Ertragsteuern

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Der Board wurde an die Beschlüsse erinnert, die man hinsichtlich des Projekts zu Ertragsteuern auf der Märzsitzung gefasst hatte. Auf der Sitzung hatte sich der Board verständigt, den Umfang des Projekts auf zwei Praxissachverhalte zu begrenzen, nämlich latente Steuern auf Sachanlagen, die zum beizulegenden Zeitwert neubewertet werden, und unsichere Steuerpositionen, sowie auf fünf Vorschläge aus dem Standardentwurf, die bei den Adressaten sehr gut ankamen.

Latente Steuern auf die Neubewertung von Sachanlagen zum beizulegenden Zeitwert

Der Stab stellte dem Board zwei Alternativen vor, mit denen man das gewünschte Ergebnis im Hinblick auf Renditeimmobilien, die gemäß IAS 40 zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zu erreichen:

eine Ausnahme von den Bewertungsprinzipien auf Grundlage der erwarteten Art und Weise der Realisierung nach IAS 12.52 oder

eine Ausweitung der Leitlinien in Paragraf 52 zur erwarteten Art und Weise der Realisierung

Der Board erwog, ob er jedwede Änderung an IAS 12 auf Renditeimmobilien, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beschränken oder es auf andere nicht abzuschreibende Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ausdehnen sollte. Per Mehrheitsentscheid wurde beschlossen, die Änderung nicht nur auf Renditeimmobilien zu beschränken, sondern sie auf andere, nicht abzuschreibende Vermögenswerte auszuweiten.

Zum Thema Ausnahme von den vs. Erweiterung der Leitlinien beschloss der Board mit der Mehrheit seiner Mitglieder, IAS 12 durch Einfügung einer Ausnahme zu den in Paragraf 52 enthaltenen Prinzipien zu ändern.

Unsichere Steuerpositionen

Dem Board wurde ein Vorschlag für einen Zeitplan vorgelegt, in welchem die verbleibenden Vorschläge zu behandeln wären. In Übereinstimmung mit dem vorgeschlagenen Zeitplan wären unsichere Steuerpositionen von Board im Oktober zu erörtern. Ursprünglich hatte man beschlossen, unsichere Steuerpositionen erst dann zu behandeln, wenn die Änderungen an IAS 37 abgeschlossen sind.

Nach kurzer Erörterung verständigte sich der Board darauf, unsichere Steuerpositionen getrennt von den anderen Themen zu behandeln, um den Adressaten schnell eine Erleichterung zur Verfügung stellen zu können. Der Board wies den Stab an, einen Abstimmungsentwurf vorzubereiten. Der Standardentwurf wird eine Kommentierungsfrist von 60 Tagen haben.

Die verbleibenden fünf Sachverhalt zu IAS 12 werden auf der nächsten Boardsitzung behandelt, wobei ein Standardentwurf für Dezember 2010 zu erwarten ist.

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