Konsolidierung

Date recorded:

- Angaben

im letzten Schritt zum Konsolidierungsstandard erörterte der Board verschiedene aufgeworfene Angabesachverhalte. Ein Punkt bezog sich auf die Angaben für strukturierte Einheiten und die Frage, warum diese Angaben nicht für Risikopositionen aus allen Unternehmen statt nur für strukturierte Einheiten Anwendung finden sollen. Auch wenn der Stab zustimmte, dass diese Angaben für alle Unternehmen relevant sein könnten, könnte die Aufnahme der Angabevorschrift für alle Unternehmen dazu führen, dass der Anwendungsbereich des Standards ausgeweitet und dessen Herausgabe verzögert wird. Der Board verständigte sich darauf, die Angaben lediglich für Beziehungen zu strukturierten Einheiten zu fordern.

Ein weiterer Punkt, zu dem Bedenken geäußert wurden, betraf die Frage, ob diese Angabevorschriften für strukturierte Einheiten breiter seien als diejenigen, die nach US-GAAP gefordert seien. Der Stab führte eine Überprüfung der vorgeschlagenen Angabevorschriften mit denen, die nach ASU 2009-17 (FAS 167) gefordert werden, und Erkundungsaktivitäten bei US-amerikanischen Adressaten durch. Die Untersuchung ergab, dass, obgleich es kleinere Unterschiede aufgrund der Definitionen von "strukturierten Einheiten" versus "Unternehmen mit schwankender Beteiligung" oder "Beteiligungen" versus "variablen Anlagen" gebe, die Angabevorschriften im Wesentlichen vergleichbar sind und US-amerikanische Adressaten im Allgemeinen mit dem Anwendungsbereich der Angaben einverstanden waren. Der Board verständigte sich darauf, mit den Angaben wie vorgeschlagen fortzufahren.

Im Juni 2010 hatte sich der Board darauf geeinigt, eine Zielsetzung zu den Angaben aufzunehmen, wonach Abschlüsse Informationen enthalten müssen, die den Nutzern dabei helfen, die Auswirkungen nicht-kontrollierender Anteile des Unternehmens zu verstehen. Der Stab hatte vorgeschlagen, die Zielsetzung zu den Angaben um eine spezielle Angabe ähnlich jener vorzuschlagen, die in ED 9 Gemeinsamen Vereinbarungen vorgeschlagen worden war und die den Namen des Tochterunternehmens, das Land der Domizilierung, die Methode für die Zuordnung von Ergebnissen sowie zusammengefasste Finanzinformationen für das Tochterunternehmen beinhalten (unter Beachtung einer Wesentlichkeitsschwelle für die Ausarbeitung dieser Angaben). Der Board stimmte den vom Stab vorgeschlagenen Angaben zu.

Der Stab hatte zudem weitere Angaben für nicht konsolidierte strukturierte Einheiten vorgeschlagen, bei denen das Berichtsunternehmen als Sponsor auftritt, zum Berichtsstichtag jedoch kein anhaltendes Engagement mehr hat. In diesen Fällen würde das Berichtsunternehmen jedwedes Einkommen angeben, das es aus seiner Tätigkeit als Sponsor bezogen hat, sowie den Buchwert jedweder während der Perioden an die strukturierte Einheit übertragenen Vermögenswerte (Buchwert zum Zeitpunkt, zu dem die Übertragung vorgenommen wurde). Der Board stimmte den vom Stab vorgeschlagenen Angaben zu.

Der Board stimmte sodann dafür, dass der Stab im Vorfeld der Abstimmung mit der Ausarbeitung eines endgültigen Konsolidierungsstandards und eines endgültigen Standards zu Angaben voranschreiten darf (einschließlich der Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen, etc.) sowie mit der Ausformulierung eines Standardentwurfs zu Investmentunternehmen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.