Der Board diskutierte eine mögliche erneute Veröffentlichung des Entwurfs zur Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert auf Grundlage der vorläufigen Entscheidung, eine Angabe zur den Auswirkungen der Interdependenzen oder
Korrelation der Inputfaktoren bei der Fair-Value-Sensitivitätsanalyse zu fordern, so wie dies auf der Boardsitzung
im März erörtert worden war. Der Stab meinte, dass sich der Board bereits darauf verständigt habe, eine Bitte um
Sichtweisen auf Grundlage des Entwurfs des FASB, in welchem Änderungen an den gegenwärtigen Leitlinien in den
US-amerikanischen Rechnungslegungsprinzipien vorgeschlagen und verbleibende Unterschiede zwischen diesen und den
FASB aufgezeigt würden, zu veröffentlichen. Daher würde eine begrenzte erneute Veröffentlichung keinen Einfluss auf
den Projektzeitplan haben. Boardmitglieder sahen den Nutzen einer erneuten Veröffentlichung in dem Erhalt von
Rückmeldungen zu der Kosten-Nutzen-Analyse der vorgeschlagenen Angabe zur Sensitivitätsanalyse. Ein Boardmitglied
meinte, dass die Angabe der Sensitivitätsanalyse ohne die Korrelation irreführend sein könne und der Board deshalb
fragen solle, ob die Adressaten eine vollständige Sensitivitätsanalyse bevorzugten (die Korrelationen widerspiegele)
oder lieber gar keine hätten.
Ein Boardmitglied war besorgt, dass die Bitte um Sichtweisen als Einladung zur Stellungnahme zu
Sachverhalten verstanden werden könne, die bereits erneut besprochen worden sind. Andere Boardmitglieder widersprachen
dem, da sie den Entwurf des FASB als Konvergenzprojekt mit Fragen ansahen, die auf die verbleibenden Unterschiede
ausgerichtet seien.
Ein andere Boardmitglied fragte, ob in dem Entwurf nicht auch eine Frage zur Verrechnung von Markt- und
Kreditrisikoportfolien enthalten sein solle. Dem widersprach der Board, weil er die Ansicht vertrat, dass die gegenwärtige
Praxis in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung dadurch nicht geändert würde. Zudem konzedierten die
meisten Boardmitglieder dass für den Fall, dass die Adressaten mit diesen Vorschlägen ein ernsthaftes Problem hätten,
sie dazu auch ohne formelle Aufforderung zur Stellungnahme Stellung beziehen würden.
Schließlich entschied der Board, einen Entwurf, der auf die Korrelationen bei der Sensitivitätsanalyse
beschränkt sei, gleichzeitig mit der Bitte um Sichtweisen auf Grundlage des Entwurfs des FASB herauszugeben. Der Board
beschloss, die Stellungnahmefrist mit jener, die der FASB setzen würde, in Einklang zu bringen. Der Board gedenkt, den
Entwurf und die Bitte um Sichtweisen Ende Mai herauszugeben, wobei das Ende der Stellungnahmefrist Mitte August wäre.
Ein Boardmitglied widersprach dem, da er bevorzuge, die Vorschläge nicht erneut zur Diskussion zu stellen, sondern nur
die Bitte um Sichtweisen zu dem Entwurf des FASB (der eine Frage zur Sensitivitätsanalyse enthalte), um eine Dopplung
der Fragen zu vermeiden.
Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB