Ausbuchung

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Vorgeschlagenes Ausbuchungsmodell

Die Boards diskutierten das Ausbuchungsmodell des IASB für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, wobei der Fokus vor allem auf den Sachverhalten lag, die der FASB im Rahmen einer zuvor abgehaltenen Schulungseinheit als Sachverhalte identifiziert hatte, die einer Klarstellung bedürfen. Das Ziel dieser Sitzung bestand darin, den FASB mit Informationen zu versorgen, die es ihm gestatten, eine Entscheidung über die zukünftigen Schritte in diesem Projekt zu fällen. Während dieser Sitzung wurden keine Entscheidungen getroffen.

Von Beginn der Diskussion an war augenscheinlich, dass der FASB erhebliche Vorbehalte gegen das vom IASB entwickelte Modell hatte. Die Mitglieder des FASB schienen das dem Modell zugrundeliegende Prinzip nicht zu unterstützen und waren einem Modell auf Grundlage der 'Klebrigkeit' (stickiness) eher zugetan.

Die Boards erwogen insbesondere die vorgeschlagene Behandlung von Verkäufen eines Vermögenswerts mit einer Option, den Vermögenswert in der Zukunft zurückzukaufen. Insgesamt schien der FASB nicht überzeugt, dass solche Geschäftsvorfälle zu einer Aufgabe der Kontrolle und entsprechend zu einer Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes führen sollten. Für sich betrachtet würde die Schwelle für eine Ausbuchung für den FASB weit höher sein als bei dem vom IASB vorgeschlagenen Modell.

Die Boards diskutierten die einheitliche Anwendung des Kontrollmodells in den Projekten zur Ausbuchung und zur Konsolidierung sowie die Anwendung bei der Konsolidierung von Unternehmen und der Ausbuchung von Vermögenswerten. Eine eindeutiges Einvernehmen wurde nicht erzielt.

Ein FASB-Mitglied brachte konkret den Sachverhalt auf, dass der IASB eine Ausnahme für Pensionsgeschäfte vorsehe (die als Finanzierung behandelt würden), aber keine vergleichbare Ausnahme für Geschäftsvorfälle mit Derivaten einräume, die wirtschaftlich zum gleichen Ergebnis führten. Der Stab antwortete, dass die Ausnahme für Pensionsgeschäfte eine begrenzte Ausnahme darstelle, die eng abgegrenzt und auf bestimmte Umstände beschränkt sei. Er führte das Argument ins Feld, dass die Derivatetransaktionen andernfalls zu einer Bruttodarstellung in der Bilanz führen würden (und dass auf dieser Grundlage dann schlussendlich alle Derivate in der Bilanz brutto auszuweisen wären).

Ein IASB-Mitglied forderte den Stab ebenfalls zur Rolle der Klebrigkeit im Rahmen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten heraus. Er meinte, dass es eine Informationsasymmetrie bei Ausbuchungstransaktionen gebe und der wahre Sachverhalt darin bestünde, dass die Unternehmen nicht alle Risiken im Zusammenhang mit dem ausgebuchten Vermögenswert erfassten (v.a. Posten wie implizite Garantien). Er drängte den Board, die Lehren aus der jüngsten Finanzmarktkrise bei dem Ausbuchungsmodell nicht zu ignorieren. Dem stimmten die FASB-Mitglieder zu. Sie forderten IASB und Stab mit der Frage heraus, wie sehr es möglich sei, derartige Komponenten zu identifizieren und anzusetzen. Der Stab entgegnete, dass die Bilanzierung von Finanzinstrumenten auf gegenwärtig bestehenden vertraglichen Rechten und Pflichten basiere. Mit den Worten eines IASB-Mitglieds: Dieser Sachverhalt ist mehr ein Ansatzthema, das mit der Leistung vernünftiger Angabe einhergehe.

Die Boards setzten ihre Diskussion fort, indem sie sich der Frage des Einklangs des Modells mit dem Rahmenkonzept, dem Unterschied der Beurteilung der Klebrigkeit finanzieller und nicht-finanzieller Vermögenswerte sowie die Möglichkeiten der Bilanzpolitik zuwandten. Es wurde keine Beschlüsse gefasst. Die Boards verständigten sich darauf, die verbleibenden Sachverhalte gemeinsam bei der folgenden gemeinsamen Sitzung erneut zu besprechen. Es schien ein gewisser Spannungspunkt zwischen den beiden Boards dahingehend zu bestehen, dass der FASB alle Eigenschaften des Modells, die Begründungen für sämtliche getroffenen Entscheidungen und die erzielten Beschlüsse erneut erörtern wollte, wohingegen der IASB bereit schien, mit der Formulierung und dem Abstimmungsprozess fortzufahren. Die Boards einigten sich darauf, dass die fachlichen Direktoren das weitere Vorgehen erwägen sollten.

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