Konsolidierung (IASB allein)

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Angaben - Investmentgesellschaften (IASB allein)

Der IASB erörterte, ob man Investmentgesellschaften vorschreiben soll, eine Angabe vergleichbar jener zu leisten, wie sie gegenwärtig nach US-GAAP vorgeschrieben ist: eine Aufstellung über die wichtigsten finanziellen Punkte. In dieser Aufstellung wird das Anlageergebnis je Aktie, das realisierte und das unrealisierte Bewertungsergebnis je Aktie, Ausschüttungen an die Anteilseigner, Ausgabeaufschläge, Rücknahmegebühren, Zahlungen durch Dritte, das Verhältnis von Aufwendungen zu Nettoanlageergebnis, die Gesamtrendite sowie Kapitalverpflichtungen dargestellt.

Der Stab konzedierte, dass die Vorschriften nach US-GAAP in die US-GAAP im Wege von AICPA-Leitlinien eingeflossen seien, die wiederum Auslegungen des Gesetzes über die Investmentgesellschaften von 1940 sind. Ein Boardmitglied meinte, dass er dem Vorschlag nicht übermäßig enthusiastisch gegenüberstehe, ihn aber im Geist der Annäherung unterstützen würde.

Andere Boardmitglieder sprachen sich für den Vorschlag aus; sie meinten, dass nordamerikanische Analysten die Aufstellung über die wichtigsten finanziellen Punkte als 'wichtiger' ansähen als die Information zum Ergebnis je Aktie, die im Abschluss zur Verfügung gestellt werde.

Nach kurzer Erörterung verständigte sich der Board darauf, dass eine Investmentgesellschaft eine Aufstellung über die wichtigsten finanziellen Punkte angeben solle. In der Aufstellung würden das Anlageergebnis je Aktie, das realisierte und das unrealisierte Bewertungsergebnis je Aktie, Ausschüttungen an die Anteilseigner, Ausgabeaufschläge, Rücknahmegebühren, Zahlungen durch Dritte, das Verhältnis von Aufwendungen zu Nettoanlageergebnis, die Gesamtrendite sowie Kapitalverpflichtungen dargestellt.

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