Ablösung von IAS 39: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (IASB allein)
Als Grundgeschäfte in Frage kommende Positionen: Aggregierte Grundgeschäfte und Nettopositionen
Der Board erörterte Kriterien für in Frage kommende aggregierte Grundgeschäfte, die eine Bruttoposition darstellen, und aggregierte Grundgeschäfte, die eine Nettoposition darstellen im Zusammenhang eines allgemeinen Sicherungsmodells. Diese Positionen stellen verbreitete Risikomanagementstrategien dar und sind Bausteine eines Portfoliosicherungsmodells.
Der Stab schlug vor die Erörterung nur auf feste Zusagen zu beschränken, da erwartete Transaktionen zu einem späteren Zeitpunkt erörtert werden würden. Einige Boardmitglieder stellten klar, dass die aggregierten Positionen sich auf geschlossene Portfolien von Instrumenten beziehen und nicht auf ein volles Portfoliosicherungsmodell; das würde erörtert werden, nachdem das allgemeine Modell fertiggestellt wurde.
Einige Boardmitglieder fragten auch, ob manche dieser Sachverhalte nicht auch durch die Anwendung der Verfahrensweise eine Cash-Flow-Hedges auf einen Fair-Value-Hedge beeinflusst würden.
Das Ziel der Diskussion lag darin, zu erwägen, ob und wie die Beschränkungen hinsichtlich der Arten von aggregierten Grundgeschäften, die nach IAS 39 für die Sicherungsbilanzierung in frage kommen, gelockert werden sollten.
Als Grundgeschäfte in Frage kommende Positionen: Aggregierte Grundgeschäfte
Der Board erörterte, ob irgendwelche bestimmten Kriterien des Infragekommens für aggregierte Grundgeschäfte notwendig sind, die Bruttopositionen von Grundgeschäften der gleichen Art mit unterschiedlichen Risikomerkmalen sind, die Auswirkungen auf den Gewinn oder Verlust in der gleichen Periode haben. Die meisten Boardmitglieder waren sich vorläufig einig, dass unter diesen eng umrissenen Umständen keine bestimmten Kriterien des Infragekommens notwendig sind.
Einige Boardmitglieder gaben ihrer Sichtweise Ausdruck, dass solche Positionen nur in Frage kommen, wenn die aggregierten Grundgeschäfte fortlaufen neu bewertet werden. Sie waren der Meinung, dass solche Entscheidungen schließlich zu Strukturierung und zum Versagen des Effektivitätstests führen würden. Der Stab stellte klar, dass Effektivität zu einem späteren Zeitpunkt des Projekts erörtert werden würde. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass es Sachverhalte in der Praxis gebe, die selbst diese eng umrissene Kombination beeinflussen könnten (beispielsweise Absicherung von Saat in Abhängigkeit einer Benchmark-Komponente für Kornpreise und einer Komponente der Saatergiebigkeit).
Ein weiteres Boardmitglied zeigte sich besorgt hinsichtlich des Konzepts der gleichen Berichtsperiode. Er wies auf das Zusammenspiel mit den Leitlinien in IAS 34 hin und fragte, ob das Infragekommen von der Tatsache abhängen sollte, dass das Unternehmen Zwischenberichte erstellt. Der Stab wird diese Frage weiter untersuchen.
Als Grundgeschäfte in Frage kommende Positionen: Nettopositionen
Der Board erörterte das Infragekommen und die Darstellung von einigen Arten von Nettopositionen in Bezug auf Sicherungsbilanzierung. Der Stab schlug vor, dass die designierten Grundgeschäfte nicht angepasst würden sondern stattdessen die verrechneten Gewinne und Verluste aus dem Sicherungsinstrument in einer separaten Ausweiszeile in der Gesamtergebnisrechnung gezeigt würden.
Für die meisten Boardmitglieder stellte das Szenario (auf der Grundlage von zwei festen Zusagen - Kauf von Materialien und Verkauf von Gütern in einer fremden Währung, woraus sich eine Nettorisikoposition ergibt) im Wesentliche eine Darstellungsfrage dar. Einige Boardmitglieder schlugen vor, dass der Stab die Darstellung in ihrer Gänze erwägen solle, da der vorgeschlagene Ansatz zu einer separaten Ausweiszeile bei Absicherung einer Nettoposition führen würde nicht jedoch, wenn die Geschäftsvorfälle separat abgesichert würden. Diese Boardmitglieder fragten, ob eine solche Darstellung wirklich die Transparenz bei der Behandlung von Derivaten erhöhen würde.
Darüber hinaus verlieh ein Boardmitglied seinen Bedenken Ausdruck, dass, wenn der Board damit fortfahre, separate Ausweiszeilen im Hauptteil des Abschlusses zu verlangen, dies zu einer Situation führen könne, in der der Hauptteil zu vollgestopft mit Einzelausweiszeilen werden könne, um noch nützlich zu sein. Er fragte, ob die Angabe im Anhang nicht die Transparenzfrage lösen könne.
Schließlich kam der Board, obwohl er Nutzen in dem vorgeschlagenen Ansatz sehen konnte, überein, dass der Stab die Darstellungsfrage in Bezug auf Sicherungsinstrumente in ihrer Gänze bedenken solle.
Der Board weitete dann seine Diskussion auf mehrere Berichtsperioden aus. Der Board erörterte die Verfahrensweise der Bilanzierung von Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten. Einige Boardmitglieder hinterfragten die Verfahrensweise des vorgeschlagenen Modells, die zu einer Neubewertung sowohl des Sicherungsinstruments als auch des Grundgeschäfts in Bezug auf das abgesicherte Risiko direkt im sonstigen Gesamtergebnis führt (es würde also vom gegenwärtigen Cash-Flow-Hedgeverfahren abweichen). Eine solche Verfahrensweise würde direkte Umklassifizierung aus den Gewinnen oder Verlusten in das sonstige Gesamtergebnis beinhalten. Verschiedene Boardmitglieder hinterfragten solche Umklassifizierungen ebenso wie die Frage, ob der Board einer solchen Verfahrensweise zustimmen würde. Der Board kam bei diesem Sachverhalt zu keinem Schluss und wird die Erörterung am Donnerstag fortsetzen.