Ablösung von IAS 39: Klassifizierung und Bewertung – Verbindlichkeiten (IASB allein)

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Angaben zu Verbindlichkeiten, für die die Fair Value Option ausgeübt wurde

Der IASB erörterte zusätzliche Angaben im Hinblick auf finanzielle Verbindlichkeiten, für die die Fair Value Option ausgeübt wurde. Der Board beschloss eine Angabe dazu zu fordern, in welchem Ausmaß sich der kumulierte OCI-Saldo auf Änderungen des eigenen Kreditrisikos bezieht, das in der laufenden Periode realisiert wurde.

Der Board erörterte zudem den Sachverhalt, ob und wann der realisierte Teil des kumulierten Saldos, der Änderungen des eigenen Kreditrisikos zuzurechnen ist, innerhalb des Eigenkapital umgebucht werden könnte/sollte. Unterschiedliche Ansichten kamen zum Ausdruck. Obgleich der Board die Umbuchung realisierter kumulierter OCI-Salden, die Änderungen des eigenen Kreditrisikos zuzurechnen sind, in die Gewinnrücklagen befürwortete, wurde kein Beschluss gefasst, weil unterschiedliche rechtliche Vorschriften in den einzelnen Rechtskreisen dazu bestehen, was Gewinnrücklagen darstellten und wie ausschüttungsfähige Ergebnisse definiert werden können. Der Board verständigte sich auf ein gewisses Maß an Flexibilität bei der Umbuchung kumulierter OCI-Salden in die Gewinnrücklagen (ähnlich den Leitlinien zu Bewertungserfolgen auf Eigenkapitalinstrumente, deren Wertänderungen im Eigenkapital erfasst werden, in IFRS 9 Finanzinstrumente).

Vorgehensweise bei der Herausgabe des Standentwurfs

Der Board erteilte dem Stab die Erlaubnis, mit der Ausformulierung des Standardentwurfs fortzufahren, der im Mai 2010 veröffentlicht werden soll. Kein Boardmitglied deutete eine abweichende Meinung an.

Der Board beschloss, in den Standardentwurf nur die vorgeschlagenen Änderungen zur Fair Value Option aufzunehmen. Um den Bedenken einiger Boardmitglieder Rechnung zu tragen, entschied der Board, die Aufmerksamkeit der Adressaten in der Einführung zu dem Standardentwurf auf den Umstand zu richten, dass sich die einzige andere Änderung an den Leitlinien für finanzielle Verbindlichkeiten auf die Abschaffung der Anschaffungskostenausnahme für derivative finanzielle Verbindlichkeiten über nicht notierte Eigenkapitalinstrumente bezieht. Diese Änderung war bereits in ED/2009/7 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung veröffentlicht und zusammen mit den Leitlinien in IFRS 9 erörtert worden.

Der Stab stellte klar, dass der Standardentwurf ein freistehendes Dokument würde und er erfolgter Erörterung der Stellungnahmen plane, die gesamten Leitlinien zu finanziellen Verbindlichkeiten (die maßgeblichen Leitlinien aus IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, die Leitlinien zur Abschaffung der Anschaffungskostenausnahme sowie die Leitlinien zur Fair Value Option im Hinblick auf das eigene Kreditrisiko) in IFRS 9 einzufügen und die maßgeblichen Abschnitte in IAS 39 zu streichen.

Der Board verständigte sich auf eine Kommentierungsfrist von 60 Tagen.

Schließlich beschloss der Board, eine Frage in den Standardentwurf zu dem Vorschlag aufzunehmen, dass, falls sich ein Unternehmen entscheidet, irgendwelche der endgültigen Vorschriften aus dem Projekt zur Ablösung von IAS 39 vorzeitig anzuwenden, das Unternehmen auch alle vorangegangenen endgültigen Leitlinien anwenden muss. Dieser Vorschlag war im Zusammenhang mit der Fertigstellung von IFRS 9 erörtert worden, war bislang aber noch nicht zur Kommentierung gestellt worden.

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