Preisregulierte Geschäftsvorfälle

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Auf der Boardsitzung im Februar 2010 hatte der Board den Stab gebeten, weitere Nachforschungen und Untersuchungen zum Kernthema des Ansatzes regulatorischer Vermögenswerte und Schulden anzustellen. Der Stab stellte dem Board eine detaillierte Untersuchung verschiedener regulatorischer Regime vor, eine Untersuchung des Anwendungsbereichs, einen Vergleich des Projekts zu preisregulierten Geschäftsvorfällen mit den aktuellen IFRS und den derzeitigen IASB-Projekten sowie eine Zusammenfassung der Erkundungsbemühungen.

Der Stab berichtete, dass die Ergebnisse der zusätzlichen Nachforschungen und Untersuchungen keine klare Richtung für das Projekt anzeigten. D.h. alle Aspekte der Bemühungen des Stabs resultierten in einigen Informationen, die eher unterstützender Natur hinsichtlich des Ansatz regulatorischer Vermögenswerte und Schulden waren, und anderen, bei denen das nicht der Fall war.

Dem Board wurden hinsichtlich der zukünftigen Richtung des Projekts zwei Sichtweisen unterbreitet:

Sichtweise 1 - Ansatz regulatorischer Vermögenswerte und Schulden nach einem Ansatz eines 'Kosten-plus Gesamtvertrags', bei dem sich die zeitliche Verzögerung, die durch die Regulierungen zwischen dem Eingehen der nicht erwarteten Kosten der Güter und Dienstleistungen, die in der aktuellen Periode abgesetzt wurden (und nicht bereits in den Preisen für die aktuelle Perioden enthalten sind), und der Rechnungsstellung gegenüber der Gesamtzahl der Kunden in einer zukünftigen Periode für diese nicht vorhergesehene Abweichung entsteht, in einem regulatorischen Vermögenswert bzw. einer Schuld zum Ende der aktuellen Periode widerspiegelt.

Sichtweise 2 - lediglich eine Angabe zu der Auswirkung der Regulierung auf das Unternehmen (d.h. kein Ansatz regulatorischer Vermögenswerte und Schulden).

Bevor er die Bühne für die Diskussion über die vorgestellten Alternativen freigab, meinte der Vorsitzende, dass die Kernfrage, die der Board zu erwägen habe, darin bestehe, ob die preisregulierten Geschäftsvorfälle zu Vermögenswerten führten, die die Definition eines Vermögenswerts im Sinne des Rahmenkonzepts erfüllten.

Es schien erhebliche Verwirrung unter den Boardmitgliedern zu der Frage zu bestehen, was der Vermögenswert denn sei. Ein Boardmitglied wollte wissen, ob diese 'regulatorischen Vermögenswerte' eigenständig identifizierbare Vermögenswerte wären, falls sie im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses erworben würden, oder ob sie lediglich Teil des Geschäfts- oder Firmenwertes würden. Der Stab antwortete, dass sie in Nordamerika wahrscheinlich als eigenständige Vermögenswerte angesetzt würden, wohingegen sie in Europe üblicherweise Teil der Lizenz wären.

Ein Boardmitglied fragte, was 'die vom Unternehmen kontrollierte Ressource' darstelle. Der Stab erläuterte, dass jedwede Abweichung, die zwischen den erwarteten Kosten zu Beginn der Periode und den tatsächlich aufgelaufenen Kosten aus der Erbringung von Gütern und Dienstleistungen, die bereits ausgeliefert wurden, als 'nicht in Rechnung gestellte Forderung' angesehen würde. Ein anderes Boardmitglied wollte wissen, ob das bedeuten würde, dass ein Unternehmen der Energiebranche, das einen regulatorischen Vermögenswert angesetzt hat, den einzelnen Kunde kontrolliere? Der Stab antwortete, dass, obwohl die 'nicht in Rechnung gestellte Forderung' fachlich ein immaterieller Vermögenswert sei, die Realisierung der wirtschaftlichen Vorteile ähnlich der eines finanziellen Vermögenswerts sei.

Ein anderes Boardmitglied fragte, warum eine wahrgenommene Inkonsistenz zwischen dem vorgeschlagenen Ansatz regulatorischer Vermögenswerte und Schulden und dem Ansatz eines in IFRIC 12 beschriebenen Rechtes, Kunden zu belasten, bestünde. Ein anderes Boardmitglied meinte, dass es in einigen Fällen zudem möglich sei, den Regulierer analog einem Versicherer/Garantiegeber zu behandeln und es auch bei dieser Behandlung zu einer Inkonsistenz käme.

