Leasingverhältnisse

Date recorded:

(gemeinsam mit dem FASB)

Anwendungsleitlinien zu der Frage, wann der Ansatz der Leistungsverpflichtung und wann der Ausbuchungsansatz anzuwenden ist

Die Board setzten ihre Erörterung zum Hybridansatz bei der Bilanzierung auf Seiten des Leasinggebers fort. Auch nach einer beträchtlichen Diskussion blieben die Boards geteilter Ansicht, wo der Schnitt zwischen dem Ausbuchungsansatz und dem Ansatz der Leistungsverpflichtung vorgenommen werden soll.

Im Großen und Ganzen bevorzugte die Mehrheit der IASB-Mitglieder eine Bilanzierung von mehr Verträgen zum Ausbuchungsansatz, wohingegen die FASB-Mitglieder bevorzugten, wenn mehr Verträge unter Verwendung des Ansatzes der Leistungsverpflichtung bilanziert würden. Der FASB meinte, dass Verträge, die den Leasinggeber dem Risiko erheblicher Renditeschwankungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses aussetzten, unter Anwendung des Ansatzes der Leistungsverpflichtung bilanziert werden sollten, während mehrere IASB-Mitglieder einen reineren Ausbuchungsansatz bevorzugten.

Schlussendlich stellte der IASB-Vorsitzende fest, dass keines der erörterten Kriterien zur Unterscheidung operationabel sei und schlug vor, dass jeder Board einen von ihm bevorzugten Standardansatz entwickeln solle, für den man einen Satz Ausnahmen entwickeln würde. Der IASB wählte vorläufig den Ausbuchungsansatz, wohingegen sich der FASB vorläufig für den Ansatz der Leistungsverpflichtung bei der Bilanzierung auf Seiten des Leasinggebers aussprach. Die Boards verständigten sich darauf, den jeweils bevorzugten Standardansatz in getrennten Sitzungen zu besprechen und ihre Erörterungen auf der gemeinsamen Sitzung am Donnerstag fortzusetzen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.