchten. Stattdessen würden die Auswirkungen erwarteter Transaktionen durch eine Anpassung der Grundgeschäfte auf Grundlage der vertraglichen Bedingungen der Derivate widergespiegelt. Zudem deuteten die Nutzer an, dass Ineffektivität nicht als ein Problem wahrgenommen werde, das eine Hürde bei der Anwendung einer Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen darstellen sollte.

Die Mehrheit der Nutzer sehen die Leitlinien zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen als übermäßig komplex an. Der Stab meinte zudem, dass Nutzer auf Risikomanagementberichte zurückgriffen und nicht so sehr auf Rechnungslegungszahlen, die geprüft seien, weil sie fänden, dass die Risikoberichte eher an die Risikomanagementstrategie des Unternehmens angepasst seien. Darüber hinaus würde in den Risikoberichten der Sachverhalte danach angesprochen, welchem Risiko ein Unternehmen ausgesetzt ist (Währungsrisiko, Zinsrisiko etc.), statt dass eine aus der Bilanzierung stammende Terminologie verwendet wird, die Analysten nicht verstünden (Cash Flow Hedges, Fair Value Hedges).

Auf Grundlage der Erkundungsaktivitäten unterstützen die meisten Nutzer eine Beibehaltung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Darüber hinaus würden die meisten Nutzer eine grundlegendere Überprüfung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen statt kleinerer Veränderungen bevorzugen, selbst wenn dies bedeuten würde, dass sich die Veröffentlichung der Leitlinien zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen verschieben würde.

Ablösung von IAS 39: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderungen

Der Stab vermittelte einen kurzen Überblick über die Diskussionen des beratenden Expertenpanels (Expert Advisory Panel, EAP). Das EAP erörterte verschiedene Vereinfachung der Zuordnung ursprünglich erwarteter Verluste und entschied, mehrere Ansätze zu untersuchen (z.B. auf Grundlage einer Anpassung der vertraglichen Zinserträge im Bilanzierungssystem unter Verwendung eines Zuordnungsprofils für erwartete Verluste, die aus den Daten über erwartete Verluste in den Risikosystemen abgeleitet würden).

Das EAP erörterte zudem die mögliche Verwendung von Basel-II-Daten zu erwarteten Verlusten und die erforderlichen Anpassungen an diese Daten, damit diese für das vorgeschlagene Modell der erwarteten Verluste verwendet werden können.

Der Stab stellte klar, dass das EAP drei weitere Modelle erörtern würde: das Modell des FASB, das Modell des Baseler Ausschusses und das vom europäischen Bankenverband vorgeschlagene Modell.

Der Stab fasste zusammen, dass ungeachtet der Tatsache, dass die Bilanzierer weiterhin Bedenken hinsichtlich der Operationalisierung und der Umsetzungskosten haben, insgesamt breite Einigkeit besteht, dass jedwedes Modell das Thema der Vorziehung von Zinserträgen durch das Modell der eingetretenen Verluste behandeln müsse.

Der Stab meinte ferner, dass einige Adressaten das Modell der fortgeführten Anschaffungskosten insgesamt als kompliziert empfänden, weil es eine Barwertberechnung beinhalte und auf abgezinsten Zahlungsströmen fuße. Nichtsdestotrotz seien dies Eigenschaften auch des gegenwärtig verwendeten Modells fortgeführter Anschaffungskosten.

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