Zusammenfassung der Rückmeldungen von den Nutzern
Der Stab stellte dem Board eine Zusammenfassung der Rückmeldungen vor, die er im Rahmen der Erkundigungen bei den Nutzern von
Abschlüssen erhalten hatte. Es wurden keine Beschlüsse gefasst.
Der Stab meinte, dass die meisten Rückmeldung der Nutzer mit dem in Einklang stünden, was man allgemein als Rückmeldung erhalten
habe (wie auf der Sitzung im Juli 2010 erörtert). Insbesondere unterstützten die meisten Nutzer den Schritt in Richtung eines
Wertminderungsmodells auf Grundlage der erwarteten Verluste, brachten aber ihre Bedenken hinsichtlich der damit verbundenen Komplexität
und Subjektivität zum Ausdruck. Der Kernunterschied zwischen den Rückmeldungen, die man von den Nutzern erhalten habe, und dem von
anderen Adressaten bestand in der Konzentration der Nutzer auf die Angabevorschriften. Die Nutzer stimmten zu, dass ausgedehnte
Angaben dabei helfen könnten, subjektives Ermessen der Geschäftsleitung im Zaum zu halten und nützliche Informationen zu vermitteln.
Allgemeines Vorgehen bei der erneuten Erörterung
Der Board erörterte das allgemeine Vorgehen bei der erneuten Erörterung. Der Board verständigte sich darauf, dass sich die erneute
Erörterung auf offene Portfolien konzentrieren solle. Der Stab meinte, dass jedwedes Modell, dass auf offene Portfolien anwendbar und
operationabel sei, in gleicher Weise auf geschlossene Portfolien
anwendbar und operationabel.
Der Board meinte zudem, dass er den Wertminderungsansatz gemeinsam mit dem FASB erörtern wolle, sobald die Kommentierungsfrist für
den FASB-Entwurf Bilanzierung von Finanzinstrumenten Ende September 2010 abgelaufen sei.
Zielsetzung und Ansatz
Die Boards erörterten die Zielsetzung einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Der Stab meinte, dass die Adressaten
die generelle Zielsetzung unterstützt hätten, einige deren, die Stellung genommen haben, aber meinten, dass die Zielsetzung
dahingehend
modifiziert werden sollen, dass sie das Thema Wertminderung speziell aufgreift. Der Stab meinte, dass der Board eine eigenständige
Zielsetzung erneut erwägen müsse, wenn er sich dazu entschlösse, Kreditverluste von der Berechnung des Effektivzinssatzes zu entkoppeln.
Der Board verständigte sich darauf, den Sachverhalt zu diesem Zeitpunkt zu erwägen.
Der Board erwog vier alternative Wertminderungsansätze:
| den Ansatz der erwarteten Verluste
|
| einen modifizierten Ansatz der eingetretenen Verluste
|
| einen Ansatz auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts
|
| einen Ansatz auf Grundlage von IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
|
Auf Grundlage der deutlichen Unterstützung für einen Ansatz der erwarteten Verluste bei der Wertminderungsprüfung verständigte sich
der Board darauf, den Ansatz der erwarteten Verluste weiter zu verfolgen.
Der Board erörterte den modifizierten Ansatz der eingetretenen Verluste auf Grundlage einer Rückstellung für eingetretene, aber nicht
berichtete Verluste (Incurred but not reported, IBNR). Die meisten Boardmitglieder waren der Ansicht, dass der modifizierte Ansatz der
eingetretenen Verluste subjektiv wäre und die Verbindung zwischen speziellen Ereignissen und speziellen Folgen sich als schwer zu fassen
herausstellen könne.
Umfang der erwarteten Verluste: Vorschauzeitraum und Bedingungen
Der Board erörterte die Länge des Vorschauzeitraums und die in Erwägung zu ziehenden Bedingungen bei der Bestimmung eines erwarteten
Verlusts. Die Diskussion drehte sich um die groben Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Vorschauzeitraum und war nicht auf die praktischen
Auswirkungen, wie der erwartete Verlust zu bemessen sei oder welche Praxiserleichterungen verwendet werden könnten, gerichtet. Diese
Themen würden auf einer der zukünftigen Boardsitzungen diskutiert.
Der Board bestätigte die Entscheidung aus dem Standardentwurf, wonach der Ansatz der erwarteten Verlust auf Grundlage der erwarteten
Verluste über die Laufzeit durchzuführen sei. Nichtsdestotrotz, wie ein Boardmitglied meinte, bedeute eine Schätzung der Verluste
über die Laufzeit nicht, dass eine ausdrückliche Prognose erforderlich sei, sondern dass auf langfristige Durchschnitte als
Praxiserleichterung verwendet werden könnten. Wie ein Boardmitglied meinte, stehe der Laufzeitansatz im Einklang mit anderen
vorgeschlagenen Standards und werde von den Bankaufsichtsbehörden unterstützt.
Der Board erörterte sodann die Bedingungen für die Berechnung eines erwarteten Verlusts. In seinem Entwurf Bilanzierung von
Finanzinstrumenten schlug der FASB vor, den erwarteten Verlust auf Grundlage vergangener und bestehender Bedingungen zu bestimmen,
wohingegen der IASB in seinem Entwurf vorgeschlagen hatte, alle nachvollziehbaren und unterstützenden Informationen und Bedingungen zu
erwägen.
Ein Boardmitglied meinte, dass der Unterschied zwischen den Ansätzen von IASB und FASB nicht groß sei und beide durch Änderungen in
der Formulierung angepasst werden könnte. Seiner Ansicht nach hätte es nicht in der Absicht des FASB gelegen, die 'Situation auf dem
aktuellen Niveau einzufrieren'; ebenso wenig hätte der IASB beabsichtigt, die Informationen 'willkürlich auszuwählen' - z.B. durch
ein Zulassen der Verwendung zukünftiger Informationen. Er Schlug vor, mit dem FASB bei diesem Thema gemeinsam zu arbeiten und die
Beurteilung auf Grundlage der besten verfügbaren Informationen vorzunehmen.
Ein Boardmitglied meinte, dass die Information auf die beste Schätzung der Bedingungen begrenzt werden sollte, die Marktteilnehmer
bei der Beurteilung zugrundlegen würden, dabei aber die Ansicht der Marktteilnehmer zum Kreditrisiko außen vor zu lassen. Ein anderes
Boardmitglied meinte, dass die allgemeine Prognose in die Erwägungen einfließen sollte. Er meinte, dass die richtigen Bedingungen und
die Erwägung zukünftiger Bedingungen der Geschäftsleitung zwei unterschiedliche Dinge seien, die vor allem dann auseinandergingen,
wenn sich ein Markt eine spezielle Meinung zur Ertragskraft einer bestimmten Klasse an Vermögenswerten gebildet habe.
Schlussendlich verständigte sich der Board darauf, dass alle sachgerechten und unterstützenden Informationen und Bedingungen bei
der Bestimmung erwarteter Verluste berücksichtigt werden sollten. Wie ein Boardmitglied meinte, wären langfristige durchschnittliche
Ausfallraten einer der Inputfaktoren bei der Berechnung erwarteter Verluste über die Laufzeit, selbst wenn der IASB den Ansatz von
Wertminderungen über den Konjunkturzyklus hinweg verworfen habe. Der IASB wir die bei der Bestimmung eines erwarteten Verlusts zu
berücksichtigenden Bedingungen gemeinsam mit dem FASB erwägen, um zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.