Im Großen und Ganzen waren die Boardmitglieder geteilter Ansicht: Einige glaubten, dass regulatorische Vermögenswerte und Schulden angesetzt werden sollten, und andere meinten, dass die Definitionen im Rahmenkonzept nicht erfüllt seien. Mehrere Boardmitglieder hatten das Gefühl, dass sich der Board die Elemente eines regulatorischen 'Vermögenswerts' nicht deutlich genug angesehen hätten, um zu dem Schluss zu gelangen, dass ein Vermögenswert besteht, der die Definition im Rahmenkonzept erfülle.

Der Board führte eine ausgedehnte Diskussion zu der Frage, ob die Definition im Rahmenkonzept erfüllt sei, wobei er lediglich kurz erwog, ob die Definition einer Schuld erfüllt sei. Ein Boardmitglied brachte seine Überraschung hinsichtlich der Tatsache zum Ausdruck, dass eine Anzahl Boardmitglieder allein auf die Definitionen im Rahmenkonzept abstelle, wohingegen der Board beschlossen habe, verschiedene andere 'Posten' als Vermögenswerte oder Schulden anzusetzen, obwohl die Definitionen nicht eindeutig erfüllt seien, wie bspw. Optionen oder Beteiligungsmerkmale.

Ein Boardmitglied fasste die Position zusammen, indem er zu dem Schluss kam, dass es allgemein Einigkeit darin zu bestehen schien, dass Vermögenswerte durch ein regulatorisches System bestehen. Allerdings sei die Kernfrage, die man erwägen müsse, ob diese Vermögenswerte anzusetzen seien oder nicht. Man schlug vor, dass man in Analogie zu anderen immateriellen Vermögenswerten beschließen könne, diese nicht anzusetzen, es sei denn, diese regulatorischen Vermögenswerte würden direkt oder indirekt über einen Unternehmenszusammenschluss erworben.

Ein anderes Boardmitglied unterstützte dies auf der Grundlage, dass, falls man beschösse, dass regulatorische Vermögenswerte angesetzt werden sollten, es sehr schwierig werde, den Anwendungsbereich zu definieren, weil es andere, ähnliche Situationen gebe, in denen Unternehmen der Regulierung unterlägen und diese Prinzipien gleichfalls zur Anwendung kommen könnten. Ein Boardmitglied konzedierte, dass es insgesamt so schien, als könnte die Definition eines Vermögenswerts erfüllt sein; allerdings stellte er die Frage, ob deren Ansatz irgendeine entscheidungsnützliche Information für die allgemeinen Abschlussnutzer brächte.

Ein Boardmitglied meinte, dass der Regulator in Brasilien eine Verlautbarung herausgegeben hätte, in der dieser andeutet, dass er keine Bilanzierungsfragen im Hinblick auf den Übergang auf die IFRS beeinflussen wolle, man aber eigenständig Informationen für regulatorische Zwecke aufrechterhalten und einfordern werde.

Einige Boardmitglieder waren der Ansicht, dass die Frage des Rahmenkonzepts zu einer branchenspezifischen Frage gemacht werde und Bilanzierungsprinzipien nicht allein deshalb erzwungen werden sollten, weil es Prinzipien in den IFRS gebe, die sich nicht gut mit der derzeitigen Praxis in einem bestimmten Rechtskreis vertrügen.

Der Vorsitzende meinte, dass es unwahrscheinlich scheine, dass der Board zu einer Entscheidung gelange, die eine zeitnahe Lösung für die Anwendung der IFRS in Kanada erlaube. Er gab dem Board zu der Angelegenheit drei Optionen zur Erwägung vor:

Der Board tut nichts und überlässt es den kanadischen Anwendern, die Prinzipien aus dem Rahmenkonzept anzuwenden. Dies mag dazu führen, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird, der nicht gestoppt werden kann, wenn er einmal losgetreten wird, und dazu, dass die Tür für viele derartige Situationen durch zukünftige IFRS-Anwender geöffnet wird;

Entwicklung eines Kurzfriststandards zur Lösung des Sachverhalts, vergleichbar IFRS 6. Man konzedierte, dass dies auch keine kurzfristige Lösung darstellt;

Formulierung einer 'Schnellschuss'-Lösung für die nähere Zeit, um Kanada und Brasilien beim Übergang auf die IFRS zu helfen.

Der Vorsitzende wies den Stab an, Kontakt mit dem kanadischen Standardsetzer aufzunehmen, um festzustellen, welche Alternativen dieser als Lösung ansähe.

Die Angelegenheit wird im Rahmen einer späteren Sitzung weiter erörtert, sobald der Stab Zeit gefunden hat, sich mit dem kanadischen Standardsetzer in Verbindung zu setzen. Der Board bat den Stab fern, ein Papier zu erstellen, in welchem der Ansatz, den man bei Dienstleistungskonzessionen gewählt habe, im Hinblick auf regulatorische Vermögenswerte angewendet wird.

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