Versicherungsverträge

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Die Boards führten eine ausführliche Diskussion, die darauf ausgelegt schien, die Elemente der alternativen Ansätze zur Bewertung von Risiko in einem Versicherungsvertrag zu bestätigen, die in den demnächst erscheinenden Entwurf aufgenommen werden sollen. Es war schwer, der Diskussion zu folgen, was nur bewies, dass beide Boards und ihre entsprechenden Stabmitglieder unter sich und die beiden Gruppen insgesamt unterschiedlicher Meinung waren. Viele der Einwürfe waren im Grunde Wiederholungen der früher schon geäußerten Ansichten und Meinungen der Boardmitglieder und förderten die Fortsetzung der Diskussion nicht auf nennenswerte Weise. Das Ergebnis war eine der schlechtesten Debatten zu diesem Projekt seit Monaten.

Risikoanpassung oder zusammengesetzte Marge

Die Boards waren weiterhin auf eine ausgewogenen Art und Weise unterschiedlicher Meinung, ob ein Ansatz über eine Risikoanpassung mit einer Restmarge oder über eine zusammengesetzte Marge gewählt werden soll: Der FASB stimmte 3:2 für eine zusammengesetzte Marge, der IASB stimmte 8:7 für eine Risikoanpassung mit Restmarge. Daher wird im Entwurf beides erörtert werden.

Die Boards kamen überein (FASB: 5 Ja-Stimmen; IASB: 8 Ja-Stimmen), dass in dem Fall, in dem ein Versicherungsvertrag eine separate Risikoanpassung enthält, im Entwurf die Bandbreite der erlaubten Verfahren begrenzt werden solle, indem die Bandbreite der Verfahren spezifiziert wird, die die Boards als im Einklang mit dem Bewertungsziel stehend ansehen (dies ähnelt dem Ansatz in Bezug auf Bewertungsmethoden, der in IFRS 2 gewählt wird).

Zusammengesetzte Marge

Die Boards erörterten mögliche Ansätze für die Auflösung der zusammengesetzten Marge nach dem erstmaligen Ansatz. Der Stab schlug vor, dass die Auflösung von zwei "Treibern" bestimmt werden sollte, die im Entwurf näher beschrieben werden würden. Die vorgeschlagenen Formel lautete:

tatsächliche Prämie der laufenden Periode + Ansprüche und Leistungen aus der laufenden Periode erwarteter Wert der Prämien + erwarteter Wert der künftigen Ansprüche und Leistungen

Mindestens ein Boardmitglied hinterfragte die vom Stab vorgeschlagenen "Treiber" und hielt fest, dass seiner Meinung nach diese Treiber nicht einfangen würden, was der Board bewerten solle: den Währungsbetrag der Prämien und den Währungsbetrag der Ansprüche, die wenig mit den Risiken und der Unsicherheit zu tun hätten, die in Versicherungsverträgen enthalten seien.

Andere Boardmitglieder sahen die vorgeschlagenen Auflösungsformel als eine Formel der Art "Grad der Fertigstellung" für die Verträge an; sie sahen dies als eine nützliche Art und Weise an, die zusammengesetzte Marge aufzulösen.

Schließlich wurde der Vorschlag des Stabs vom FASB (3 Ja-Stimmen) und vom IASB (13 Ja-Stimmen) angenommen. Es schien, dass die Boards den Sachverhalt in Bezug auf die Ansatzänderungen von Schätzungen beim Ansatz über zusammengesetzte Margen nicht erneut erörtern wollten.

Grad der Bewertung (Buchungseinheit)

Die Boards erörterten den Grad der Zusammenfassung, den ein Versicherer für Bewertungszwecke wählen soll.

Schließlich kamen die Boards überein, dass die Anpassung für ein Portfolio von Versicherungsverträgen bestimmt werden solle, wenn die Bewertung eine separate Risikoanpassung enthält. Die Risikoanpassung sollte die Auswirkungen der Diversifikation zwischen Portfolien oder die negative Korrelation zwischen Portfolien nicht widerspiegeln (FASB: 5 Ja-Stimmen, IASB: 14 Ja-Stimmen).

Darüber hinaus kamen die Boardmitglieder einstimmig zu dem Schluss, dass im Entwurf die Definition eines "Portfolios von Versicherungsverträgen" aus IFRS 4 weiter zu verwenden: "Verträge, die ungefähr ähnliche Risiken beinhalten und zusammen als ein einzelnes Portefeuille geführt werden".

Angaben

Die Boards erörterten die vorgeschlagenen Angabevorschriften für den demnächst erscheinenden Entwurf. Sie erörterten insbesondere ein überarbeitetes Angabeprinzip:

Um den Adressaten von Abschlüssen zu helfen, den Betrag, den Zeitpunkt und die Unsicherheit hinsichtlich künftiger Kapitalflüsse zu verstehen, die aus Versicherungsverträgen entstehen, hat ein Unternehmen qualitative und quantitative Angaben zu folgenden Aspekten zu leisten:

die Beträge, die aus Versicherungsverträgen entstehen und im Abschluss des Unternehmensangesetzt sind; und

die Art und das Ausmaß des Risikos, das aus solchen Verträgen entsteht.

Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass das Angabe Prinzip auch das "Wesen" der Kapitalflüsse beinhalten solle, da ein Versicherungsvertrag eine Reihe von Kapitalflüssen beinhaltet.

Ein anderes Boardmitglied forderte den Stab auf, zu zeigen, wie die vorgeschlagenen Angaben auf die Bedürfnisse der Anwender und deren geforderte Vorschriften eingingen.

Einige Boardmitglieder hinterfragten die Umsetzbarkeit der Vorschriften in ihrer jetzigen Form und wiesen darauf hin, dass bei einigen der großen multinationalen Versicherer die Vorschläge zu einem "Telefonbuch" von Angaben führen würden. Zu diesen Vorschlägen wurde nicht abgestimmt.

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