Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

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(IASB allein)

Das Projektteam stellt dem Board die Ergebnisse der externen Überprüfung des Stabsentwurfs zum Standardentwurf Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital vor. Eine kleine Gruppe externer Kommentatoren machte mehr als 600 einzelne Eingaben zum Entwurf. Die Prüfer kamen zu dem Schluss, dass es dem Ansatz an Prinzipien fehle und es deshalb sehr schwer sei, die Klassifizierung eines Instruments festzulegen, das nicht explizit im Entwurf behandelt werde. Dementsprechend drückten diese Prüfer ihre Zweifel aus, dass die speziellen, nach US-GAAP bestehenden Leitlinien durch diesen Entwurf ersetzt werden könnten. Die Prüfer meinten ferner, dass der vorgeschlagene Ansatz in vielen Fällen zu uneinheitlichen Ergebnissen und damit zu Strukturierungsmöglichkeiten führe. Schließlich hinterfragten die Prüfer das vorgeschlagene "spezifisch gegen spezifisch"-Kriterium und die Beziehung zwischen diesem und dem "fest gegen fest"-Kriterium, das derzeit in IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis enthalten ist.

Die Boardmitglieder meinten, dass der offensichtlichste Kritikpunkte das Fehlen eines Prinzips sei, folglich müsse die grundlegende Herangehensweise in diesem Projekt einer erneuten Erwägung unterzogen werden. Mehrere Boardmitglieder fragten, ob es immer noch wert sei zu versuchen, ein neues Modell zu entwickeln und ob nicht eine Anpassung der gegenwärtig in IAS 32 enthaltenen Kriterien um die drängendsten Sachverhalte zu einer sachgerechten Klassifizierung führe. Mehr noch, viele Boardmitglieder meinten, dass der Nutzen der Einführung eines neuen Klassifizierungsmodells für diese Instrumente begrenzt sei, da dieses in der Mehrzahl der Fälle zur gleichen Antwort wie die gegenwärtigen Leitlinien in IAS 32 führen werde.

Der Stab meinte, dass die Kritik an IAS 32 in einigen Fällen vom Wunsch getrieben sei, mehr Finanzinstrumente als Eigenkapital zu klassifizieren, statt von unklaren Vorschriften im Standard selbst. Auf der anderen Seite meinte der Stab, dass ein solches Vorgehen eine der Zielsetzungen des Projekts nicht adressieren würde - die Konvergenz mit US-GAAP.

Der Stab glaubte, dass begrenzte Änderungen an IAS 32 und den maßgeblichen Leitlinien nach US-GAAP auch unter Beibehaltung der verschiedenen Ansätze zu vergleichbaren Ergebnissen führen würden (die Leitlinien nach US-GAAP sind umfassender). Ein IASB-Mitglied meinte, dass der FASB-Stab Erkundigungen in den USA hinsichtlich der Reaktionen dort auf die Leitlinien in IAS 32 als weniger vorschreibenden und mehr prinzipienbasierten Ansatz durchführen sollte, bevor die Boards gemeinsam das weitere Vorgehen in diesem Projekt erwägen. Zudem sollte der Stab des IASB die drängendsten Sachverhalte benennen, die im Zusammenhang mit den aktuellen Leitlinien in IAS 32 aufgekommen sind und die man in einem Projekt mit begrenztem Umfang behandeln würde.

Die Boards werden das Projekt auf Grundlage der zusätzlichen Erkundigungen im späteren Verlauf des Jahres erörtern.

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