Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2008-2010 (IASB)

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Der Board erörterte kurz das Paket an Entscheidungen zum Projekt jährlicher Verbesserungen, die im Verlauf des Monats veröffentlicht werden. Der Board stellte einige kleinere Sachverhalte klar, die der Mitarbeiterstab aufbracht hatte, als dieser die Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards hinsichtlich der Verwendung angenommener Anschaffungskosten für Geschäftsbereiche, die Gegenstand einer Preisregulierung sind, formulierte. Der Board verständigte sich insbesondere darauf, dass das Unternehmen die Anwendung der Anschaffungskostenausnahme anzugeben habe und führte in der Grundlage für Schlussfolgerungen aus, dass die Ausnahme nicht von der Art der Unterschiede zwischen dem zuvor angewendeten Rechnungslegungsregime und den IFRS sei, sondern von dem Umstand, dass der Vermögenswert Gegenstand einer Preisregulierung und der Buchwert in Übereinstimmung mit den zuvor angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelt worden sei.

Der Board beurteilte das Paket der jährlichen Verbesserungen zudem gegen die aktuellen Kriterien für eine Aufnahme in das Projekt jährlicher Verbesserungen ('nicht dringlich, aber notwendige Änderungen an den IFRS'). Auf dieser Grundlage stimmte der Board allen Änderungen, auf die er sich auf den Sitzungen im Februar und März verständigt hatte, zu.

Der Board hob ferner hervor, dass er einen neuen Kriterienkatalog für die Aufnahme in die jährlichen Verbesserungen entwickeln und diese für den Zyklus 2009-2011 anwenden wolle.

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