Versicherungsverträge (Fortsetzung vom Mittwoch)

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Alternative Sichtweisen im Entwurf

Die IASB-Mitglieder, die angedeutet hatten, dass sie im demnächst erscheinenden Entwurf zu Versicherungsverträgen eine abweichende Meinung angeben wollten, stellten die Gründe dar, aus denen sie wahrscheinlich den Entwurf ablehnen würden.

John T. Smith

Smith würde den Entwurf aus vielen der Gründe ablehnen, aus denen er die Veröffentlichung von IFRS 4 Versicherungsverträge abgelehnt hatte. Darüber hinaus lehnt er die Behandlung der Risikoanpassung, die Behandlung der Erneuerungsoptionen und die Bilanzierung von Versicherungsverträgen mit einen diskretionären teilnehmenden Merkmal, die von einem Versicherungsunternehmen herausgegeben werden, ab. Er fasste seine Gründe zusammen, indem er sagte, dass seiner Meinung nach das Paket der Entscheidungen im Entwurf die Finanzberichterstattung nicht voranbringe. Er war der Meinung, dass die Anwender wüssten, dass IFRS 4 nicht perfekt sei, und er wollte nicht den Eindruck erwecken, dass der Entwurf eine bessere Lösung sei.

Jan Engström

Engström wies darauf hin, dass er noch nicht entschieden habe, ob er den Entwurf ablehnen würde.

Er zeigte sich besorgt, dass der Anwendungsbereich zu groß sei. Er stimmte zu, dass Kranken-, Lebens- und Großschadenversicherungsverträge (hohe Schadenssumme, niedriges Risiko) als Versicherungen bilanziert werden sollten. Er sah jedoch in vielen allgemeinen Versicherungsverträgen (Feuerversicherungen, Autoversicherungen etc.) im Grunde nicht anderes als Dienstleistungsverträge; diese in das vorgeschlagene Modell für die Versicherungsbilanzierung zu zwängen würde weder den Versicherern noch ihren Anlegern helfen.

Er lehnt die Behandlung der Erwerbskosten ab. Er wies darauf hin, dass auch bei anderen Arten von Geschäften erhebliche Kosten anfallen, bevor ein Vertrag zustande kommt, (er nannte den Verteidigungsgütersektor als Beispiel). Vergütungen von Agenten und anderen Experten würden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst; er konnte nicht einsehen, warum diese "Vertragserwerbskosten" im Wesentlichen von den Versicherungsvertragserwerbskosten abweichen sollten und daher anders bilanziert werden sollten.

Schließlich ist er nicht überzeugt, dass er das Gesamtmodell versteht, das im Entwurf vorgeschlagen werden soll. Folglich kann er dieses nicht akzeptieren.

Patricia McConnell

McConnell hat ihre Absicht, eine abweichende Meinung anzugeben, noch nicht bestätigt.

Sie war jedoch besonders besorgt hinsichtlich der Behandlung von Erwerbskosten und Fragen der Darstellung und der Angaben.

James Leisenring

Leisenring hielt fest, dass seine Ablehnung rein akademisch sei, da über den Entwurf nicht abgestimmt würde bevor seine Amtszeit als Boardmitglied endet. Er hätte den Entwurf jedoch aus einer Reihe von Gründen abgelehnt.

Grundsätzlich ist er der Meinung, dass der Ansatz in Bezug auf die Bilanzierung von Versicherungsverträgen, der im Entwurf vorgeschlagen werden soll, nicht im Einklang mit dem Rahmenkonzept des IASB steht, weil Dinge als Vermögenswerte und Schulden angesetzt werden sollen, die ganz offensichtlich nicht die Definitionen von Vermögenswerten und Schulden im Rahmenkonzept erfüllen.

Er ist nicht der Meinung, dass der Anwendungsbereich praktisch umsetzbar ist, dies gelte insbesondere für Krankenversicherungsverträge und Investmentverträge. Er sieht keine Logik darin, den Rückkaufwert einer Versicherungspolice nicht als eine Schuld anzusetzen, wenn dieser doch im Grunde das gleiche ist wie die Einlagenuntergrenze, die als Schuld erfasst wird.

Er würde den Entwurf auch aufgrund einer Reihe der Darstellungsfragen ablehnen, die von den anderen Boardmitgliedern hervorgehoben worden waren.

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