Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

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Effektivität - Beurteilungsmethoden

Der Board setzte seine Erörterungen zur Beurteilung der Effektivität einer Sicherung vom Vortag fort. Diese Sitzung war der Frage gewidmet, welche Beurteilungsmethode Berichtsunternehmen bei der Durchführung ihrer Effektivitätsuntersuchung verwenden sollten und ob der IASB Bewertungsverfahren vorschreiben oder ausschließen sollte. Der Stab machte Vorbehalte gegenüber Methoden geltend, die auf Relationen fußen, vor allem im Hinblick auf komplexere Sicherungsbeziehungen, da man der Ansicht sei, dass die zur Verfügung gestellten Informationen begrenzt seien und keine ökonomische Bedeutung hätten. Dessen ungeachtet kam der Board überein, dass man keine Methodologie zur Effektivität vorschreiben und prozentuale Methoden für die Beurteilung der Effektivität zulassen sollte.

Qualifizierung für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen - Nettopositionen

In IAS 39 ist die Absicherung von Nettoposition derzeit verboten und verpflichtet die Berichtsunternehmen dazu, eine Absicherung von Nettopositionen entweder als zwei einander ausgleichende derivative Instrumente oder als Absicherung eines Teils nur einer Seite der Bruttorisikoposition anzusehen. Der Board hatte sich bereits früher darauf verständigt, ein Modell zu entwickeln, das die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auch für Nettopositionen zulässt. Auf der Sitzung im Mai 2010 hatte der Board vorläufig beschlossen, dass Bewertungsergebnisse aus der Absicherung von Nettopositionen in einem eigenständigen Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden sollten (Da das Sicherungsinstrument das Risiko zweier eigenständiger Posten in der Bilanz vermindert, kam die Frage auf, in welcher Zeile der Ausgleich durch das Sicherungsinstrument gezeigt werden sollte).

Während der Sitzung weitete der Stab das zuvor erörterte Beispiel einer Nettoabsicherung eines Fremdwährungsrisikos aus zwei schwebenden Geschäften auf eine Nettoabsicherung des Währungsrisikos zweier hoch wahrscheinlicher erwarteter Geschäftsvorfälle, die das Periodenergebnis in unterschiedlichen Perioden beeinflussen würden, aus. Der Stab schlug vor, dass die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen für eine Nettoposition aus zukünftig erwarteten Geschäftsvorfällen zulässig sein sollte. Einige Boardmitglieder hatten Vorbehalte bei der Anwendung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auf eine Nettoposition aus einer zukünftig erwarteten Transaktion, v.a. hinsichtlich der Verbindung zwischen den beiden Posten. Das Beispiel der Absicherung des Währungsrisikos zukünftiger Verkäufe und Herstellungskosten, das im Beispiel des Stabs verwendet wurde, wurde in die Absicherung des Währungsrisikos zukünftiger Verkäufe und Werbeaufwendungen abgewandelt. Dabei ging es um die Frage, ob diese zwei Posten hinreichend miteinander korreliert seien, um eine Nettoposition zu bilden. Einige Boardmitglieder waren der Ansicht, dass, sofern die Korrelation hinreichend im Rahmen der ursprünglichen Sicherungsstrategie dokumentiert sei, dies die Annahme stützen würde, warum die Verfahrensweise des Risikomanagements die beiden Positionen zu einer Nettoposition verbinden würde. Ein Boardmitglieder war der Ansicht, dass das Modell hinsichtlich der Frage schärfer gefasst müsste, was als Absicherung einer Nettoposition angesehen werden könne - was die Unterstützung anderer Mitglieder des Boards erhielt.

Der Board erörterte zudem, wie man das Grundgeschäft identifizieren könne, wenn Gruppen von Posten gesichert werden. Dies ist einer der Bausteine, mit dem man zukünftige Erörterungen zum Portfolio-Hedging beginnen kann. Der Stab empfahl, die Nettoposition als mehrere brutto dargestellte Grundgeschäfte darzustellen, die sich innerhalb einer und über die Periode hinweg ausglichen. Der Board war der Ansicht, dass dieselben Sachverhalte, die man im Zuge der Erörterung von Nettoposition einer zukünftig erwarteten Transaktion diskutiert habe, auch in dieser Erörterung relevant seien.

Obgleich offiziell keine Beschlüsse gefasst wurden, drückte der Board sein Einverständnis für die generelle Richtung aus, die der Stab eingeschlagen hatte, warnte allerdings davor, die Vorschläge und Bedenken, die im Rahmen der Sitzung geäußert worden waren, einzubauen.

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