IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – feste Zeitpunkte in der Ausnahme für Ausbuchungen

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Der Board erörterte die Empfehlung des IFRS-Interpretations Committee, den festen Zeitpunkt 1. Januar 2010 in Bezug auf die Ausbuchungsausnahme (IFRS 1.B2) und die Zeitwertbewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten bei erstmaligem Ansatz (IFRS 1.D20) durch ein relevanteres Datum zu ersetzen. Der Board erkannte an, dass die Kosten für ein Unternehmen für die Rekonstruierung von Geschäftsvorfällen bis 2004 zurück wahrscheinlich den Nutzen übersteigen würde, den dies hätte. Der Board kam einstimmig überein, den festen Zeitpunkt mit dem Ausdruck "Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS" zu ersetzen. Der Board kam außerdem überein, IFRS 1 im Rahmen eines separaten Projekts zu ändern und nicht im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses, um die Erleichterung, die durch diese Änderung geschaffen würde, rechtzeitig für die Rechtskreise zur Verfügung stellen zu können, die in naher Zukunft auf die IFRS übergehen wollen. Die Änderungen werden mit einer Kommentierungsfrist von 60 Tagen versehen.

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